Ergebnis 1 bis 9 von 9
Thema: Mahnschreiben via youtube??
-
17.08.2010, 00:18 #1XStArScReAmX
Mahnschreiben via youtube??
ich hab gerade diese mail bei youtube bekommen:
InkassoDuisburg
Mahnschreiben HS/264/92-AZ
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Untersuchungen Ihrer IP Logs, hat unserer Mandant "Universal Music" festgestellt, dass Sie häufig urheberrechtlich geschütztes Material in Form von Musik heruntergeladen haben.
Da dies gegen das Urheberrecht Verstößt fordern Wir Sie auf eine Mahngebühr in Höhe von 50€ an uns zu zahlen.
Wenn Sie diese Gebühr bezahlen, entgehen Sie einem Mahnverfahren und einem Gerichtsprozess, (Urheberrechts Verletzungen sind kein Kavaliersdelikt).
Sollten Sie den ausstehenden Betrag jedoch nicht begleichen, sind wir gezwungen ein Mahnverfahren gegen Sie zu eröffnen.
Durch dieses kommen Anwaltskosten sowie Gerichtskosten auf Sie zu. Zudem haben Sie dann eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Gefängnisstrafe zu erwarten.
Mit welcher Strafe Sie zu rechnen haben, hängt davon ab, ob Sie bereits vorbestraft sind.
Wir fordern Sie auf binnen 5 Tagen eine Mail mit folgendem Inhalt an die folgende E-Mail Adresse zu senden:
Inkasso@public-files.de
- 50€ in Form von einer Paysafecard (diese ist an jeder deutschen Tankstelle erhältlich nähere Infos dazu auf : Verkaufsstellen : paysafecard.com
(Dieses Bezahlverfahren verwenden wir, damit Sie sicher stellen können, dass wir keine weiteren persönlichen Daten von Ihnen sichern um diese gegen Sie zu verwenden.
Sobald die Zahlung eingetroffen ist erhalten Sie natürlich binnen 24 Stunden eine Bestätigung, dass keine weiteren rechtlichen Schritte, gegen Sie unternommen werden.)
In dieser Email sollte ausschließlich der 16 stellige Code aufgeführt sein.
Als Betreff geben Sie folgendes ein: Verstoß Urheberrechtsverletzung HS/264/92-AZ
Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Grundforderung unseres Mandanten: 24,79 Euro
vorgerichtliche Inkassogebühren: 21,00 Euro
vorgerichtliche Inkassoauslagen: 04,21 Euro
------------------------------------------------------------------------------------------
noch offener Gesamtbetrag (Stand: 16.08.2010): 50,00 Euro
Der geltend gemachte Betrag in Höhe von 50,00 Euro ist bis spätestens den 21.08.2010 unter Angabe des Aktenzeichens HS/264/92 an uns per Email zu zahlen.
Nach Ablauf dieser Frist werden wir uns die Forderung abtreten lassen und ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, entstehen.
Zudem riskieren Sie bei Durchführung eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens auch den Verlust Ihrer Kreditwürdigkeit durch Eintragung in das amtliche Schuldnerverzeichnis, was für Sie zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann, z.B. bei der Bestellung von Waren oder dem Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrages. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse innerhalb der gesetzten Frist.
Mit freundlichen Grüßen
Herr Haussen, Abteilung Mahnbescheid
Haussen AG
Registriert und zugelassen
vom Präsidenten des Amtsgerichts Duisburg
nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG
----------------------------------------------------------
Claubergstr. 41
47051 Duisburg
Telefon: +49-1805-88204486 (0,14 EUR/min) *
(Montag bis Freitag / 10.00 - 18.00 Uhr)
* aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkhöchstpreis 0,42 EUR/min
Vorstand: Herr Ulrich Haussen (Vorsitzender),
Aufsichtsrat: Katrin Seilbach (Vositzender)
und weiß nicht was ich davon halten soll, ist das ein fake??
der kanal von dem die nachricht aus geschrieben wurde ist nicht verfügbar und das "bußgeld" kommt mir sehr niedrig vor.
-
-
17.08.2010, 00:20 #2ahafreak
AW: Mahnschreiben via youtube??
Des is mit Abstand der billigste Fake den ich seit langem gesehn hab
Bester Satz:. Zudem haben Sie dann eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Gefängnisstrafe zu erwarten.
-
17.08.2010, 00:21 #3.dp
AW: Mahnschreiben via youtube??
-
17.08.2010, 00:26 #4i PoTTii xX
AW: Mahnschreiben via youtube??
-
17.08.2010, 00:29 #5XStArScReAmX
AW: Mahnschreiben via youtube??
boah dankeschön, hatte nen moment lang ziemlich schiss obwohl ich mir das schon gedacht habe
-
17.08.2010, 00:33 #6
-
17.08.2010, 03:36 #7DD64
AW: Mahnschreiben via youtube??
Da du bei jedem Aufruf des Videos das ganze Video auch automatisch herunterlädst, ist die Behauptung dieses Fakes falsch.
Youtube hat sicherlich noch niemanden Abgemahnt der z.B ständig die Seite neulädt - auch das würde ein ständiges Downloaden des Videos provozieren.
-
17.08.2010, 07:34 #8eSportWarrior
AW: Mahnschreiben via youtube??
Sonst würde die Anrede wie folgt sein.
Sehr geehrter Herr Nachnahme(!)(,)
Wenn Ich einer Firma schreibe dann schreibe Ich sehr geehrte Damen und Herren. Aber ansonsten nie wenn Ich seriös wirken will! Da benutzen wir einen Serienbrief!
Ein richtig schlechter Fake weil Sie einfach nicht wissen wer du bist. Kein Name, Keine IP nichts lediglich deine Email von einer Liste bekommen!
-
17.08.2010, 08:01 #9Albiown
AW: Mahnschreiben via youtube??
Moinsen,
dann wär das ja geklärt.
mfG
Albiown
Ähnliche Themen
-
youtube: Muss ich meine Handynummer unbedingt angeben wenn man sich einen youtubekonto machen will? -
Youtube !!!: haii leutz !!!! =) ich bin in youtube.de angemelden (denk das kennt jeder xD) em ...... ich wollte fragen ob jemand von euch bei youtube... -
Youtube auf PSp: Ich würde gerne youtube vieos auf meiner psp gucken wie kann ich das machen? ICh weiß das es Psp tube gibt aber wie bekomme ich das auf meinepsp .... -
youtube: kann mir jemand sagen wie das funktioniert? YouTube - levitation Homopolar motor -
YouTube in HD: Vll. steht es ja schon in einem anderen Forum, aber ich schreib es mal hier rein - ihr seid es ja, die darauf bestehen Animes auf YouTube zu gucken....
Sieben ._. Gehst du auch mal schlafen Max?
User vs. Mods