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Thema: Lizenzrückgabe bei Vista
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06.03.2008, 18:39 #1jonny123
Lizenzrückgabe bei Vista
so einige hier haben vor, sich einen neuen Rechner zu kaufen, wollen aber lieber Windows XP, Linux oder etwas anderes benutzen.
Die allermeisten Rechner und Notebooks werden aber mit Vista gebundlet. So wie es scheint, sind Betriebssystem und Gerät fest miteinander verbunden. Scheinbar, denn in der EULA von Vista findet sich folgende Klausel:
"Durch die Verwendung der Software erkennen Sie diese Bedingungen an. Falls Sie die
Bedingungen nicht akzeptieren, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu verwenden.
Geben Sie diese stattdessen dem Einzelhändler gegen Rückerstattung oder Gutschrift
des Kaufpreises zurück. Wenn Sie dort keine Rückerstattung des Kaufpreises erhalten können,
wenden Sie sich an Microsoft oder an das verbundene Unternehmen von Microsoft in Ihrem Land,
siehe unter Microsoft Worldwide Home oder für Deutschland unter
www.microsoft.com/germany."
(Microsoft (r) Endbenutzer Lizenzvereinbarung für Windows(r) Vista(tm) )
Hier versuche ich also nun zu beschreiben, wie ihr die Kosten für die unnötige Lizenz (je nach Version 30-70€) auf vollkommen legalem Weg zurückbekommen könnt:
Alles, was ihr tun müsst, ist die Festplatte direkt nach dem ersten Einschalten des Gerätes zu löschen (zum Beispiel mit einer Linux-Live-CD). Am besten macht das direkt vor den Augen des Händlers und führt vor, dass die Festplatte leer ist und kein Betriebssystem mehr enthält. Aus der Packung des Gerätes entnehmt ihr weiterhin alle CDs/DVDs, die Treiber und/oder Software für das vorinstallierte System enthalten und gebt Sie dem Händler. Ist dieser mit der Regelung nicht einverstanden, verweist ihr auf oben stehenden Ausschnitt der EULA von Vista, die auch im beiliegenden Lizenzheft vorzufinden ist.
Bei OEM-Versionen ist das Vorgehen leicht anders:
Hier ist der Hersteller des Gerätes bei der Rücknahme in der Pflicht. Der Lizenztext bei OEM-Versionen weicht an der Stelle ggf. von dem hier zitierten Auszug entsprechend ab. Notiert euch den exakten Wortlaut aus der EULA, in dem dieses Recht zur Rückgabe eingeräumt wird und nagelt den Hersteller darauf fest. Sollte dieser versuchen sich herauszureden, gibt es einige Gegenmaßnahmen:
Die Lizenz ist von MS und nicht von uns -> Ihr verkauft die Software unter der Bedingung, dass die Lizenzbestimmungen eingehalten werden. Also seid ihr genauso für deren Einhaltung verantwortlich wie die Kunden selbst.
Der Computer funktioniert nicht ohne Windows Vista -> Ihr habt ein anderes Betriebssystem erworben/heruntergeladen/etc. und möchtet dieses gerne an Stelle von Vista nutzen. Nennt hierbei am besten den Namen des Betriebssystems, das gibt Pluspunkte.
Es gibt in Deutschland gibt es bisher keine vergleichbaren Fälle -> Gibt es wohl. Dazu nur ein bisschen vorab googlen, da findet sich genug.
Mit dem Kauf habt ihr ein Paket gekauft, das nicht zerteilt werden kann -> Dies stellt eine unlautere Handlung im Sinne des UWG(Gesetz zur Verhinderung unlauteren Wettbewerbs) dar, da dadurch Wettbewerber behindert werden.
Ihr habt nur das Gerät gekauft, das Betriebssystem gibts gratis dazu -> Windows ist niemals gratis, der Hersteller zahlt für den OEM-Vertrag eine große Menge Geld, die sich auf die Preise an der Ladentheke niederschlägt.
Ihr habt damit etwas bezahlt, was ihr nicht haben wollt.
In Deutschland ist der Verkauf von PCs ohne Betriebssystem verboten -> Dies ist selbstverständlich vollkommener Humbug, verweist, falls der Supporter euch nicht glaubt, verweist an dieser Stelle an Online-Shops, wie z.B. Mindfactory, die entsprechende Geräte verkaufen und weist darauf hin, dass es sich hierbei um Consumer-Geräte von der Stange handelt.
Es gibt keinen Support für andere Betriebssysteme -> Das nehmt ihr in Kauf, denn nach Treibern habt ihr euch vorher bereits umgesehen. Ein Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung ist unabhängig vom installierten Betriebssystem nichtig. Ebenso haben die wenigsten Hersteller eine Betriebssystem-Klausel für die Herstellergarantie, diese umfasst meist nur Hardware.
Dokumentiert den Löschvorgang der Festplatte am besten mit Screenshots. und sendet das Material nach erfolgter Klärung bei dem Hersteller samt der Recovery-Medien ein.
