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11.03.2010, 14:55 #21Unregistriert
AW: Firma Gothia Deutschland GmbH verarsche?
hab da mal angerufe. auch wegen fonic.
die dame am telefon war ganz nett und hat mir auch mal erklärt wie das mit der forderung zustande kommt.
bin letztendlich selber schuld dran. Aus den ursprünglichen 10 euro sind jetzt zwar 29 euro. aber die sache liegt immerhin mehr als zwei jahre zurück. werde es in zwei raten zahlen und fertig.
ach ja, und fristverlängerung hab ich auch noch bekommen.
das nächste mal rufe ich direkt an wenn sowas sein sollte
bis denn
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AW: Firma Gothia Deutschland GmbH verarsche?
Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
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01.05.2010, 10:41 #22#Hexe#
AW: Firma Gothia Deutschland GmbH verarsche?
Hola Leutz!
*räusper*
Also ich glaub da hat wohl jemand Ahnung von Inkassos... Hab auch mal auf der Seite von denen rumgestöbert... Macht ja schon nen seriösen Eindruck das Unternehmen!
Mit der Ratenzahlung hatte ich ja schon erzählt, dass ich das konnte.
Zu der Sache mit den Rechtsanwälten kann ich nur folgendes sagen - hatte ich irgendwo mal im Fernseh gesehen - es wurde da wohl ein Gesetz erlassen, wo besagt, dass Inkassobüros etc jetzt selbst Mahnbescheide ( mit der Folge, des Vollstreckungsbescheides, sowie einer anschließend 30 jährig andauernden Möglichkeit der Überwachung und somit in regelmäßigen Abständen bis zum kompletten Ausgleich einer Forderung immer wieder vollstrecken zu dürfen, wozu im übrigen auch diese oben erwähnte Kontopfändung zählt ) erwirken dürfen und nicht mehr über die Rechtsanwälte gehen müssen.
Hat ja wohl früher einige abgeschreckt der Prozess mit den Rechtsanwälten und somit einigen Leuten, die bescheißen evtl ein "Davonkommen" beschert, aber jetzt geht alles schneller. Ein gerichtliches Mahnverfahren ( was einem übrigens auch die Kündigung jeglicher Bankkredite, Ratenzahlungen etc kosten kann, genauso gibt es wohl auch noch Arbeitgeber die einen dann kicken wenn z.B. Anfragen für eine Gehaltspfändung oder so kommen - der Typ im Tv hatte seinen Job verloren deshalb ) kann einem einiges versauen!
Ein so genannter Titel steht bis zum kompletten Ausgleich in der SCHUFA und selbst NACH Erledigung steht zwar wohl ein so genanntes Erledigungsmerkmal ( oder wie das nochmal hieß ) , aber der ganze Kram bleibt noch weitere 3 Jahre (!!!!! ) in der SCHUFA stehen.
Da muss ich dem einen Eintragschreiber / -schreiberin ( unregistriert) mal Recht geben. Bocken kann man später immer noch, aber auf so DUMME Tips wie sie hier zum Teil geäußert werden würde ich erstmal nicht hören, von wegen sich nicht melden / nix machen !!!
Also ich bin froh damals mich mit der Gothia in Verbindung gesetzt zu haben, denn für einen negativen SCHUFA-Eintrag bin ich definitiv zu jung und auf Privatinsolvenz hätte ich auch keinen Bock. Lieber leb ich von der Hand in den Mund und leiste mir die Sachen, wenn ich das Geld für hab, als irgendwo Schulden zu machen!!!!
Und ma wieder
tschöööö mit "ö"
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01.05.2010, 10:52 #23#Hexe#
AW: Firma Gothia Deutschland GmbH verarsche?
Ach so!...
Wollt ja eigentlich noch was wegen Insolvenz sagen!
Viel zu viele Leute stellen sich das mit der Insolvenz so einfach vor, genauso wie aus den Schulden so rauszukommen - Peter Zwegert haut ja alle raus - aber hat sich einer mal Gedanken gemacht was das eigentlich wirklich heißt?
