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Thema: DVD Sicherheitskopie
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23.04.2008, 13:35 #1wiimonas
DVD Sicherheitskopie
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23.04.2008, 13:48 #2Holz
AW: DVD Sicherheitskopie
Für diesen Zweck würde ich Dir [Link entfernt] empfehlen.
Das Programm setzt zum Brennen auf einen Rohling jedoch eine installierte Nero-Version voraus.
Beim Kopieren auf die Festplatte wird die nicht benötigt.
EDIT: Jedoch ist dieses Tool verboten worden, wie ich gerade feststelle. Tut mir Leid!
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23.04.2008, 22:23 #3Das_Es
AW: DVD Sicherheitskopie
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23.04.2008, 22:25 #4Holz
AW: DVD Sicherheitskopie
Es
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23.04.2008, 22:34 #5Das_Es
AW: DVD Sicherheitskopie
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25.04.2008, 23:29 #6Iruwen
AW: DVD Sicherheitskopie
Die entsprechende Passage im UrhG liest sich wie folgt:
§ 95a
Schutz technischer Maßnahmen
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
(3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die
1. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder
2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder
3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Der private Besitz an sich ist also nicht illegal, die Benutzung allerdings schon.
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