Oberstes Gebot bei E-Mail-Verkehr und Telefonaten:
Bleibt höflich, aber dennoch bestimmt. Weigert sich der Supporter, die gewünschte Auskunft zu geben oder dreht sich das Gespräch im Kreis bittet höflich darum, an einen anderen Kollegen weitergeleitet zu werden(Man nennt das auch eskalieren).
Benutzt hierbei Formulierungen wie: "So kommen wir nicht weiter, ich würde gerne mit jemandem sprechen, der Erfahrung auf diesem Gebiet hat" "Könnten Sie mich bitte an einen zuständigen Kollegen verweisen / weiterleiten" o.ä.
Denkt immer daran, dass ihr prinzipiell im Recht seid, aber so ein Vorgang kommt nun mal nicht jeden Tag vor und stellt für die Supporter evtl. eine Hürde dar, die zunächst abgeblockt wird. Das Motto lautet hier: "Kenn ich nicht, machen wir nicht!"
Wer selbst im 1st oder 2nd-Level-Kundensupport arbeitet (bin 1st-Level) weiß, was ich meine.
Und bitte lasst das nicht in einen "Ich finde Vista toll, ich weiß nicht, was ihr wollt"-Thread abdriften
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06.03.2008, 19:57 #2Holz
AW: Lizenzrückgabe bei Vista
Wow, super. 1+
Ich setze auf Online-Versandhäuser, bei denen man sich seinen eigenen Wunsch-PC zusammenstellen kann, wie z.B. Alternate.
Bei One kann man sich auch einen PC aussuchen und später noch umkonfigurieren.
Worauf ich eigentlich hinauswollte... ein Betriebssystem muss man da erst gar nicht dazu kaufen...
Meist sind es bereits zusammengestellte Markenprodukte, die Vista schon vorinstalliert haben.
Ich wollte das nur mal zu bedenken geben... ich weiß, ich weiche ab.
Nichtsdestotrotz nochmals Lob für diesen Beitrag, jonny.
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07.03.2008, 08:17 #3nick81
AW: Lizenzrückgabe bei Vista
Danke für die Info, super Arbeit.
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07.03.2008, 08:34 #4warlaan
AW: Lizenzrückgabe bei Vista
Ich finde Vista toll, aber ich weiß, was Du willst. Warum soll man sich das andrehen lassen, wenn man es nicht haben will?
Wirklich hervorragender Leitfaden. Mein Herz springt ja schon vor Freude im Quadrat wenn ich einen Beitrag lese, in dem jemand auf Rechtschreibung Wert gelegt hat. Dann noch gute Ratschläge zum Umgang mit anderen Menschen zu lesen ist im Internet wirklich Mangelware.
Vielleicht noch ein kleiner Zusatz von mir: meine Erfahrung ist, daß viele Büroarbeiter zwei "Modi" haben: Probleme werden nach einem möglichst schnell und ohne groß nachzudenken nach einem einfachen Schema abgehandelt, erfreuliche Gespräche werden möglichst ausgedehnt. Ein einfaches "Wie geht's?" kann einen Pförtner vom abwimmelden sturen Bock zum hilfsbereiten Freund verwandeln. Am Telefon wird das sicherlich komisch rüberkommen, aber umso wichtiger wird es sein, einen freundlichen Ton zu bewahren.
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07.03.2008, 11:50 #5Holz
AW: Lizenzrückgabe bei Vista
warlaan
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07.03.2008, 15:12 #6jonny123
AW: Lizenzrückgabe bei Vista
Danke für das viele positive Feedback
Mir ging es in der Hauptsache darum, dass sich viele Leute eben nicht so gut mit Hardware auskennen und sich daher aufgrund von Empfehlungen, bzw. Testberichten, oder Test im Laden vor Ort(bester Service geht nur beim Kauf im Laden) ein passendes Modell aussucht. Dort bekommt man aber fast nie ein Gerät ohne OS im Bundle, was aus eigener Erfahrung wenige wollen.
Viele wissen auch gar nicht, dass es diese Möglichkeit gibt und dass man da bares Geld sparen kann, das man in Software oder Zubehör investieren kann.
Als ich mein Notebook im Medi Max Kiel (kann ich nur empfehlen, gibt haufenweise kompetente Leute da) gekauft habe, hatte ich eine Live-CD dabei, mit der ich die Platte vor den Augen des Händlers formatierte und anschließend die DVDs noch zurückließ. Ich bekam auch ohne weitere Diskussionen 50€ Gutschrift(Vista Home Premium) auf den Kaufpreis.
Dieses Vorgehen ist allerdings die absolute Ausnahme. Die wenigsten Händler werden das so ohne weitere Diskussion machen.
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07.03.2008, 20:01 #7oso79de
AW: Lizenzrückgabe bei Vista
Absolut geiler Beitrag! Qualitativ sowie rechschreibmäßig einfach TOP! Keine Sorge, der wird nicht untergehen, ich pinne ihn oben an!
