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Thema: Cain & Abel
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24.01.2008, 18:23 #1Retrostar
Cain & Abel
meine Frage bezieht sich auf das PW-Prog Cain&Abel.
Ich habe es mir runtergeladen, um MEIN(!!!) Passwort von meinen 3 icq accounts rauszubekommen. Das PW von meinem derzeitigen weiss ich, nur ich wüsste gerne meine alten PW´s ...
Mein Problem ist jetzt. Ich verstehe das Programm nicht
Vielleicht kann mir jemand von euch helfen?
Eine einfache kurze Beschreibung wie ich vorgehen muss/sollte wäre schon genug.
Vielen dank im Vorraus
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24.01.2008, 20:44 #2Jan
AW: Cain & Abel
Da das Programm illegal ist, wird dir hier niemand Auskunft darüber geben.
Und Ja, auch wenn du es nur für eigene Passwörter benutzt, die Bereitstellung ist verboten, wer weiß wo du das herhast...
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25.01.2008, 08:28 #3dakkar
AW: Cain & Abel
naja wenn man es genau nimmt, ist das programm an sich NICHT illegal .... nur ueber den einsatz konnte man diskutieren.
@retro: kenn das tool leider nicht, sry
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25.01.2008, 08:37 #4nick81
AW: Cain & Abel
Quelle Wiki:
Da Cain & Abel Sicherheitsvorkehrungen umgeht, muss es nach Inkrafttreten des sogenannten Hackerparagrafen (§202c StGB) in Deutschland als Computerprogramm zum Ausspähen von Daten aufgefasst werden. Somit kann die illegale Benutzung der Software unter Strafe gestellt werden.
Achtung: Nach Inkrafttreten des Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität (sog. "Hackerparagraph") ist die Verbreitung dieses Tools illegal.
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25.01.2008, 08:43 #5dakkar
AW: Cain & Abel
^^ breitseite
wobei du eigentlich schon sagst: es geht um den §202c StGB. der verbietet eigentlich jegliche aktivitaet die ein jeder admin/sicherheitsbewusster user macht.
somit waeren auch tools wie nmap, ping, john, netstat etc illegal. davon kann man jetzt halten was man mag.
*winke*
dakky
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25.01.2008, 08:47 #6Kelshan
AW: Cain & Abel
Ich würde eher sagen hellere Grauzone. Er nutzt es nicht illegal, da es um seinen eigenen Account geht. Desweiteren verbreitet er es nicht, und da so etwas natürlich nur in Deutschland illegal ist, können unsere Gesetze auch nicht verhindern, dass das Tool über das Internet (legal) verbreitet wird - eben auf ausländischen Servern.
Also übertreibt mal nicht gleich.
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25.01.2008, 08:51 #7nick81
AW: Cain & Abel
Quelle Wiki:
Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
1. Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
1. § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
Ich gebe Kelshan Recht, das diese ganze Aktion etwas überspitzt ist. Auch ich habe Sniffer schon mal benutzt, um zu überprüfen, ob alle im Netzwerk verschickten Daten verschlüsseln werden. Aber laut der deutschen Regierung gibt es nunmal dieses, in meinen Augen überspitztes, Gesetz.
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25.01.2008, 09:43 #8Das_Es
AW: Cain & Abel
StGB
Quelle: § 202a StGB Ausspähen von Daten (ist schöner aufbereitet ) und StGB - Einzelnorm
Aus Versehen auf eine Schnecke zu treten, ist aber auch eine große Angst von mir
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