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28.02.2011, 05:36 #1cell300
Führerschein Probezeit, Einschränkungen
Und zwar würde ich gerne mal wissen welche Einschränkungen ich denn in der Probezeit habe, ich weiß dass ich mit einem Bußgeld über 40€ b.z.w mit Punkten die Probezeit verlängert bekomme und an einem Aufbauseminar teilnehmen darf...muss, bald halte ich meinen B-Klasse in den Händen und frage mich u.A z.b darf ich schon in der Probezeit 3,5T fahren?
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Führerschein Probezeit, Einschränkungen
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28.02.2011, 06:07 #2Gilligan
AW: Führerschein Probezeit, Einschränkungen
soviel ich weiß, darf man doch generell mit B bis 3,5t fahren. wäre mir neu, wenn das was mit der probezeit zu tun hätte.
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28.02.2011, 08:27 #3Samyra
AW: Führerschein Probezeit, Einschränkungen
Außerdem besteht absolutes Alkoholverbot, in der Probezeit und unter 21.
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28.02.2011, 10:18 #4Trojanerking
AW: Führerschein Probezeit, Einschränkungen
Die Probezeit dauert 24 Monate, früher (31.12.2010) konnte man die Probezeit durch bestimmte Schulungen und für ein wenig Geld sogar auf 12 Monate verkürzen. Deine Probezeit verlängert sich auf 48 Monate wenn du im Straßenverkehr negativ auffällst, z.b durch:
~ Geschwindigkeitsmissachtungen (glaube wenn du mehr als 15 kmh zu schnell fährst)
~ überfahren einer roten Ampel (Außer Nachts, da guckt eh keiner xD)
~ Vorfahrtsmissachtung (immer schön auf die Schilder gucken und rechts vor links beachten ;D)
~ Alkohol und Drogen am Steuer (Trink ruhig paar Bier, lass dann aber dein Auto vorm Club stehen
Wenn du alles was ich genannt habe missachtest, wirst du wohl deinen Lappen verlieren oder darfst ein Aufbauseminar besuchen, welches dich mehr als dein monatliches Taschengeld kosten wird
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28.02.2011, 17:39 #5Gilligan
AW: Führerschein Probezeit, Einschränkungen
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28.02.2011, 18:04 #6Aurel-
AW: Führerschein Probezeit, Einschränkungen
Bei Drogen ist der Führerschein sofort weg. Da brauchst du dann auch kein Aufbauseminar mehr machen ....
Erstmal gibt es dann einige Monate Sperre. Danach kann man dann an der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) teilnehmen. Nur wenn man die besteht, darf man den Führerschein neu machen. Den gibt es dann also auch nach der Sperrfrist nicht mehr wieder.
Teurer Spaß... ...
Ja! plus Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750kg.
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Hm grundsätzlich immer ist ein Widerspruch du Arschloch!
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