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Thema: Verkaufen mit 16 Jahren?
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12.09.2010, 13:28 #1Gungrave
Verkaufen mit 16 Jahren?
undzwar habe ich vor einige Spiele meiner Xbox 360 und Playsi 2 zu verkaufen.
Nun werden ja dabei die Bankdaten verlangt. Nun wollte ich wissen ob es rechtlich ist, wenn das Geld auf mein Konto gebucht wird obwohl ich eigentlich Minderjährig bin?
Wurde vor kurzem erst eröffnet und es läuft komplett über meinen Namen
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12.09.2010, 13:43 #2Roopa132
AW: Verkaufen mit 16 Jahren?
Eigentlich schon.
Ab dem 7. Lebensjahr ist man schon beschränkt geschäftsfähig und darf Dinge ver- und ankaufen.
Allerdings (falls du es über das Internet verkaufst) verlangen viele Seiten trotzdem Volljährigkeit, wegen Anklagen bei Betrug etc.
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12.09.2010, 13:52 #3Gungrave
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12.09.2010, 14:00 #4iHook
AW: Verkaufen mit 16 Jahren?
Hallo,
auch Sachen auf ihren Namen zu bestellen geht in Ordnung, du kannst dich ja als Rechnungsempfänger eintragen, dann muss das ganze natürlich von deiner Mutter abgesegnet sein.
Dich als sie "auszugeben" finde ich dagegen doch recht verwerflich, ich möchte auf Ebay z.B. auch wirklich etwas von volljährigen Personen kaufen.
Grüße
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12.09.2010, 14:22 #5Gungrave
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12.09.2010, 14:22 #6RockZ-D
AW: Verkaufen mit 16 Jahren?
Wen juckt das bitte? Wenn du sie hier im Forum verkaufst ist das doch egal.
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12.09.2010, 14:24 #7iHook
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12.09.2010, 14:37 #8Gungrave
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12.09.2010, 14:40 #9iHook
AW: Verkaufen mit 16 Jahren?
Entschuldigung, ich wollte dich nicht angreifen, hab das auch nicht beachtet.
Man liest das halt oft genug, ich kaufe ein Mainboard für 30€ das eigentlich 120€ wert ist, und der Verkäufer erzählt mir dann, es wär sein Sohn gewesen, der den Verkauf getätigt hat, er sei gar nicht bei Ebay angemeldet etc.
Dementsprechend bin ich dafür, dass auf Ebay auch Personen sind, die die Volljährigkeit erreicht haben.
Hier im Forum Games oder so zu verkaufen, dagegen spricht ja meiner Meinung nach nichts
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12.09.2010, 14:43 #10Gungrave
AW: Verkaufen mit 16 Jahren?
Ich verkaufe die Spiele auf einer Seite, die die Games zu einem Sofortpreis kaufen, d.H. ich verkaufe sie an eine Firma.
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14.10.2010, 14:31 #11The Shadow
AW: Verkaufen mit 16 Jahren?
Also wenn du noch eine Antwort willst: Als 16-jähriger biste Minderjährig, aber beschränkt geschäftsfähig. Du kannst damit Verträge eingehen. Also Kaufen und Verkaufen. Jedoch sind alle deine abgegebenen Erklärungen schwebend unwirksam. Wenn die Erklärungen wirksam sein sollen, müssen deine Eltern entweder vor der Kaufabwicklung (Genehmigung) oder nach der Kaufabwicklung (Zustimmung) ihr Einverständnis dazu abgeben. Wenn nicht, können deine Erklärungen rückgängig gemacht werden. Siehe dazu Post Nr. 9. Im Falle, dass du im Wissen deiner Mutter im Namen deiner Mutter Erklärungen abgibst, gilt das Wissen deiner Mutter als Genehmigung. Wenn du ohne das Wissen deiner Mutter ihr Namen benutzt, liegt natürlich keine Genehmigung vor. Es liegt sogar eine strafbare Handlung dabei vor. Die Quellen: § 106 BGB § 107 BGB § 183 BGB § 184 BGB § 263 StGB
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