Ein kleiner Fehltritt und ein Gläubiger kann dir das Leben zur Hölle machen! Genauso ist man gesetzlich dazu verpflichtet sich Arbeit zu suchen und zu halten. Die Gläubiger können einem wenn sie einem wirklich das Leben schwer machen wollen JEDEN TAG ein Jobangebot aus der Zeitung zukommen lassen und der Schuldner MUSS sich da bewerben, da er ja verpflichtet ist, seine Arbeit zu finden!...
Genauso ist es heftig sich so seine Schulden anzuhäufen, da ja es sowas "nettes" wie die Gerichtsvollzieher gibt!... Einmal ne Eidesstattliche Versicherung abgegeben.... Viele unterschätzen das..... 3 Jahre Füße komplett stillhalten! Selbst wenn man zwischendurch wieder Zahlungsfähig ist... So lange die "EV" nicht "bereinigt" ist, kann man bei nem Fehltritt RICHTIG an den Karren gepisst bekommen!!!! Mindestens 3 Jahre Freiheitsstrafe ( !!!!!!!!! - also ich häng an meinem normalen Alltag mit meiner Tochter, Familie, Freunden und Arbeit ) und ich glaub irgendwas mit fast 5000€ Geldstrafe oder so.... ( Bin mir da nich mehr sicher !)
Ich glaube Schulden machen lohnt sich nicht! - Außer für die Inkassobüros und Rechtsanwälte halt!
Und wieder ma
tschöööööööööööö
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29.05.2010, 15:06 #24Unregistriert
AW: Firma Gothia Deutschland GmbH verarsche?
Also vielen Dank für die ausführliche Beschreibung eines Inkassounternehmens - werde ich für mein Studium vielleicht mal brauchen und mit dieser Hilfe eine 5 erhalten.
Ich hab auch heute ein Schreiben von Gothia bekommen, "Forderung an - ein Telekommunikationsunternehmen" in Norddeutschland. - Ist mittlerweile der 3 Brief dieser Art den ich bekomme (Gebr. Schmittlein und ein anderes witziges Unternehmen das für PayPal Geld eintreiben möchte)
Ich soll über 300€ bezahlen für KEINE AHNUNG.
Sehr ausführlich beschrieben alles, muss ich schon sagen - Frist 3 Tage?
Die können mich am A**** lecken - genauso wie die beiden Kasperls vorher - da hat sich auch kein Schwein mehr gerührt. - Mag sein, dass diese Schwachköpfe von Gothia manchmal Recht haben mit Ihren Forderungen.
Ich bin aber seit 1998 bei ePlus und nirgendwo anders -
Viel Spaß und lasst Euch nicht verarschen - ruft zur Not bei dem Gläubiger an.
Aber zahlt nicht aus Schiss sofort
(Ach ja, ich arbeite in einer Bank - SCHUFA ist leider oft misst und macht seriösen Kunden Probleme,
deswegen nehmt das Schreiben halt nicht zu ernst aber recherchiert etwas beim Gläubiger und nehmt zur Not nen Anwalt)
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30.06.2010, 20:44 #25#Hexe#
AW: Firma Gothia Deutschland GmbH verarsche?
Ich find die KSP-Rechtsanwälte z.B. da schlimmer!
Hat schon mal jemand was von denen gehört? Der blanke Horror die Typen.
Problem nur.....Wenn man sich selbst nicht mal nen Anwalt leisten kann hat man verschissen und kommt sonst auch nicht gegen die an!
Wenn man mal bei der Gothia anruft hat man eigentlich - zumindest aus meiner Erfahrung heraus - immer jemanden dran, der freundlich ist und halt irgendwo auch nur seinen Job macht, aaaaaaaaaber bei den lieben KSP´lern fühlt man sich gleich schon bei der "Begrüßung" überflüssig!
Hat jemand von euch mit denen auch noch Erfahrung gemacht?
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30.06.2010, 22:18 #26deifel
AW: Firma Gothia Deutschland GmbH verarsche?
Sag mal #Hexe#, arbeitest du bei Gothia?
Deine einzigen Beiträge in diesem Forum gehen ja nur darum, wie ehrlich die von Gothia sind.
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06.09.2010, 11:07 #27Unregistriert
AW: Firma Gothia Deutschland GmbH verarsche?
