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Thema: Das Verurteilungsspiel
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06.05.2015, 13:57 #21Cao Cao
AW: Das Verurteilungsspiel
Bis zu 5 Jahre könnte er bekommen, unabhängig davon ob es es sich um ein 0,50€ Kaugummi handelt, oder um einen 5000€ LCD Fernsehr.
Der Preis ist hier also nicht entscheident, da er die Tat dadurch nicht abändert.
Würde er hingegen Essen stehlen, und es sei bezeugt das es ihn wirtschaftlich schlecht ginge, würde die Strafe noch gerninger ausfallen.
Ein Jahr auf Bewährung finde ich in Ordung.
Richterin Barbara Salesch wollte meinen Vater als Jugendlichen mal 1 Jahr auf Bewährung geben, nur weil wiederholt beim schwarzfahren erwischt wurde. Damals war sie noch Richterin in Hamburg.
Schill hätte ihn wohl für das wiederholte Vergehen 1 Jahr ohne Bewährung aufgebrummt.
Ich bleibe bei einen Jahr auf Bewährung, vorerst.
Wir haben ja nun unterschiedliche Ergebnisse. Darf ich die ernsten Urteile mal auffassen?
-1 Jahr auf Bewährung ist meine Meinung
Also wie verbleiben wir? Von Sozialstunden bis zu einen Monat Haft oder einen Jahr Bewährung.
Mein Vorschlag zu Güte, wäre das er 1 Jahr auf Bewährung bleibt, in dieser Zeit aber die Sozialstunden ableisten muss die ihn auferlegt werden. Desweiteren darf er die Stadt in dieser Zeit nicht mehr verlassen.
@Leute ich schließe mich Jacky an. Die Anspielungen über den Islam und die Scharia sind amüsant, aber ich finde auch das wir es nun belassen sollten. Außer einer von euch lebt nach der Scharia und meint es sei tatsächlich angebracht den Täter die Hände abzuhacken......
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06.05.2015, 15:56 #22Jacky89
AW: Das Verurteilungsspiel
Das ist nicht böse gemeint Cao Cao, aber du hast meinen Beitrag auf sehr ärgerliche Weise hevorgehoben, sodass ein wichtiges Satzfragment verloren geht und die Sache anders aussieht, als sie gemeint ist. Deswegen nehme ich mir mal die Freiheit, es ordentlich darzustellen:
Ich wäre Richter und würde ihn dazu verurteilen, Sozialstunden abzuleisten, die dreimal so hoch sind wie das übliche Maß bei Diebstahl. Ich würde ihm eine zeitliche Frist setzen, bis wann er diese Auflage erfüllt haben soll. Würde er der Pflicht nicht nachkommen, würde ich ihn ein halbes Jahr ins Gefängnis stecken.
Um allgemein: Hm ... es ist gar nicht so einfach, sich zu einigen. Das erinnert mich an das Sprichwort "Zu viele Köche verderben den Brei.".
Aber da 1 Jahr auf Bewährung mehrmals genannt wurde, müsste man sich aufgrund dieses Verlaufes wohl darauf einigen. Oder? ...
Übrigens wurde der themenbezogene Kommentar von Krankfried bei der Aufzählung über mir vergessen:
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06.05.2015, 16:45 #23gamefreake89
AW: Das Verurteilungsspiel
Mit der erlaubnis von Cao Cao Stell ich nun mal den Nächsten fall vor
Das folgende ist ein Realer Fall
Angklagte eine 17 jährige Tunesierin Beruf:Ausbildung zur kindergärtnerin Vorstrafen :Keine
Klägerin Ihre 48 jährige Tante Beruf:Arbeitlos(Hausfrau) Vorstrafen :Kindesmisshandlung
Grund der Klage Körperverletzung (Gebrochene Nase)
Um 4 Uhr Morgens ging die Klägerin in die Scheune von der Angeklagten. Laut Aussage der Klägerin um aufzuräumen.
Von dem Verursachten Lärm wurde die Mutter der Angeklagten wach und ging in die Scheune. Es kam zu einen Streit zwischen der Klägerin und der Mutter der Angeklagten. Davon wurde die Angeklagte wach und ging auch in die Scheune. Laut aussage der Angeklagte sah sie wie die Klägerin gegenüber ihrer Mutter handgreiflich wurde. Deshalb ist sie eingeschritten und hat der Klägerin in Gesicht geschlagen.Die Klägerin streitet diesen verlauf der dinge ab und sagt aus das die Angeklagte grundloß zuschlug. Woraufhin die Klägerin nach Hause ging und gegen mittag anzeige erstattet hat.
§ 223
Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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06.05.2015, 16:52 #24Jacky89
AW: Das Verurteilungsspiel
Auf dieser Basis kann man kein gerechtes Urteil fällen.
