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  1. #1
    Zylinder Zylinder ist offline
    Avatar von Zylinder

    Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten

    Ich bin grad ziemlich auf 180, deswegen mach' ich's kurz:

    Hab' seit Anfang Januar einen Vertrag mit 1&1. Telefonflat, Internetflat, SMS-Flat und Handy. Problem: Handy ist kaputt, Probleme mit dem Mikrophon. Hab's schon dreimal zur Reparatur abgeschickt und das ohne Erfolg. Nach dem dritten Mal meinten sie, ich soll die Belege und das Handy nochmal abschicken und ich würde evtl. ein neues kriegen. Hab' mein altes kaputtes wiederbekommen mit der Begründung, dass alles heile sei und sie es "professionell" überprüft haben. Hab' ihnen nochmal 'ne E-Mail geschickt und sie meinten, dass das (kaputte!!!) Handy den Herstellerangaben entspricht und ich deswegen keine Chance auf Garantie habe. Lachhaft.

    Aus meiner Frustation heraus wende ich mich an euch und wollte fragen, ob das alles wirklich legitim ist und ob ich da 'ne Chance habe 1&1 fertig zu machen oder wenigstens ein neues Gerät bekommen kann (vielleicht mit einem monetären Trostpflaster). Würde keine Mühe scheuen da was zu machen.

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    Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten

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  3. #2
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop
    Wenn ich von uns ausgehe ( Telekom) hast du das Recht nach 3 x ausgetauscht ein anderes Handy zu bekommen. Wir haben da richtig ein Formular zu wo die Tauschbelege und die Rechnung beigelegt werden müssen.


    Wie alt ist das Gerät? Unter 6 Monate? Wenn ja dann muss der Händler dir beweisen das du es nicht kaputt gemacht hast, es wird quasi davon ausgegangen das der Mangel schon bei Kauf bestand rechtlich gesehen. Das wird schlecht was werden es dir nachzuweisen.

    Dazu noch in der Gewährleistung kannst du vom Verkäufer nach § 439 BGB ein mangelfreies Ersatzgerät fordern:

    "Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."


    Dranbleiben. Denn es wird gerne auf die Garantie verwiesen. Dein Vertragspartner für den Kauf ist aber 1&1 und die müssen ihre gesetzliche Gewährleistung erfüllen. Das hat mit der Garantie gar nix am Hut.

  4. #3
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten

    ich kann auch nur meinem vorredner beipflichten und sagen lass nicht locker. hatte grade den gleichen ärger mit nem notebook. hartnäckig bleiben mit entsprechendem rechtlichen verweis auf entsprechende paragraphen des bgb. ende bei uns war, dass wir unser recht durchgesetzt haben und ein neues gerät erhalten haben.

  5. #4
    Zylinder Zylinder ist offline
    Avatar von Zylinder

    AW: Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten

    Zitat vieraeugigerZyklop Beitrag anzeigen
    Wenn ich von uns ausgehe ( Telekom) hast du das Recht nach 3 x ausgetauscht ein anderes Handy zu bekommen. Wir haben da richtig ein Formular zu wo die Tauschbelege und die Rechnung beigelegt werden müssen.


    Wie alt ist das Gerät? Unter 6 Monate? Wenn ja dann muss der Händler dir beweisen das du es nicht kaputt gemacht hast, es wird quasi davon ausgegangen das der Mangel schon bei Kauf bestand rechtlich gesehen. Das wird schlecht was werden es dir nachzuweisen.

    Dazu noch in der Gewährleistung kannst du vom Verkäufer nach § 439 BGB ein mangelfreies Ersatzgerät fordern:

    "Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."


    Dranbleiben. Denn es wird gerne auf die Garantie verwiesen. Dein Vertragspartner für den Kauf ist aber 1&1 und die müssen ihre gesetzliche Gewährleistung erfüllen. Das hat mit der Garantie gar nix am Hut.
    Ich bleibe dran. Ich mach' das schon viel zu lange, als dass ich irgendwo aufgebe. :'D

    Das Problem ist einfach nur, dass sie entweder behaupten, dass kein Defekt vorliegt oder dass sie es mit Erfolg repariert haben und ich weiß nicht so Recht wie ich das nachweisen kann undzwar so, dass sie gar keine Wahl mehr haben.