@ kitty86
Was ist denn nun bei raus gekommen???
Haben die das eingestellt????
Habe nämlich so ein änliches Problem.
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22.09.2010, 10:07 #28Unregistriert
AW: Firma Gothia Deutschland GmbH verarsche?
Wenn doch Gothia so "legal" arbeiten soll , wie von einigen hier angepriesen....warum widerfuhr auch meiner Frau ein Negativ-Schufaeintrag von Gothia , wegen 56Eu H&M-Rechnung...die wir zeitig beglichen haben und Gothia TROTZDEM 2 Wochen vor Ablauf der von Ihnen selbst gesetzten Frist , den Eintrag bei der Schufa veranlasst hat ??!!!
Wir werden uns an den Datenschutzbeauftragten und Verbraucherschutz wenden !!!
Zum Glück haben wir ne Rechtsschutzversicherung ;-)
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11.10.2010, 21:41 #29#Hexe#
AW: Firma Gothia Deutschland GmbH verarsche?
Sorry hatte leider dank ner nicht bezahlten Rechnung ne Zeit das Internet gesperrt und bin grad noch so um´s schlimmste drum rum gekommen... So viel zum Thema Konsequenzen...
Ich glaub die würden mich freiwillig nich aufnehmen...
Ganz im Ernst.... Jeder kennt AGB´s und muss sich halt alles vor Vertragsabschluss durchlesen...vor allem wenn man halt eh den Vertrag "bricht"!....
Hab mich am Anfang auch immer beschwert über alle möglichen, aber dank eingiger Inkassobüroerfahrungen weiß ich mittlerweile einfach nur, dass man manchmal einfach nur halt selbst Scheiße gebuat hat.
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29.10.2010, 11:38 #30Unregistriert
AW: Firma Gothia Deutschland GmbH verarsche?
Vergleiche gibt es bei gothia ebenfalls nicht. Wenn ihr nicht zahlen könnt werden gehälter gepfändet. wenn das nicht geht bleibt euch noch PRIVATINSOLVENZ.
Die von Gothia bieten sehr wohl Vergleiche an, selbst bei beträgen um die 60,00Euro!!!
Habe von ihnen, zurecht, Post bekommen mit einem Betrag von 66,68 Euro da waren alle Mahngebühren und und und schon mit drin. Habe dann dort angerufen und mir das alles aufzählen lassen. Die Dame am Telefon bot mir dann einen Vergleich an. Die Summe dafür betrug 35,58Euro. Gut hab ich mir gedacht kann man ja so machen habe sie aber noch darum gebeten mir doch mal aufzulisten bei wem ich die Schulden gemacht habe und mir das mit dem Vergleichsangebot schriftich zukommen zu lassen. Gesagt getan. Zwei Tage später war ein Brief in der Post. Mit einer Kopie der Rechnung von Fonic und ich musste sehen das dies zurecht war da sie einmal nicht von meinem Konto Geld abbuchen konnten. Der Brief von meiner Bank war da schon in vergessenheit geraten.
Also prüft lieber mal genau bevor ihr sagt oder euch sagen lasst nicht reagieren und und und...
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04.12.2010, 14:27 #31easystef
AW: Firma Gothia Deutschland GmbH verarsche?
hallo leute,
ich hab auch so einen ominösen brief von gothia bekommen. der witz is ich hab seit 4 monaten kein fonic mehr benutzt und hab mir eine o2 karte geholt . die offenen beträge wurden meinerseits beglichen,da bin ich mir zu 99% sicher.komisch finde ich auch dass ich von fonic überhaupt keine rechnungen mehr erhalten habe,nur jetzt auf einmal von der gothia firma. ich vermute stark eine abzocke vor der weihnachtszeit,ich glaube das fonic geschäftspartner und diese firma gemeinsame sache mache.die frist von 2 tagen ist rechtlich garnicht möglich , es muss mindestens 2 wochen sein,zudem gleich die drohungen von anwalt usw. sind ebenso komisch,normalerweise kommt es erst zu einer 2. mahnung. komisch....ich warte jetzt mal ab.
mfg easy
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15.03.2011, 21:28 #32Unregistriert
AW: Firma Gothia Deutschland GmbH verarsche?