Ich würde da erstmal die Verhandlung führen und jede Menge Fragen stellen, aber anhand dessen, was ich bisher weiß, wäre ein Urteil völlig übereilt.
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06.05.2015, 16:58 #25Cao Cao
AW: Das Verurteilungsspiel
Ich ließ das bewusst weg, weil er so oder so ins Gefängnis muss wenn er in seiner Bewährungszeit nicht den Auflagen nachkommt. Dein dickmarkiertes passiert also automatisch
Kann eine Mutter als Zeugin geladen werden?
Die weitere Frage ist ob der Schlag ins Gesicht notwendig war, wenn die Mutter physisch unmittelbar bedroht wurde.
Wie weit ist die Klägerin handgreiflich geworden?
Gab es in dieser Situation keine andere Möglichkeit, die Situation wieder zu begradigen?
Die Täterin wurde nie strafauffällig, während das vermeintliche Opfer bereits in der Vergangenheit negativ auffiel. Ich würde aber hierzu keinen Zusammenhang sehen. Ich gehe mal von beiden als neutrale Personen aus.
Die Mutter bekommt sich mit der Klägerin in den Haaren, und wird dann gewalttätig.
Die Tochter geht dazwischen und hat EINEN, ich wiederhole EINEN Schlag gegen die Klägerin unternommen. Sie trägt keine schweren Verletzungen davor.
Wenn die Handgreiflichkeit nur beim packen blieb, so würde ich sagen das sie nach Jugendstrafrecht verurteilt wird. Hier würden 20 Stunden gemeinnützige Arbeit meiner Meinung nach ausreichen.
Wenn die Mutter aber richtig attackiert wurde mit Schlägen, schubsen, o.ä. würde ich auf Notwehr tendieren. Bzw.: Die Tochter hat in Notwehr gehandelt um ihre Mutter zu schützen. Deshalb würde ich Freispruch beantragen.
Der Mutter und der Tochter steht es dann natürlich frei die Klägerin wegen Körperverletzung anzuzeigen.
Die Täterin kann trotz des Freispruches Revision einlegen, was aber nicht zu empfehlen ist.
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07.05.2015, 07:52 #26keldana
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07.05.2015, 08:00 #27Cao Cao
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07.05.2015, 10:02 #28keldana
AW: Das Verurteilungsspiel
Reicht aus, ja.
Der "Begriff" Aussage gegen Aussage ist ein weit verbreiteter Irrtum. Ein Richter / eine Richterin kann jederzeit bei der Fallkonstellation "Aussage gegen Aussagen" entscheiden, daß er / sie eine der beiden Aussagen für glaubwürdiger hält und den Angeklagten / die Angeklagte dann (je nachdem, welche Aussage für glaubwürdiger erachtet wird) verurteilen oder freisprechen.
Wer also bei "Aussage gegen Aussage" meint, er würde in jedem Fall freigesprochen werden, der könnte im Fall der Fälle ein sehr böse Überraschung erleben.
P.S. Die Begründung sollte natürlich nicht sein, daß die eine Dame bei Ihrer Aussage netter geläschelt hat.
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07.05.2015, 13:04 #29Cao Cao
AW: Das Verurteilungsspiel
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07.05.2015, 13:22 #30Jacky89
AW: Das Verurteilungsspiel
Hast du schonmal die Statue von Justizia gesehen? Eine Frau mit verbundenen Augen hält nachdenklich eine Waage mit zwei Schalen in der Hand.
Das kommt nicht von ungefähr, sondern es symbolisiert realistisch die Suche nach der Wahrheit. Denn wenn zwei Menschen unterschiedliche Dinge behaupten, kann man die Wahrheit nicht sehen. Aber um der Gerechtigkeit Genüge zu tun, sollte man sich dennoch um ein Urteil bemühen. Und das erreicht man nur durch das Abwägen von allem, was man in Erfahurng bringen kann. Dadurch kann man die Wahrheit ungefähr einschätzen, aber man wird nie 100 % wissen, ob man wirklich gerecht entschieden hat. Denn die Menschen neigen sehr oft zum Lügen. Auch vor Gericht. Sie werden darauf hingewiesen, dass es ein Vergehen ist, vor Gericht zu lügen. Sie erklären, dass sie das wissen und bestätigen, dass sie die Wahrheit sagen werden. Und danach beginnen sie zu lügen...
Jede Entscheidung, die du basierend auf dem Gehörten getroffen hast, um Gerechtigkeit zu erreichen, ist eine große Ungerechtigkeit, wenn das, was dir erzählt wurde, gelogen war.
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07.05.2015, 13:28 #31Cao Cao
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07.05.2015, 13:46 #32Jacky89
AW: Das Verurteilungsspiel
Es kam schon mehr als einmal vor, dass Mörder aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurden, obwohl sie (das weiß nur niemand) tatsächlich schuldig waren.