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07.03.2008, 22:47 #8jonny123
AW: Lizenzrückgabe bei Vista
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18.06.2009, 19:16 #9Nasenbaer
AW: Lizenzrückgabe bei Vista
Hallo
Ich war der Meinung, dass man mit einem XP Original Kleber am PC und der somit gültigen Lizenz berechtigt ist XP zu installieren. Nach X Stunden Aufregung wegen Telefonaten mit Microsoft wurde ich belehrt, dass es zum Aufkleber immer auch noch die Original CD und das Handbuch benötigt. Sonst sei man nicht berechtigt zur Installation. Man hätte also eine Raubkopie.
Ich behaupte also, dass ich mir vorstellen könnte, dass irgendwo eine Klausel ist im Gesetzesbuch oder beim Onlineversand. Eine Klausel die besagt, dass man eben doch nicht berechtigt ist.
Bin gespannt auf den Ersten der sein Ergebnis hier postet.
Gruss
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19.06.2009, 23:52 #10martin-josef
AW: Lizenzrückgabe bei Vista
Hallo
sagens wir mal so. der orginalaufkleber am pc sagt aus das der pc per auslieferung mit einem betriebssystem vorinstalliert war wofür die lizenz erworben wurde und somit nicht mehr frei ist. entweder es lag dem pc eine entsprechende cd bei oder man mußte diese erstellen -heute ja üblich-. da diese lizenz ja bei ms hinterlegt ist, kann man auch nur mit der passenden cd installieren. die lizenzbedingungen sagen klar aus das je pc ein bs installiert werden kann. also eine lizenz pro pc gültig ist. hier ist der gesetzger aussen vor. es gelten ganz klar die lizenzbedingungen des softwarevertreibers also ms. es wird zwar immer wieder versucht dieses zu umgehen aber im ernstfall schützt das gesetz hier nicht.
gruß
martin-josef
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22.12.2011, 17:44 #11opa70
AW: Lizenzrückgabe bei Vista
sehr lehrreich. ich habe aber beim kauf von all dem nichts gewußt und nun habe ich dieses verdammte vieta auf meinem rechner.auf dem anderen rechner habe ich noch XP.ach ist doch XP etwas feines.
leider bin ich auf dieser computer technik so unerfahren,dass ich hier einmal nachfragen möchte
wie bekomme ich viesta vom rechner und dann wieder XP darauf.kann ich die hardware von dem anderen rechner für XP verwenden??
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22.12.2011, 18:25 #12HardAndSoft
AW: Lizenzrückgabe bei Vista
Hallo Opa70,
Vista beinhaltet in den Versionen Business und Enterprise ein Downgraderecht auf XP. Wenn Du also eine der beiden Versionen hast, steht dem Downgrade nichts im Wege.
Ich würde aber trotzdem auf Win7 upgraden, denn XP ist bei Microsoft gar nicht mehr in der Wartung. Da ist ein Downgrade so in etwa, als würde man von einem Golf IV auf einen Golf III wechseln, anstelle den Golf VI zu nehmen.
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26.12.2011, 11:07 #13opa70
AW: Lizenzrückgabe bei Vista
danke für deine nette auskunft.
windows XP wird nicht mehr gewartet,habe ich schon einmal gehört.aber die zahl hinter meinem namen ist auch zutreffend,es fällt mir schwer wieder mich auf windows7 zurecht zu finden.
dachte mir für meine paar tage auf diesem planeten hätte mir XP gereicht.da kenne ich mich am besten aus.aber dein tipp wird schon der richtige sein.deshalb werde ich meine alten ideen verwerfen.
muß ich mir aber jetzt windows 7 käuflich ewrwerben oder gibt es dies auch kostenlos,
noch einmal danke für deine hilfe
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26.12.2011, 12:00 #14martin-josef
AW: Lizenzrückgabe bei Vista
Hallo
leider gibt es win7 nicht kostenlos. aber mal umschauen wegen der preise ist immer sinnvoll. aber erst mal testen ob der rechner auch für win7 tauglich ist. gilt insbesondere für die software.
Du kannst Dir win7 entsprechend einstellen. dann hast Du die Dir bekannte oberfläche und musst Dich nicht mit einer "neuen" oberfläche vertraut machen.
gruss
martin-josef
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02.01.2012, 14:27 #15opa70
AW: Lizenzrückgabe bei Vista
ich habe dieses thema verworfen,da ich doch nichts anfangen kanmn.denn ich weiß am pc eigentlich nichts.kann nur ein und aus schalten. bin natürlich in vielen foren drin.
aber sobald es etwas schwierig wird,ist es schon vorbei.ich kann nämlich auch nicht ein wort engl.
muß also jedes wort im wörterbuch suchen.hätte in meinem alter gar keinen rechner mehr kaufen sollen.
aber trotzdem danke dass du mir hier geholfen hast,
gruß opa70 jetzt 73
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02.01.2012, 17:29 #16martin-josef
AW: Lizenzrückgabe bei Vista
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