AG Osnabrück
Az.: 44 C 307/00
Verkündet am: 11.01.2001
Ein Anspruch auf Ersatz der Inkassokosten besteht nicht. Nach ständiger Rechtsprechung des
Gerichts werden Inkassokosten nicht als Verzugsschaden anerkannt, wenn ein Schuldner auf Mahnungen nicht zahlt.
Die Tätigkeit des Inkassobüros erschöpft sich nur darin, den Schuldner zur Zahlung aufzufordern.
Durch Einschaltung eines Inkassobüros entstehen demnach nur zusätzliche Kosten.
(AG Berlin Mitte vom 01.09.2009
Geschäftsnr. 8 C 118/09)
“Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat,
kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die
Schadensminderungspflicht gemäß §254 BGB ausgeschlossen….
Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind,
wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten,
die denen des Gläubigers überlegen wären.
AG Zossen: Az. 2 C 229/06 vom 13.12.2006
Kosten eines Inkassounternehmens nicht erstattungsfähig
Das Amtsgericht Zossen hat entschieden, dass ein Gläubiger, der zunächst ein Inkassounternehmen mit dem Einzug
seiner Forderung beauftragt, bevor er anschließend den Schuldner auf Zahlung verklagt, nicht den Ersatz der Kosten des Inkassounternehmens verlangen könne.
Das Verfahren wurde an die 6. Zivilkammer Az. 6 S 2/07 (LG Potsdam) abgegeben und endete mit Berufungsrücknahme (Beschluss vom 07.06.2007).
AG Krefeld
6 C 407/06 vom 29.08.2006
Die Klägerin hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf Zahlung von 9 € als Verzugsschaden.
Die Klägerin hatte den Beklagten nach Fälligkeit drei Mal gemahnt, je Mahnung hält das Gericht einen Betrag von 3 € angemessen.
Soweit die Klägerin auch Inkassokosten als Verzugsschaden geltend macht, war die Klage abzuweisen.
Denn bezüglich der geltend gemachten Inkassokosten ist die Klage nicht schlüssig.
Wenn daher ein Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragt, um seine Forderungen schnell
durchsetzen zu können, so geschieht dies daher generell auf sein eigenes Kostenrisiko.
AG Bochum Urteil 75 C 187/06 v. 06.10.2006
Ein Unternehmen hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung von Inkassokosten. Bei Inkassokosten handelt es sich um Eigenaufwand des Unternehmens.
Dieser kann nicht dadurch erstattungsfähig werden, dass das Unternehmen mit der Einziehung von Außenständen einen Dritten beauftragt. (tku)
BGB § 254, BGB § 280, BGB § 286 Abs. 1, BGB § 286 Abs. 3
Das AG Bochum hatte mit Urteil vom 6.10.2006 (75 C 187/06, JurBüro 2007, 91) über geltend gemachte Inkassokosten zu entscheiden.
Dabei kam es zu dem Ergebnis, dass Inkassokosten einen grundsätzlich nicht erstattungsfähigen Aufwand des Kaufmanns darstellten.
Es gehöre zum täglichen Geschäft des Kaufmanns, sich um Außenstände selbst zu kümmern.
Durch eine Verlagerung dieser Tätigkeit auf Dritte könne man die Nichterstattungsfähigkeit nicht umgehen.
AG Jever vom 21.08.97 AZ.: 5 C 368/97
AG Cottbus vom 18.05.99 AZ.: 38 C 455/98
Ein Gläubiger verstößt gegen die Schadensminderungspflicht, wenn er nach
erfolglosen Mahnungen ein Inkassounternehmen mit der Geltendmachung seines
Anspruchs beauftrag und kann deshalb in einem späteren Klageverfahren die
durch das Inkassounternehmen entstandenen Kosten nicht verlangen
AG Wiesbaden 92 C 3458/07 - 22 - vom 15.11.2007
"Die Klage war hinsichtlich der geltend gemachten Inkassokosten in Höhe von 130,50 € abzuweisen.
