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08.10.2014, 19:10 #1Zylinder
Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten
Hab' seit Anfang Januar einen Vertrag mit 1&1. Telefonflat, Internetflat, SMS-Flat und Handy. Problem: Handy ist kaputt, Probleme mit dem Mikrophon. Hab's schon dreimal zur Reparatur abgeschickt und das ohne Erfolg. Nach dem dritten Mal meinten sie, ich soll die Belege und das Handy nochmal abschicken und ich würde evtl. ein neues kriegen. Hab' mein altes kaputtes wiederbekommen mit der Begründung, dass alles heile sei und sie es "professionell" überprüft haben. Hab' ihnen nochmal 'ne E-Mail geschickt und sie meinten, dass das (kaputte!!!) Handy den Herstellerangaben entspricht und ich deswegen keine Chance auf Garantie habe. Lachhaft.
Aus meiner Frustation heraus wende ich mich an euch und wollte fragen, ob das alles wirklich legitim ist und ob ich da 'ne Chance habe 1&1 fertig zu machen oder wenigstens ein neues Gerät bekommen kann (vielleicht mit einem monetären Trostpflaster). Würde keine Mühe scheuen da was zu machen.
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Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten
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08.10.2014, 19:28 #2vieraeugigerZyklop
Wenn ich von uns ausgehe ( Telekom) hast du das Recht nach 3 x ausgetauscht ein anderes Handy zu bekommen. Wir haben da richtig ein Formular zu wo die Tauschbelege und die Rechnung beigelegt werden müssen.
Wie alt ist das Gerät? Unter 6 Monate? Wenn ja dann muss der Händler dir beweisen das du es nicht kaputt gemacht hast, es wird quasi davon ausgegangen das der Mangel schon bei Kauf bestand rechtlich gesehen. Das wird schlecht was werden es dir nachzuweisen.
Dazu noch in der Gewährleistung kannst du vom Verkäufer nach § 439 BGB ein mangelfreies Ersatzgerät fordern:
"Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."
Dranbleiben. Denn es wird gerne auf die Garantie verwiesen. Dein Vertragspartner für den Kauf ist aber 1&1 und die müssen ihre gesetzliche Gewährleistung erfüllen. Das hat mit der Garantie gar nix am Hut.
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08.10.2014, 19:38 #3Gilligan
AW: Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten
ich kann auch nur meinem vorredner beipflichten und sagen lass nicht locker. hatte grade den gleichen ärger mit nem notebook. hartnäckig bleiben mit entsprechendem rechtlichen verweis auf entsprechende paragraphen des bgb. ende bei uns war, dass wir unser recht durchgesetzt haben und ein neues gerät erhalten haben.
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08.10.2014, 21:59 #4Zylinder
AW: Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten
Ich bleibe dran. Ich mach' das schon viel zu lange, als dass ich irgendwo aufgebe. :'D
Das Problem ist einfach nur, dass sie entweder behaupten, dass kein Defekt vorliegt oder dass sie es mit Erfolg repariert haben und ich weiß nicht so Recht wie ich das nachweisen kann undzwar so, dass sie gar keine Wahl mehr haben.
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08.10.2014, 22:03 #5MenocidiX
AW: Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten
Schließ ich mich an, hatte mit 1&1 in der Vergangenheit auch mal Probleme. Die Verwendung von Paragraphen und/oder Androhung der Nutzung von Rechtsmitteln zieht immer ganz gut. Die probieren halt einen solange abzuwimmeln, bis man aufgibt. Viele Kunden resignieren tatsächlich auch. Mach einfach Druck, dann läuft's plötzlich.
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08.10.2014, 22:19 #6vieraeugigerZyklop
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08.10.2014, 22:31 #7Zylinder
AW: Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten
Der Vertrag läuft seit Januar und Mitte Februar habe ich es zum ersten Mal zur Reparatur geschickt.
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08.10.2014, 23:01 #8vieraeugigerZyklop
AW: Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten
Hmmm...damit ist die Beweislast schon umgekehrt und du musst beweisen das der Fehler schon beim Kauf vorlag. Nichts desto trotz hast du GEWÄHRLEISTUNG noch knapp 1 1/2 Jahre. Garantie ist da irrelevant. Wenn ich mich richtig erinnere musst du dem Händler 3x die Chamce auf Nachbesserung geben und dann kannst du vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz in Form von z.B nachträglichen Rabatt verlangen. Weiss das aber nicht 100%ig.
Bleib einfach stur. Und wie hier schon erwähnt erwähne mal ein paar Paragraphen als Hilfe
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08.10.2014, 23:12 #9Kanye
AW: Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten
Die sind ja witzig. Du hast ja als Kunde bei der gesetzlichen Gewährleistung grundsätzlich die Wahl zwischen Reparatur oder Ersatz, der Händler darf allerdings einen Austausch ablehnen, wenn das zu teuer oder unmöglich wäre. Oft muss der Kunde also mit einer Reparatur zufrieden sein.
Du hast dich schon für die Reparatur entschieden, okay. Der Händler hat dann nur zwei Versuche zur Reparatur. Schlägt auch die zweite Reparatur fehl, darf der Kunde vom Vertrag zurücktreten: Ware zurück, Geld zurück. Siehe § 440 BGB.
