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Thema: Das Verurteilungsspiel
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05.05.2015, 15:37 #1Cao Cao
Das Verurteilungsspiel
Es handelt sich einerseits um ein Spiel, und einerseits um eine Einschätzung seines gegenüber.
Das Spiel verfläuft so:
Ein Fallbeispiel wird hier vorgeführt, welches die Tat, den Täter, den Hintergrund, mögliche Zeugen, usw. beinhaltet.
Desweiteren richten wir die Strafen nach den deutschen Strafgesetzbuch. Im Vergleich kann man auch Anmerkungen über andere Urteile aus anderen Ländern heranziehen, oder selbst ein Urteil für den (angeblichen) Täter sich ausdenken.
Es ist nichts besonderes, geschweige denn was ideenreiches. Es dient einzig der Frage:
-Was würdet ihr den Täter anhand der Beweislage, des Hintergrundes, etc. für ein Urteil geben?
Würdet ihr auf unschuldig plädieren? Würdet ihr ihn nach deutschen Strafmaß verurteilen? Kommt hier das Jugendstrafmaß zur Geltung?
Würde man rabiatere, nicht in Deutschland mehr zulässige Strafen bevorzugen?
Ihr seid die Richter, die Anwälte und die Schöffen. Ihr verkörpert alles. Ihr könnt hier auch eine Diskussion zum Fallbeispiel führen. Wie es euch halt beliebt
Beispiel:
Thomas K. gebohren am 5 April 1979 wird des wiederholten Diebstahls bezichtigt. Er ist bis jetzt zwei mal gefasst, und zur sozialnütziger Arbeit und Geldstrafen verurteilt worden. Eine Kamera hält die Straftat fest, es kann also nicht geleugnet werden. Der Täter macht einen geistlich gesunden Eindruck, und scheint sich seines handelns vollkommen klar zu sein aber dennoch bestreitet er die Tat. Er stahl in einen Einkaufszentrum eine Jeans, ließ sich außer mit verbalen Wiederstand freiwillig mitnehmen.
In dem Alter fallen Jugendstrafrecht weg, und aufgrund des wiederholten Vergehens kann auch nicht mehr mit gemeinnütziger Arbeit im Falle eines Urteils gerechnet werden.
Die Rechtslage in Deutschland sieht so aus:
§ 242
Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Ich würde es bei einen Jahr auf Bewährung versuchen.
EDIT: Mir ist klar das so etwas im Gericht detailierter, und vor allem fachlicher durchgenommen wird. Es geht lediglich um eure eigene Einschätzung dazu. Mein Fall dient nur als Beispiel, darf aber auch besprochen werden.
Ihr könnt den Täter zu seiner Verteidigung entlasten, oder ihn weiter Feuer machen. In welcher Position sieht ihr euch?
Eine Diskussion, eine Einigung, und letzendlich ein Urteil das alle zufrieden stellen würde.
Ich selbst halte mich aber erstmal daraus
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05.05.2015, 15:46 #2PsychoGamer
AW: Das Verurteilungsspiel
Der wird gemäß der Scharia gesteinigt & fertig! الأحكام الخمسة
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05.05.2015, 15:50 #3Cao Cao
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05.05.2015, 15:53 #4
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05.05.2015, 16:01 #5Cao Cao
AW: Das Verurteilungsspiel
1 Jahr auf Bewährung für einen Mann der bereits zwei mal wegen der gleichen Sache verurteilt wurde.
Wenn er in der Zeit Ärger macht wird die Bewährung widerrufen und er darf die Zeit in der JVA absitzen, plus der zusätzlich anfallenden Verurteilung.
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05.05.2015, 16:20 #6Banx
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05.05.2015, 16:25 #7Cao Cao
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05.05.2015, 18:44 #8Banx
AW: Das Verurteilungsspiel
Dann halt 2 :/
Bei 1 Jahr Haft dachte ich halt auch an eine frühzeitige entlassung bei guter Führung.
Dein Vorschlag ist auch annehmbar^^
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05.05.2015, 19:59 #9Cao Cao
AW: Das Verurteilungsspiel
Gut, dann einigen wir uns auf ein halbes Jahr ohne Bewährung
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05.05.2015, 22:07 #10Topas
AW: Das Verurteilungsspiel
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05.05.2015, 22:29 #11
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05.05.2015, 23:38 #12Jacky89
AW: Das Verurteilungsspiel
Ich wäre Richter und würde ihn dazu verurteilen, Sozialstunden abzuleisten, die dreimal so hoch sind wie das übliche Maß bei Diebstahl. Ich würde ihm eine zeitliche Frist setzen, bis wann er diese Auflage erfüllt haben soll. Würde er der Pflicht nicht nachkommen, würde ich ihn ein halbes Jahr ins Gefängnis stecken.
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05.05.2015, 23:43 #13TrueValue
AW: Das Verurteilungsspiel
Ich habe das Spiel in den Fun Bereich verschoben, hier ist es meiner Meinung nach besser aufgehoben.
lg
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05.05.2015, 23:47 #14Ole2
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05.05.2015, 23:51 #15HardAndSoft
AW: Das Verurteilungsspiel
Ich wundere mich über die drakonischen Strafen hier.
Jemand, der ohne jegliche Gewaltanwendung einen Ladendiebstahl von vielleicht 50 EUR bis 100 EUR Wert begangen hat.
Dem soll man ein ganzes Jahr seines Lebens nehmen? Mit der Konsequenz, dass er einen eventuell vorhandenen Job sicherlich verliert und wegen des Knastaufenthaltes vielleicht auch nie wieder einen bekommt? Soll man wegen eines geringwertigen LADENDIEBSTAHLS ein Leben zerstören?
Zum Vergleich: Uli Hoeneß hat über viele Jahre hinweg an die 30.000.000 EUR hinterzogen und dafür zweieinhalb Jahre bekommen.
Es ist im Fallbeispiel das dritte Mal, insofern reicht es nicht mehr für Bewährung. Ich denke mal, in dem Falle wäre ein Monat echter Knast angemessen.
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05.05.2015, 23:51 #16Krankfried
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05.05.2015, 23:53 #17Jacky89
AW: Das Verurteilungsspiel
Ja. Und das soll jetzt auch an Spott über den Islam ausreichen.
Versteh mich nicht falsch: Ich finde solche Strafen wie Handabhacken auch absolut menschenunwürdig, aber dieser Thread heißt nicht "Was findet ihr am Islam doof?", sondern hier geht es darum, möglichst angemessene Urteile zu fällen. Und langsam nerven die Abschweifungen.
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06.05.2015, 00:14 #18Krankfried
AW: Das Verurteilungsspiel
Ich denke, hier macht sich niemand über den Islam an sich, sondern nur über die Barbaren lustig, die gerade auf der arabischen Halbinsel ihr Unwesen treiben. Tue ich zumindest.
Einen Monat gesiebte Luft und elf Monate Bewährungsstrafe würde ich dem jungen Herren ausstellen, nebenbei bemerkt.
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06.05.2015, 12:40 #19Ole2
AW: Das Verurteilungsspiel
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06.05.2015, 13:25 #20Banx
AW: Das Verurteilungsspiel
15 mal am tag sich selbst peitschen, für 2 Monate!
Verkalkuliert. Passiert den Besten. :
Zockerspiel CXXXVI