Innkassokosten sind dann nicht erstattungsfähig, wenn der Gläubiger geschäftserfahren ist und die Sache aus der Sicht zum
Zeitpunkt der Einschaltung des Dritten zu Inkassozwecken keine besonderen Schwierigkeiten aufwies.
Eine Erstattungspflicht für eigene Aufwendungen des Gläubigers besteht nur insofern, als ein wirtschaftlich denkender Mensch
bei der Betrachtung ex ante (im Zeitpunkt der Einschaltung des Inkassobüros) diese für notwendig halten durfte.
Das Überwachen von Zahlungspflichten und die Übersendung von Mahnungen sind einfachste kaufmännische Tätigkeiten,
die zum eigenen Pflichtenkreis der Klägerin gehören. Ein beachtenswertes Interesse, diese Tätigkeiten auf eine andere Rechtsperson
zu verlagern
LG Cottbus, Beschl. v. 25.10.2004 – 10 T 36/04
Zur Beitreibung einer Forderung bedarf es nicht der Inanspruchnahme eines Inkassobüros; Inkassokosten sind daher
aus dem Grunde der Schadensminderungspflicht nicht erstattungsfähig.
Die darüber hinaus geltend gemachten Inkassokosten hält die Kammer jedoch – in ständiger Rechtsprechung – für nicht ersatzfähig,
weil sie bei Beachtung der sich aus § 254 BGB ergebenden Schadensminderungsobliegenheit vermeidbar gewesen wären.
Ein Gläubiger darf sich zu der Beitreibung einer Forderung nur derjenigen Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind,
wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.
Ein Inkassobüro verfügt nicht über Möglichkeiten, die diejenigen des Gläubigers gegenüber als
erweitert angesehen werden können. Es hat keinerlei legale Machtmittel, die beizutreibende Forderung zu realisieren.
Mehr, als eine Forderung anzumahnen, kann auch das Inkassobüro nicht tun.
AG Wedding, Urteil vom 24.10.01 - 20 C 104/01 -
Der Klägerin steht darüber hinaus auch kein Anspruch gegen den Beklagten auf Zahlung von 87 DM vorgerichtlicher Inkassokosten aus § 286 Abs. 1 BGB zu.
Denn die Klägerin ist ihrer diesbezüglichen Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB nicht nachgekommen. Angesichts der dauernden
Leistungsverweigerung des Beklagten, u.a. auch auf Schreiben der Klägerin vom 14.4. 2000 hin sowie nach Einschaltung des Mietervereins,
welcher für den Beklagten unter dem 19.4.2000 die Weigerung der Betriebskostennachzahlung ohne nachträgliche Begründung erklärte, durfte die
Klägerin diesbezüglich keine weiteren Kosten verursachen. Es ist nicht ersichtlich, dass sie davon ausgehen durfte, dass der Beklagte durch die
Beauftragung eines Inkassobüros zahlungswillig würde. …
Urteil des LG Berlin, AZ: 20 0 63/95 heißt es:
Die Kosten fürs Inkassobüro trägt d. Gläubiger.
Wer Schulden hat und sofort durch ein Inkassobüro zur Zahlung aufgefordert wird, braucht die sehr teuren Gebühren nicht zu bezahlen. Mit der Beauftragung des Inkassobüros hat d. Gläubiger es sich zu leicht gemacht und gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen.
Amtsgericht Bad Homburg (MDR 10 1983 Seite 840), wonach ein Gläubiger, der einen kaufmännisch organisierten Betrieb hat,
gegen die Schadensminderungspflicht verstößt, wenn er die Einziehung von Forderungen einem Inkassoinstitut überträgt
(OLG Dresden, Urteil vom 01.12.1993 - 5 U 68/93 (Quelle: NJW-RR 1994, S. 1139 ff.))
Beauftragt ein Unternehmen oder sonst ein Berufsangehöriger oder eine Einrichtung mit hinreichender Geschäftserfahrung ein Inkassobüro mit der Einziehung einer Forderung, so besteht gegen den Schuldner, wenn nachträglich noch ein Rechtsanwalt beauftragt werden mußte, im allgemeinen kein Anspruch auf Ersatz der Inkassobürokosten.