Du könntest jetzt also bereits schon vom Kaufvertrag zurücktreten, oder eben 1&1 beispielsweise noch eine Chance zur Reparatur geben, und ihnen schreiben dass du vom Kaufvertrag zurücktrittst, wenn sie es wieder nicht schaffen dein Gerät zu reparieren, und dich dabei auf § 440 BGB berufen. Ich vermute mal dass sie die Angelegenheit dann ernster nehmen.
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08.10.2014, 23:21 #10Zylinder
AW: Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten
Erstmal danke, dass du den Paragraphen explizit erwähnt hast!
Den Vertrag auflösen würde ich aber zunächst ungern. Dann wäre ich quasi eine gewisse Zeit vertragslos und nicht zu erreichen und in meiner momentanen Lebenssituation ist das leider fatal, so schade es auch ist.
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08.10.2014, 23:35 #11Kanye
AW: Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten
Du musst ja nicht zurücktreten, wichtig ist halt dass du deine Rechte kennst, und es auch 1&1 gegenüber deutlich machst, dass du deine Rechte, die sich aus der gesetzlichen Gewährleistung ergeben, kennst.
Insbesondere wenn die offenkundig versuchen dich zu bescheißen!
edit: Könntest dich auch an die Verbraucherzentrale wenden, ich hab damit keine Erfahrungen, aber die bieten ja Beratung für Verbraucher an.
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08.10.2014, 23:43 #12JokerofDarkness
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08.10.2014, 23:46 #13Zylinder
AW: Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten
Das klingt plausibel. Das würde ich dann morgen probieren.
Eins noch: Könnte ich die irgendwie auch verklagen wegen diesem Beschiss? Man hört ja die absurdesten Fälle, wo es um sowas wie "seelische Grausamkeit" geht...Wäre natürlich das Sahnehäubchen auf dem Kuchen, aber ich würd's denen irgendwie gerne heimzahlen.
Mein Samsung Galaxy S4 Mini hat wohl ein kamputtes Mikrophon. Beim Telefonieren wird meine Stimme beim Gesprächspartner immer leiser, bis ich gar nicht mehr zu hören bin, dann muss ich die "Lautsprecher"-Funktion an- und wieder ausmachen und dann geht es von vorne los. Ein Software-Fehler wurde bereits ausgeschlossen.
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08.10.2014, 23:57 #14JokerofDarkness
AW: Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten
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09.10.2014, 00:18 #15vieraeugigerZyklop
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09.10.2014, 15:51 #16Zylinder
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09.10.2014, 17:00 #17kroko
AW: Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten
Ich komme zwar nicht aus Deutschland, habe aber von Freunden nicht wirklich etwas Positives über diesen Anbieter gehört. Daher würde ich ebenfalls dazu raten Druck zu machen und auf die verschiedenen Paragraphen hinzuweisen. Das hilft dann.
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09.10.2014, 17:15 #18vieraeugigerZyklop
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09.10.2014, 20:15 #19Zylinder
AW: Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten
Auch nachdem ich die Paragraphen anfing beharrten sie darauf, dass sie keinen Fehler feststellen konnten und ich deswegen sogar nachweisen muss, dass das Handy überhaupt einen Defekt hat.
Also ganz ehrlich, ich bin baff. Ich ärgere mich schon seit knapp 8 Jahren mit den Telefongesellschaften (was bei meinen jetzigen 21 Jahren denke ich mal eine Leistung ist...), aber so eine Dreistigkeit hatte ich selten und ich glaube, dass ich da etwas gewannter sein muss, was rechtliches angeht, denn zum Teil hatte ich keine Antwort auf die ellenlangen Reden, die der Typi geschwungen hat. Er hat ständig darauf verwiesen, dass ich mich an Samsung wenden soll und...weiß auch nicht...weiß so langsam echt nicht mehr weiter.
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11.10.2014, 04:51 #20AndiBcool
AW: Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten
Sporadische Fehler sind ja immer so eine Sache. Ich weiss nicht wie lange sich ein Techniker dein Gerät anschauen kann. Wenn der es ein paar mal ausprobiert und evtl. nicht lange genug wartet, tritt das Problem bei Ihm nicht auf. Ergo ist das Gerät für Ihn in Ordnung.
Die tolle 1&1 werbung behauptet doch immer, das Du ein neues Gerät bekommst wenn deins defekt ist.
Wenn du das beweisen sollt, würde ich zu einem Handyladen gehen und mir dort ein Gutachten erstellen lassen.
Dann hast Du etwas in der Hand, da dein Handy ja immer das selbe geblieben ist. Den Aufwand für das Gutachten, musst Du dann natürlich 1&1 zusätzlich in Rechnung stellen.
Wenn das nichts helfen sollte und Du die Reparaturversuche dokumentiert hast, kannst Du immer noch zum Anwalt gehen.
Ich wäre warscheinlich schon viel eher dahingegangen, weil ich auf den Blödsinn keinen Bock hätte.
Wenn ich das Handy da hinschicke und es mit selben Fehler zurückbekomme und behauptet wird es wurde repariert, hätte ich das gleich so gemacht.
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