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  1. #1
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    OLG Urteil: Raser tragen Mitschuld bei unverschuldeten Unfällen

    Ein neues Urteil vom Oberlandesgericht Koblenz bestimmte, dass Autofahrer, die die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h um mehr als 50% überschreiten, bei einem unverschuldetem Unfall eine Teilschuld von 40% zu tragen haben.

    Dies bedeutet also, wenn man 195 km/h und mehr auf dem Tacho hat und dann ein Unfall passiert, haftet man zum Teil auch als Schuldloser.

    Gerechtfertigt wird dies damit, dass in diesem entsprechenden Fall (Az.: 12 U 313/13) ein "Ideal-Fahrer" der mit max. 130 km/h unterwegs ist, mit Hilfe einer "mittelstarken" Bremsung den Unfall hätte vermeiden können.

    Was sagt ihr zu dem Fall? Ist es gerechtfertigt, wenn Schnellfahrer ab einer Geschwindigkeit von 195 km/h eine Teilschuld zugesprochen wird?

    Quelle:http://www.t-online.de/auto/news/id_...nfall-mit.html
    O.V. (2013): "Neues OLG-Urteil Raser haften bei Unfall mit", t-online.de vom 25.11.2013

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    OLG Urteil: Raser tragen Mitschuld bei unverschuldeten Unfällen

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  3. #2
    MenocidiX MenocidiX ist offline
    Avatar von MenocidiX

    AW: OLG Urteil: Raser tragen Mitschuld bei unverschuldeten Unfäll

    Absoluter Schwachsinn. Dann sollen sie die Teilstücke ohne Tempolimit direkt dichtmachen. Wo soll das denn hinführen? Demnächst hat man noch Schuld, wenn man mit 'nem Transporter (zunächst unschuldig) verunfallt, da es mit einem Kleinwagen wegen kürzerem Bremsweg bei weniger Gewicht ja "hätte vermieden werden können"? Oder wenn man gleich zuhause geblieben wär? Allein die Argumentation, könnt ich schon wieder schießen.

  4. #3
    Blizzard_Black Blizzard_Black ist offline

    AW: OLG Urteil: Raser tragen Mitschuld bei unverschuldeten Unfäll

    Zitat Gilligan Beitrag anzeigen

    Gerechtfertigt wird dies damit, dass in diesem entsprechenden Fall (Az.: 12 U 313/13) ein "Ideal-Fahrer" der mit max. 130 km/h unterwegs ist, mit Hilfe einer "mittelstarken" Bremsung den Unfall hätte vermeiden können.
    Allein das ist schon die Lächerlichkeit hoch 3 in diesem Urteil. Ein "Ideal"-Fahrer, der mit 130 unterwegs ist, hätte wegen so einem Vollpfosten also schonmal richtig derbe in die Eisen gehen müssen, um einen Unfall noch zu verhindern, weil so einer über 2 Spuren zum Überholen ausschert und dabei nichtmal den nachfolgenden Verkehr achtet. Sowas hab ich selbst schonmal erlebt, bei mir waren es allerdings 130 kmh und es war auch so eine Situation, in der jemand vom Beschleunigungsstreifen aus direkt auf die Linke spur mit geschätzt 70 kmh rübergezogen ist. Da war es allerdings so knapp, dass egal mit welcher Mehrgeschwindigkeit von mir, es definitiv zu einer Kollision gekommen wäre. Solchen Leuten gehört der Führerschein entzogen, das ist gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, da kann man sagen, was man möchte. Bei so einer Konstellation dem anderen Fahrer noch eine Teilschuld aufzubrummen, finde ich persönlich nicht gerechtfertigt.
    Es gibt sicherlich genug Leute und Situationen, bei denen Leute mit über 200 kmh unterwegs sind bei dichtem Verkehr und jederzeit damit rechnen müssen, dass jemand von der Rechten Spur auf die Linke rüberzieht. Wer da vorsätzlich mit 200 kmh und mehr entsprechend weiterfährt, der hat seine Teilschuld definitiv verdient. Aber pauschal ab 195 kmh von einer Teilschuld zu sprechen finde ich weder angemessen noch in irgendeiner Weise gerechtfertigt, das kommt in meinen Augen schon sehr auf den Sachverhalt und den Unfallhergang drauf an.
    Aber zwischen dem Recht des Richters und meinem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden scheint es wohl eine große Differenz zu geben.

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