OLG Düsseldorf AZ: 5 U 28/96 kann alleine ein bloßes Schweigen des Schuldners noch nicht den begründeten Eindruck hervorrufen, der Schuldner werde nach Beauftragung eines Inkassobüros zahlen
oder in weiterem Umfang Zahlungen leisten. Ein bloßes Schweigen des Schuldners auf Zahlungsaufforderung kann vielmehr damit gedeutet werden, daß der Schuldner nicht zahlen kann oder zahlen will und deshalb Zeit gewinnen möchte,
folglich auch durch Inkaufnahme eines aussichtslosen Prozesses ( Entscheidung vom19.09.1996, AZ: 5 U 28/96 )
OLG Köln, Urteil vom 03.04.2006, Az. 16 U 65/05
Keine Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten als vorgerichtliche Mahnkosten, wenn Notwendigkeit gerichtlicher Geltendmachung absehbar ist
Das UN-Kaufrecht stellt an die Notwendigkeit der Einschaltung eines Inkassobüros zur Schadensminderung strenge Anforderungen.
Bei einem Verzug des Käufers sind gem. Art. 74 CISG die Kosten für die Beauftragung eines Inkassobüros oder eines Rechtsanwalts mit der außergerichtlichen Geltendmachung des Kaufpreises in der Regel nicht erstattungsfähig.
AG Saarbrücken v. 11.08.1998 Az.: 36 C 44/98, Erstattung der Inkassokosten BGB §§ 286, 254
Beauftragt ein Unternehmen oder sonst ein Berufsangehöriger oder eine Einrichtung mit hinreichender Geschäftserfahrung
ein Inkassobüro mit der Einziehung einer Forderung, so besteht gegen den Schuldner, wenn nachträglich noch ein Rechtsanwalt
beauftragt werden mußte, im allgemeinen kein Anspruch auf Ersatz der Inkassobürokosten. (OLG Dresden, Urteil vom 01.12.1993 - 5 U 68/93 ...
OLG Oldenburg, 11. Zivilsenat
Typ, AZ: Versäumnisurteil, 11 U 8/06
Datum: 24.04.2006
Leitsatz:
Keine Erstattung der Kosten eines Inkassobüros bei erkennbarer zahlungsunwilligem oder
-unfähigem SchuldnerInkassokosten sind grundsätzlich nicht als Verzugsschaden zu ersetzen .
Amtsgericht Dortmund (425 C 8389/09)
Soweit die Klägerin darüberhinaus die Erstattung von Inkassokosten verlangt, war die Klage abzuweisen.
Die Beauftragung eines Inkassoinstituts und die Geltendmachung von entsprechenden Inkassokosten vorliegend ein Verstoß gegen die gemäß § 254 BGB bestehende Schadensminderungspflicht.
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26.04.2011, 03:56 #33Unregistriert
AW: Firma Gothia Deutschland GmbH verarsche?
Der Kollege vor mir is wohl mit Karl-Theodor zu Gutenberg verwandt...Copy & Paste is einfach ne tolle Erfindung! Verstehst du auch was du da reinkopiert hast oder klang es nur gut in deinen Ohren?
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05.05.2011, 10:55 #34Unregistriert
AW: Firma Gothia Deutschland GmbH verarsche?
HEY leute!
ich hab dasselbe problem mit gothia wegen fonic
anders bei mir ist nur dass ich in ein anderes land umgezogen bin.Hab neulich nen brief von gothia erhalten-ich muss 198 eur zahlen ( also die haben mich irgendwie gefunden obwohl ich seit einem jahr nicht mehr in Deutschland wohne)
komisch ist,dass ich früher noch nie einen brief mit den mahnungen bekommen hab.und jetzt krieg ich einen brief mit allen alten mahnungen-von 2009 und 2010.
hätte ich früher ne mahnung mit einem kleineren betrag bekommen,hätte ich das vvlt auch lange bezahlt.
was soll ich dann machen?
