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10.12.2008, 17:12 #1Akiho
Urheberrechtsverletzung - Anzeige
1. Wie zur Hölle kommt eine Anzeige zustande wenn der Kauf 3 Jahre zurückliegt? War bei Ebay und da kann man das ja nicht mal mehr bei den Bewertungen sehen.
2. Ich dachte bis jetzt das der Vertrieb gefälschter Spiele verboten ist, beim Besitz war ich mir nicht so sicher - kennt jemand nen Paragraphen der bestätigt oder verneint dass es nicht erlaubt ist (da wirds ja wohl was für Medien allgemein geben. gefälschte CDs, DVDs etc)
3. Was für Folgen kann das ganze für sie haben?
4.Wie sollte man im Normalfall handeln wenn man eine Raubkopie erstanden hat? Ist man zur Anzeige des Verkäufers verpflichtet?
Hoffe jemand kennt sich mit dem Thema Urheberrechtsverletzung aus ^^
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10.12.2008, 19:18 #2AntiBiologiical
AW: Urheberrechtsverletzung - Anzeige
SIE hat was gekauft nun muss nun eine Anzeige davontragen?
Und das liegt jetzt 3 Jahre zurück?
Wer zum Teufel hat sie angezeigt?
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10.12.2008, 20:49 #3Akiho
AW: Urheberrechtsverletzung - Anzeige
Es sind dummerweise nicht genau 3 Jahre ._. sie hats im Februar 2006 gekauft. Nach 3 Jahren würde nämlich die Verjährungsfrist angreifen und es würd nix passieren
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