Wie Richter damit nachts schalfen können, musst du am besten jene fragen, die den Beruf ausüben. Ich vermute, ihnen reicht die Gewissheit, dass sie wenigstens versucht haben, ein ordentliches Urteil zu fällen. So nach dem Motto "Versuche etwas, auch wenn du versagen kannst, aber versage dir niemals, es zu versuchen!".
Was unseren Fall angeht, den wir gerade bearbeiten:
Man müsste sich als Richter genau überlegen, welche Fragen man stellt und dann die Verhandlung und das Verhalten der Aussagenden scharfsinnig beobachten. Viele (aber nicht alle) Lügner haben bestimmte Verhaltenskennzeichen, die sie zeigen, meist ohne es selber zu merken.
Vielleicht kann man sich auch Fangfragen ausdenken.
In erster Linie bräuchte man jedenfalls ein möglichst genaues Bild vom allgemeinen Alltagsleben der Personen und davon, wie sie zu einander stehen.
Wie stehen Tante und Mutter zu einander? Wie standen Tante und Nichte bisher immer zu einander? Was war in den letzten Tagen so los?
Wenn die gebrochene Nase nicht von der Nichte kommt, von wem dann? Wird sie nur als Sündenbock vorgeführt, um den wahren Straftäter zu decken?
Oder war es, auch wenn das unwahrscheinlich ist, nur ein Unfall, der nun dazu benutzt wird, die Nichte anzuschwärzen, weil die Tante einen Groll gegen sie hegt und ihr schaden will? Die menschlichen Abgründe sind vielfältig.
Den Beteiligten selbst sollte man als Richter in der Gerichtsverhandlung nicht offen derartige Fragen stellen, aber man sollte Fragen stellen, die dabei helfen, eine Antwort auf die Fragen zu finden, die man eigentlich klären muss. Zumindest würden das gute Richter so machen.
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07.05.2015, 18:11 #33Cao Cao
AW: Das Verurteilungsspiel
Gut. Anhand dessen was bis jetzt vorliegt, tendiere ich zu Freispruch aus Mangel an Beweisen.
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07.05.2015, 18:20 #34gamefreake89
AW: Das Verurteilungsspiel
Paar der fragen kann ich noch beatworten
Früher standen sie gut zu einander seit etwa 5-6 Monaten nicht mehr.
Hier war das verhältnis weder gut noch schlecht
Laut Zeugenaussagen (Nachbarn) gab es in lezter mehere Provokationen seitens der klägerin gegen die Mutter.
Die Angeklagte hat zugegeben den schlag ausgeführt zu haben
Ich hoffe das hilft weiter.
Wenn es mir möglich ist versuche ich auch weitere fragen zum fall zu benantworten.
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08.05.2015, 03:15 #35Jacky89
AW: Das Verurteilungsspiel
Danke, @gamefreake89. Ja, es hilft sehr weiter.
Hier noch ein paar Fragen von meiner Seite, die bei der Einschätzung des Falls helfen könnten:
Was genau gibt es denn bitte in einer Scheune aufzuräumen, 4 Uhr morgens?
Ist die Tante immer so früh wach?
Offensichtlich hat die Tante ein eigenes Zuhause - zu welchem Zweck war sie an diesem Tag bei der Angeklagten und deren Mutter? Und seit wann war sie dort?
Gab es vor 5 Monaten einen Streit zwischen der Mutter und der Tante? Wenn ja, warum?
Ich vermute, die Tante spricht nicht die Wahrheit, wenn sie sagt, es sei grundlos zu dem Schlag gekommen.
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11.05.2015, 15:58 #36Cao Cao
AW: Das Verurteilungsspiel
Worauf plädieren wir? Nicht schuldig? Ich stimme dafür.
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11.05.2015, 16:22 #37gamefreake89
AW: Das Verurteilungsspiel
@Jacky89 sry für die späte Antwort hab die Nachricht zwar gelesen aber hatte damals keine zeit und dann habe ich es vergessen
Es gab einen streit zwischen mutter und Tante.
Dabei ging es darum das die Mutter gegen die tante wegen Unterschrift Fälschung aussagen wollte.Die Nachbarin hatte geklagt aber der vater der jetzigen Angeklagten hat die Situation damals geschlichtet. Trotzdem blieb ein knacks zwischen der Mutter und der Tante
Die anderen fragen kann ich leider nicht beantworten
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11.05.2015, 18:42 #38Jacky89
AW: Das Verurteilungsspiel
Okay, also fassen wir mal zusammen:
Eine junge Frau im Alter von 17 Jahren (nicht vorbestraft) ist die Angeklagte. Ihr wird vorgworfen, dass Sie ihrer Tante die Nase gebrochen hat.