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06.05.2011, 14:27 #35Unregistriert
AW: Firma Gothia Deutschland GmbH verarsche?
hatte auch das vergnügen. habe mir das am telefon auch erklären lassen von denen.
wenn du umgezogen bist und keinen adresswechsel angegeben hast, ists ja logisch
das du keine mahnung bekommen hast. aber was mich noch mehr überrascht hat,
ist das man keine mahnungen mehr bekommen muss... anscheinend ist das wegen
der einzugsermächtigung die man der fonic erteilt wurde mir gesagt. ruf am besten
an und lass dir die sache erklären!
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12.05.2011, 18:38 #36Stefanmech
AW: Firma Gothia Deutschland GmbH verarsche?
Ich wurde ebenfalls von H&M/Gothia ausgenommen. Es ist eine Schande, dass H&M mit einem Unternehmen zusammenarbeitet, das offensichtlich nicht seriös arbeitet. Wie viele Kunden müssen noch geschädigt werden, bis etwas passiert?
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19.05.2011, 21:23 #37Unregistriert
AW: Firma Gothia Deutschland GmbH verarsche?
hoi hoi
ich will euch mitteilen wie bei mir die sache weitergekommen ist
also ich musste die 200 eu zahlen wegen fonic bla bla bla
ich hab die gothia angeschrieben und gebeten den betrag zu vermindern(in einer sehr höflichen form),weil ich umgezogen bin und keine briefe bekommen hatte und davon nix gewusst hatte
was glaubt ihr denn?
die haben mir knapp 130 eu verziehen
also ich muss jetzt 70 statt 200 zahlen
gewundert hat mich das sehr
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22.07.2011, 17:42 #38Unregistriert
AW: Firma Gothia Deutschland GmbH verarsche?
Die Welt ist schon verrückt, da machen Menschen bewusst Schulden und beschweren sich dann, dass irgend jemand (ob Gläubiger oder beauftragtes Inkassounternehmen) das Geld einziehen möchte. Anstatt sich über solche Unternehmen aufzuregen, sollte man sich doch eher über das Verhalten dieser Menschen wundern.
Informiert Euch doch einfach mal ein wenig. Über 5,3 Mio. Haushalte leben an der absoluten Verschuldungsgrenze und können Ihre Rechnung nicht mehr zahlen. Das hindert viele von denen aber nicht, sich trozdem immer weiter schöne Dinge zu kaufen und zu versuchen um die Bezahlung zu kommen. Ist das nicht krank.
Ich kenne einen Unternehmer (Onlineportal) der Kunden noch im guten Glauben Dinge auf Rechnung verkauft hat! Dann hat er einmal etwas mehr als 50 seiner nichtzahlenden Kunden überprüfen lassen! 18 dieser waren schon vor Bestellung gar nicht mehr in der Lage die Rechnung eigentlich zu bezahlen.
Aus meiner Sicht gibt es zu recht solche Unternehmen wie Gothia oder auch andere.....
Durch unbezahlte Rechnungen gehen viele Unternehmen kaputt und das heißt auch wieder Verlust von Arbeitsplätzen.
Macht Euch mal den Spaß und googelt das Wort Inkasso! Was Ihr da alles findet, unglaublich. Da gibt es E-Books über 30 Seiten Tipps und Anleitungenmit dem tollen Titel: Wie bringe ich meinen Gläubiger zur Weißglut - oder wie kann ich mich vor der Rechnungsbezahlung drücken.
Und da regt Ihr Euch über solche Sachen auf? Wow, ich bin echt verwundert....
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22.07.2011, 23:51 #39Unregistriert
H&M und Gothia
Unsere Ratenzahlungen gehen bei der Gothia monatlich immer bis zum 05 eines Monats ein. Das nur als Info.
Jetzt zum Fall. Am 29.05.2011 erhielt meine Frau ein schreiben von einer Rechtsanwältin aus Mainz die uns auffordert 167,02€ bis zum 06.07.2011 zu zahlen, sollte dies nicht passieren geht es ans Gericht weiter.
Nach durchsicht unserer Ratenzahlungen sind wir schnell darauf gekommen das es nur das mit der Gothia sein kann. Rechtsanwältin meine Mail geschrieben und Gothia mit Kopie des schreiben an die Rechtsanwältin angehängt und am nächsten Tag war eine Mail von Gothia da. Man schrieb das es sich um ein Fehler von Gothia handelt und man natürlich an der Ratenvereinbarung weiterhin Interessiert ist. Sogar eine Entschuldigung war dabei. Die Rechtsanwaltskosten wird Gothia mit der Rechtsanwältin abklären.
