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Thema: PC und Garantie
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24.03.2012, 22:33 #1martin-josef
PC und Garantie
Hallo
der händler ist nicht der garantiepartner. dieser ist der hersteller. und wenn Du mal im kleingedruckten nachsiehst, wirst Du da bestimmt einen sinngem. hinweis finden..die garantie erlischt sobald hardware welche nicht zum auslieferungsstand gehört..es sei denn diese wurde durch einen autorisierten fachhändler...usw...
gruss
martin-josef
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24.03.2012, 23:08 #2HardAndSoft
AW: Brauch Hilfe Computer kaputt
Das, was der Volksmund als Garantie bezeichnet, heißt eigentlich "Sachmängelhaftung" und ist im BGB in den §§433 ff. geregelt. Demnach hat man einen Anspruch auf Sachmängelfreiheit stets gegen den Händler. Und den Garantieanspruch verliert man auch nicht automatisch durch Aufrüstung. Es könnte nur schwierig werden, nachzuweisen dass man nicht selbst den Schaden verursacht hat.
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25.03.2012, 22:19 #3martin-josef
AW: Brauch Hilfe Computer kaputt
Hallo
das habe ich gefunden:
zitat:
Der Händler ist für einen echten"Gatrantie"-Fall höchstens der Erfüllungsgehilfe des Garantiegebers. Garantiegeber ist der in der jeweiligen Garantie-"Urkunde" genannte Ansprechpartner. In der Garantieurkunde sind ebenfalls die bedingungen für die Abwicklung eines Garantiefalles genannt. Das kann sein a) direkt oder b) über den fachhandel.
habe auch mal einen blick hier rein geworfen "Kaufrecht (§§433ff."
viel zu lesen aber im prinzip finde ich dort die inhalte des zitates wieder.
es mag sein das authorisierte fachhändler ggf. eine umtausch von geräte tätigen können. aber die fachhändler sind beim hersteller gelistet.
z.b. war dieses mal die firma 4p in düsseldorf für thosiba.(ist nur ein beispiel zwecks verdeutlichung)
gruss
martin-josef
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25.03.2012, 22:35 #4HardAndSoft
AW: Brauch Hilfe Computer kaputt
Es gibt nach deutschem Recht vorrangig immer den Anspruch auf Sachmängelfreiheit gegen den Händler. Dieser gilt 2 Jahre lang.
Manche Hersteller geben darüber hinaus noch längere Garantien; z.B. Kia mit seiner berühmten 7-Jahres-Garantie. Diese Garantie löst man natürlich beim Hersteller ein; der Autohändler ist nach den 2 Jahren tatsächlich nur "Erfüllungsgehilfe". Das bezieht sich aber in Deutschland nur auf diese freiwillige Herstellergarantie.
Zur Verdeutlichung ein Beispiel aus dem echten Leben: Angenommen, Du gehst in den örtlichen Supermarkt und kaufst eine Müllermilch. Zu Hause siehst Du dann, dass diese seit zwei Wochen abgelaufen ist. Gehst Du dann zur Firma Müller, um diesen Sachmangel zu reklamieren, oder zum Supermarkt?
Bei Computern ist die Rechtslage nicht anders.
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26.03.2012, 22:39 #5martin-josef
AW: Brauch Hilfe Computer kaputt
Hallo
das glaub ich jetzt nicht
Zur Verdeutlichung ein Beispiel aus dem echten Leben: Angenommen, Du gehst in den örtlichen Supermarkt und kaufst eine Müllermilch. Zu Hause siehst Du dann, dass diese seit zwei Wochen abgelaufen ist. Gehst Du dann zur Firma Müller, um diesen Sachmangel zu reklamieren, oder zum Supermarkt?
Wenn das supermarktpersonal für die bestückung und kontrolle zuständig ist, ist der supermarkt der partner. ist die firma müller, durch externe mitarbeiter -im volksmund auch vertreter genannt-
für die bestückung der regale zuständig natürlich die firma müller. da es nicht für den laien erkenntlich wäre, würde der händler ggf darauf hinweisen das ein "vertreter" der firma müller die bestückung
der regale vornimmt. hast Du bestimmt schon mal gehört wenn etwas fehlt. so mit den worten...der vertreter kommt in...woche/n
und eine verlängerung der werksgarantie durch den händler..also in der regel lässt der händler sich das gut bezahlen. auch hier ein beispiel kauf mal im mediamarkt einen fernseher, dann wird Dir auch
eine längere garantiezeit angeboten. zeitraum und preis wird Dir dann auch genannt. und frag dann auch mal nach dem inhalt dieser garantie.
aber wir können gerne noch ein wenig per pn weiter diskutieren. ich fürchte sonst wird man zu recht auf die thread frage hinweisen... Du weisst was ich meine.
gruss
martin-josef
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26.03.2012, 23:31 #6HardAndSoft
AW: Brauch Hilfe Computer kaputt
Habe die Beiträge zur Garantie mal in ein eigenes Thema verschoben.
