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  1. #41
    Cao Cao

    AW: Das Verurteilungsspiel

    Zitat Jacky89 Beitrag anzeigen
    Offenischtlich wird sich das Verurteilungsspiel niemals sonderlich großer Beliebtheit erfreuen. Aber warum? Weil Denken schwer ist?

    Ich würde als Richter entscheiden, dass die Angeklagte eine Verwarnung bekommt.
    Es deutet alles darauf hin, dass es tatsächlich zu Handgreiflichkeiten zwischen Mutter und Tante kam und dass die Angeklagte eingegriffen hat, um der Mutter zu helfen. Aber der Tante gleich die Nase zu brechen, ist zu übertrieben. Hätte sie die Tante einfach weg geschubst und sich energisch auf die Seite der Mutter gestellt, dann würde ich sie auch freisprechen. Aber ihre Reaktion war zu extrem. Das muss ihr jemand in Ruhe erklären, deswegen halte ich hier eine Verwarnung für angemessen.
    Dient ja auch mehr dem politischen Bereich

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    AW: Das Verurteilungsspiel

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  3. #42
    Jacky89 Jacky89 ist offline
    Avatar von Jacky89

    AW: Das Verurteilungsspiel

    Es irritiert mich, zu sehen, dass du über den Thread lachst, den du einst selbst mit ernster Absicht eröffnet hast.

  4. #43
    Cao Cao

    AW: Das Verurteilungsspiel

    Zitat Jacky89 Beitrag anzeigen
    Es irritiert mich, zu sehen, dass du über den Thread lachst, den du einst selbst mit ernster Absicht eröffnet hast.
    Oh ich nehme es schon ernst, kann mich nur leider mit Handy nicht wirklich langhaltig ausdrücken.
    Das hole ich nach:

    Warum dieses Mädchen freigesprochen werden sollte:

    Die Situation ist schwer auszumachen, gerade weil es zwischen Opfer und der Mutter der Täterin zu einen Streit kam in der das Opfer handgreiflich wurde. Die Tochter sah ihre Mutter hier in Gefahr und reagierte meiner Meinung nach aus Affekt. Sie schlug dem Opfer EINMAL ins Gesicht was durchaus zu einen Nasenbeinbruch führen kann, und auch hier gekommen ist.

    Das es dazu kam ist nunmal leider passiert, aber warum soll ich jemanden verurteilen der seine eigene Mutter notwendiger Weise in Schutz genommen hat?

    Es ist ja nicht so das sich die Täterin auf das Opfer gestürzt hat nur wegen eines verbalen Schlagabtausches.

    Zudem sei auch angemerkt das die Täterin bis heute nie polizeilich aufgefallen ist.
    Das Opfer hingegen neigte bereits in Vergangenheit zur Gewalt.
    Ein Aggressionspotenzial ist bei ihr also schon vorhanden, während bei der Täterin dieses Potenzial offiziell nun erst jetzt aufgetreten ist, und das in einen begründeten Zusammenhang.

    Natürlich hätte die Täterin anders handeln können, aber in einer solchen Situation ist es nicht leicht bei klaren Verstand zu sein, zumal ich bezweifel das es ihr leicht fiel ihre Tante mit denen sie zuvor gut auskamen einen Schlag versetzt zu haben.

    Ich kopiere hier mal deinen Fallzusammenhang:

    Eine junge Frau im Alter von 17 Jahren (nicht vorbestraft) ist die Angeklagte. Ihr wird vorgworfen, dass Sie ihrer Tante die Nase gebrochen hat.
    Die Anklage lautet also: Körperverletzung. Passiert ist das Ganze gegen 4 Uhr morgens (!). Die Tante war zuvor in die Scheune gegangen, welche nicht ihr Eigentum war, denn die Tante war nur zu Besuch da. Und die Scheune gehörte der Mutter der Angeklagten. In dieser Scheune, um 4 Uhr morgens, wollte die Tante ... aufräumen ...
    Das machte laut. Die Mutter wachte davon zuerst auf und ging in die Schuene (vermutlich war sie verständlicherweise ziemlich wütend). Es kam zu einem Streit. Von dem Streit wurde die 17jährige Angeklagte wach. Sie ging ebenfalls in die Scheune. Die Angeklagte sagt, dass es zu Handgreiflichkeiten zwischen ihrer Mutter und der Tante kam. Deswegen schritt sie ein, indem sie der Tante ins Gesicht schlug. So kam es zu dem Nasenbruch. Die Tante behauptet allerdings, es hätte keine Hangdreiflichkeiten zwischen ihr und der Mutter gegeben und der Schlag durch die Angeklagte passierte grundlos.

    Weitere wichtige Details, die wir wissen:
    Die Tante und die Mutter waren schon vorher seit Monaten im Streit, offenbar weil die Mutter bei einem anderen Gerichtsverfahren gegen die Tante aussagen wollte. Bei jenem Verfahren ging es um Unterschriftenfälschung, aber es kam dann wohl doch nicht dazu, dass die Mutter gegen die Tante aussagte.
    Nachbarn haben darauf aufmerksam gemacht, dass die Tante sich in letzter Zeit mehrmals gegenüber der Mutter provokant verhalten hat. Und es ist davon auszugehen, dass die Angeklagte das alles mit ansehen musste.
    Das Opfer kann von Glück reden das nicht sie hier als Täterin sitzt, denn Hausfriedensbruch, ist schon ein Vergehen das geahndet wird. Zudem geht auch der Verdacht auf Urkundenfälschung hervor. Da ihre Mutter wohl demnächst gegen sie aussagen wollte, suchte das Opfer in der Scheune wohl etwas. Was war es? Oder suchte sie das Gespräch mit ihrer Mutter? Wollte sie nicht mit allen Mittlen verhindern das ihre Mutter sie anzeigt? Da hätten wir den möglichen Grund, weshalb das Opfer gewaltätig wurde.

    Es fehlt eigentlich nur noch die Aussage der Mutter, ob die Aussage des Opfers stimmt oder nicht.

    Die Tante hat die Situation mit ihren unerlaubten eindringen nur provoziert.

    Warum die Mutter aber nicht die Polizei rief, werde ich sie wohl fragen müssen. Warum es die 17 Jährige Tochter nicht tat, ist mir auch ein Rätsel. Vielleicht weil man immernoch an den familiären Zusammenhang glaubt.


    Die Täterin wird freigesprochen aufgrund der besonderen Umstände. Das einzige was man ihr noch auf den Weg mitgeben sollte, ist das es auch friedlichere Wege gegeben hätte diese Situation zu neutralisieren.

    Die Mutter der Täterin kann nun überlegen ob sie Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Urkundenfälschung erstattet.

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