Ob es sich um Abzocke handelt oder nicht, will ich hier nicht behaupten auf jeden Fall sollte man sich jedes eingehende Schreiben genau ansehen. Nur so kann man sich ersten vor Fehlern von Inkassobüros und auch vor unseriösen Unternehmen schützen.
Habe jetzt eine Forderungsaufstellung angefordert um die prüfen zu können.
Ich glaube das die Gothia ein serisöses Inkassobüro ist, da ich bis auf den Vorfall nichts negatives sagen kann. Ratenzahlungsvereinbarung vielleicht nicht günstig, aber was bekommt man heute noch geschenkt und wenn so kein Negativereintrag kommt ist es auf die Zeit günstiger als 2 Jahre ein Eintag in der Schufa zu haben. Habe unbefristeten Zugang zur Schufa. Kostet auch nicht mehr als 20,-€ einmalig.
Jetzt werden wir mal schauen ob da noch was kommt oder ob es sich nur ein Fehler bei der Gothia handelt, habe zumindestens die Mail von Gothia gespeichert und werde diese aufbewaren. Ich bewahre alle schreiben auf und lasse mir nach erledigung der Forderung immer ein erledigungsschreiben schicken. Dies hat bis jetzt auch jeder gemacht. Diese gut aufbewahren und man kan auch nach Jahren noch Nachweisen das alles erledigt ist. So kann kein Inkasso oder Rechtsanwalt was machen.
Also prüft die Sschreiben genau und Gründlich. Wenn was nicht erklärbar ist Mail oder Anrufen beim Unternehmen und Nachweise anfordern und natürlich die eigenen Unterlagen auf Richtigkeit überprüfen. Müsste leider selbst öfters kleinlaut Nachgeben, da die Forderungen gerechtig waren. Wenn man mit sowas öfters durch Dummheiten zutun hat, lernt man mit der Sache umzugehen und nicht den Kopf in den Sand stecken, das hilft einem nicht weiter. Aktiv an der Gläubiger ran und Nachfragen. Habe es sogar geschafft 15.000 über Ratenzahlung abzuschliessen und das ohne weitere Zinsenberechnung. Zumindestens solange die vereinbarten Raten pünktlich eingehen. In drei Jahren habe ich insgesamt 10.000€ Schulden so abgebaut. Wenn ich bedenke das ich am Anfang nur die Insolvenz wollte bin ich heute fröh das ich es nicht gemacht habe. Die Schufa ist zwar zerstört aber große Probleme habe ich deshalb noch nicht machen müssen. Gibt zwar kein Kredit, Handyvertrag aber den brauche ich auch in Zukunft nicht, es geht auch ohne Handyvertrag oder Kredit und man lernt zusätzlich das Sparen wieder.
KÜMMERT EUCH UM DIE SCHREIBEN UND NICHT WEGWERFEN ODER UNBEANTWORTET LASSEN. GIBT NUR STRESS UND ZUSÄTZLICHEN ÄRGER
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31.08.2011, 14:08 #40Unregistriert
AW: Firma Gothia Deutschland GmbH verarsche?
Manche Leute sollten ich einfach mla was schämen.. Keine Ahnung haben was sie da reden aber hauptsache mal was gesagt!! Wenn man Schulden macht dann sollte man doch auch dazu stehen & nicht einfach wegsehen.. Die Inkassounternehmen ziehen sich die Forderungen ja auch nicht ausm Hintern!! & wenn irgendwas fehlerhaft ist dann ist die Firma bei der ihr die Ware bestellt habt dran Schuld!! Diese Überprüfen die Angelegenheiten ja dann wohl nicht richtig.. INkassobüros machen auch nur ihre arbeit und sitzen nicht nur dumm da rum und machen sich nen spaß draus.. Auch die Gothia erfüllt ihren sinn und zweck!!
Macht euch einfach mal ein paar gedanken & wenn ihr mit schulden nicht klar kommt - dann macht keine !!!
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