Die Anklage lautet also: Körperverletzung. Passiert ist das Ganze gegen 4 Uhr morgens (!). Die Tante war zuvor in die Scheune gegangen, welche nicht ihr Eigentum war, denn die Tante war nur zu Besuch da. Und die Scheune gehörte der Mutter der Angeklagten. In dieser Scheune, um 4 Uhr morgens, wollte die Tante ... aufräumen ...
Das machte laut. Die Mutter wachte davon zuerst auf und ging in die Schuene (vermutlich war sie verständlicherweise ziemlich wütend). Es kam zu einem Streit. Von dem Streit wurde die 17jährige Angeklagte wach. Sie ging ebenfalls in die Scheune. Die Angeklagte sagt, dass es zu Handgreiflichkeiten zwischen ihrer Mutter und der Tante kam. Deswegen schritt sie ein, indem sie der Tante ins Gesicht schlug. So kam es zu dem Nasenbruch. Die Tante behauptet allerdings, es hätte keine Hangdreiflichkeiten zwischen ihr und der Mutter gegeben und der Schlag durch die Angeklagte passierte grundlos.
Weitere wichtige Details, die wir wissen:
Die Tante und die Mutter waren schon vorher seit Monaten im Streit, offenbar weil die Mutter bei einem anderen Gerichtsverfahren gegen die Tante aussagen wollte. Bei jenem Verfahren ging es um Unterschriftenfälschung, aber es kam dann wohl doch nicht dazu, dass die Mutter gegen die Tante aussagte.
Nachbarn haben darauf aufmerksam gemacht, dass die Tante sich in letzter Zeit mehrmals gegenüber der Mutter provokant verhalten hat. Und es ist davon auszugehen, dass die Angeklagte das alles mit ansehen musste.
Wer es noch genauer wissen will, muss sich die Beiträge über diesem hier durchlesen.
Die Angeklagte ist 17 Jahre alt. Das bedeutet, in diesem Fall kommt zweifellos das Jugendstrafrecht zur Anwendung.
Das Jugendstrafrecht ist im Jugendgerichtgesetz niedergeschrieben.
Hier mal ein paar mögliche Strafen (entnommen aus den Paragraphen 4 bis 17):
- Eine Verwarnung
- Ein Auflage (wie z. B. sich persönlich bei der Geschädigten entschuldigen oder gemeinnützige Arbeitsleistungen als Ausgleich)
- Jugendarrest (entweder Aufenthalt in einem Arrestraum während der Freizeit des Jugendlichen, wo er in Ruhe nachdenken soll, für normalerweise 2 Tage, oder zwei ganze Tage ohne Abwechslung in einer Arrestzelle oder 1 - 4 Wochen in einer Arrestzelle verbringen)
- wenn man davon ausgehen muss, dass die angeklagte Person schädliche Neigungen hat und die eben genannten Zuchtmitel nicht ausreichen, wäre auch eine Gefängnisstrafe möglich, aber wirklich nur dann, wenn man Grund zu der ANnahme hat, dass das bisher Genannte nicht reicht.
Ich für meinen Teil muss noch überlegen.
@Cao Cao ist für Freispruch, auch wenn er bisher noch nicht erklärt hat, wie er darauf kommt. Das kann er ja noch machen.
Was meinen die Anderen?
Soll die Angeklagte verurteilt werden? Ja oder Nein? Wenn Ja, welche Strafe wäre eurer Meinung nach angemessen? Wenn Nein, welche Gedanken bewegen euch zum Freispruch?
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11.05.2015, 20:25 #39Cao Cao
AW: Das Verurteilungsspiel
Das Opfer attackierte die Mutter der Täterin, bevor diese handgreiflich wurde.
Für mich ganz klar Notwehr. Da es nur bei einen Schlag blieb, sehe ich keinen Grund sie zu bestrafen.
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13.05.2015, 20:29 #40Jacky89
AW: Das Verurteilungsspiel
Offenischtlich wird sich das Verurteilungsspiel niemals sonderlich großer Beliebtheit erfreuen. Aber warum? Weil Denken schwer ist?
Ich würde als Richter entscheiden, dass die Angeklagte eine Verwarnung bekommt.
Es deutet alles darauf hin, dass es tatsächlich zu Handgreiflichkeiten zwischen Mutter und Tante kam und dass die Angeklagte eingegriffen hat, um der Mutter zu helfen. Aber der Tante gleich die Nase zu brechen, ist zu übertrieben. Hätte sie die Tante einfach weg geschubst und sich energisch auf die Seite der Mutter gestellt, dann würde ich sie auch freisprechen. Aber ihre Reaktion war zu extrem. Das muss ihr jemand in Ruhe erklären, deswegen halte ich hier eine Verwarnung für angemessen.
Breun :-)
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