Dennoch verkauft mir letztendlich der Supermarkt die Müllermilch, und ich reklamiere beim Supermarkt. Egal, wer die Regale bestückt und wie deren Innenverhältnis aussieht.
Das hat nichts mit Garantie zu tun. Diese "Garantieverlängerung" ist ein separater Vertrag über Leistungen, die den Leistungen im Garantiefalle entsprechen (sollen). Deshalb auch das viele Kleingedruckte.
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27.03.2012, 09:45 #7Kelshan
AW: PC und Garantie
Garantie bekommt man direkt vom Hersteller des Produktes. Handelt es sich um ein Gigabyte Mainboard, so ist Gigabyte der Garantiegeber, handelt es sich um ein HP Laptop, ist HP der Garantiegeber, handelt es sich um einen Asus (EEE) PC, ist Asus der Garantiegeber. Die Garantiebedingungen kann der Hersteller völlig frei festlegen und - im Fall der Fälle - im Rahmen auch frei auslegen. Wenn in den Bedingungen steht, dass bei Modifikation der Hardware eines PCs die Garantie erlischt, und sie dies nachweisen können, dann ist die Garantie eben nach der Modifkation erloschen und man kann höchstens auf Kulanz hoffen. Oft ist das auch so der Fall.
Gewährleistung hat man beim Händler und zwar zwei Jahre. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Allerdings bezieht sich diese nur auf Mängel, welche bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden waren. Hat das Gerät also einen Mangel, der bereits beim Kauf bestanden hat, so kann man es gemäß Gewährleistung direkt beim Händler umtauschen bzw. dieser muss Nachbesserung leisten. Hier haben wir dann das Problem mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
Das heißt: Fällt das Gerät in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf aus, so muss der Händler nachweisen, dass der Mangel NICHT schon beim Kauf bestand, um sich um die Gewährleistung zu drücken. Was in der Regel sehr schwer ist, daher kann man es in den ersten 6 Monaten meist problemlos tauschen. NACH den 6 Monaten muss man als Käufer nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand - was naturgemäß ebenso schwer ist. Daher gibt es da immer wieder Probleme bei nicht so kulanten Händlern.
Ich bin mir nicht sicher, wie es hier mit Modifikationen (neue Grafikkarte, ...) aussieht, allerdings sind da Probleme mit Sicherheit vorprogrammiert, da der Händler sicher nur auf das Produkt Gewährleistung geben will, das er auch verkauft hat, und nicht das, was der Käufer daraus gemacht hat. Da muss dann z.B. vermutlich nachgewiesen werden, dass der Mangel nicht durch die Modifikation entstanden ist, etc. - ja nach Händler kann das unschön werden. Brechen von Garantiesiegeln haben auf die Gewährleistung an sich allerdings keinen Einfluss (auch das kann Probleme geben, aber damit dürften die definitiv nicht durchkommen).
Die "verlängerte Garantie" ist in der Tat wieder eine andere Sache, und hat weder mit der Garantie noch mit der Gewährleistung wirklich etwas zu tun. Das ist ein rein zusätzlicher Vertrag mit und nach Bedingungen des Händlers.
Zum Supermarktbeispiel: Kauft man etwas, das sich im Nachhinein als abgelaufen herausstellt, dann geht man damit in der Regel zum Supermarkt, das ist schon richtig. Das abgelaufene Produkt hätte nicht mehr im Regal stehen dürfen, und sofern der Supermarkt dafür verantwortlich ist (-> Vertreter und so wurden ja schon genannt) bekommt man es dort auch gegen frisches getauscht. Meist auch wenn das Regal fremdbestückt wurde, bei uns sind die jedenfalls immer sehr kulant und "regeln das schon". Allerdings ist ein Becher Joghurt ja nun auch ein Pfennigartikel und somit ein bisschen was Anderes.
Das Beispiel ändert sich wenn man etwas kauft, das zwar nicht abgelaufen aber dennoch nicht mehr genießbar (verschimmelt, tote Mäuse in der Konservendose ...) ist. Das kann man auch zum Supermarkt bringen und bekommt das aus Kulanz meist auch getauscht, im Grunde ist aber der Hersteller dafür verantwortlich und man kann es auch bei diesem reklamieren.
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27.03.2012, 19:52 #8HardAndSoft
AW: PC und Garantie
Sehr schöner Beitrag.
Wir sind uns auch in fast allem einig, bis auf den letzten Satz. Ich zitiere mal den §433 BGB:
"Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen."
Schimmel in der Dose ist eindeutig ein Sachmangel.
In Deutschland ist es also ganz einfach: Immer an den Verkäufer wenden.
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