  6. #5
    MenocidiX MenocidiX ist offline
    Avatar von MenocidiX

    AW: Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten

    Schließ ich mich an, hatte mit 1&1 in der Vergangenheit auch mal Probleme. Die Verwendung von Paragraphen und/oder Androhung der Nutzung von Rechtsmitteln zieht immer ganz gut. Die probieren halt einen solange abzuwimmeln, bis man aufgibt. Viele Kunden resignieren tatsächlich auch. Mach einfach Druck, dann läuft's plötzlich.

  7. #6
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

    AW: Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten

    Zitat Smutje Beitrag anzeigen
    Ich bleibe dran. Ich mach' das schon viel zu lange, als dass ich irgendwo aufgebe. :'D

    Das Problem ist einfach nur, dass sie entweder behaupten, dass kein Defekt vorliegt oder dass sie es mit Erfolg repariert haben und ich weiß nicht so Recht wie ich das nachweisen kann undzwar so, dass sie gar keine Wahl mehr haben.
    Wie alt ist das Gerät?

  8. #7
    Zylinder Zylinder ist offline
    Avatar von Zylinder

    AW: Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten

    Der Vertrag läuft seit Januar und Mitte Februar habe ich es zum ersten Mal zur Reparatur geschickt.

  9. #8
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

    AW: Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten

    Zitat Smutje Beitrag anzeigen
    Der Vertrag läuft seit Januar und Mitte Februar habe ich es zum ersten Mal zur Reparatur geschickt.
    Hmmm...damit ist die Beweislast schon umgekehrt und du musst beweisen das der Fehler schon beim Kauf vorlag. Nichts desto trotz hast du GEWÄHRLEISTUNG noch knapp 1 1/2 Jahre. Garantie ist da irrelevant. Wenn ich mich richtig erinnere musst du dem Händler 3x die Chamce auf Nachbesserung geben und dann kannst du vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz in Form von z.B nachträglichen Rabatt verlangen. Weiss das aber nicht 100%ig.

    Bleib einfach stur. Und wie hier schon erwähnt erwähne mal ein paar Paragraphen als Hilfe

  10. #9
    Kanye Kanye ist offline
    Avatar von Kanye

    AW: Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten

    Zitat Smutje Beitrag anzeigen
    Ich bin grad ziemlich auf 180, deswegen mach' ich's kurz:

    Hab' seit Anfang Januar einen Vertrag mit 1&1. Telefonflat, Internetflat, SMS-Flat und Handy. Problem: Handy ist kaputt, Probleme mit dem Mikrophon. Hab's schon dreimal zur Reparatur abgeschickt und das ohne Erfolg. Nach dem dritten Mal meinten sie, ich soll die Belege und das Handy nochmal abschicken und ich würde evtl. ein neues kriegen.
    Die sind ja witzig. Du hast ja als Kunde bei der gesetzlichen Gewährleistung grundsätzlich die Wahl zwischen Reparatur oder Ersatz, der Händler darf allerdings einen Austausch ablehnen, wenn das zu teuer oder unmöglich wäre. Oft muss der Kunde also mit einer Reparatur zufrieden sein.

    Du hast dich schon für die Reparatur entschieden, okay. Der Händler hat dann nur zwei Versuche zur Reparatur. Schlägt auch die zweite Reparatur fehl, darf der Kunde vom Vertrag zurücktreten: Ware zurück, Geld zurück. Siehe § 440 BGB.

    Du könntest jetzt also bereits schon vom Kaufvertrag zurücktreten, oder eben 1&1 beispielsweise noch eine Chance zur Reparatur geben, und ihnen schreiben dass du vom Kaufvertrag zurücktrittst, wenn sie es wieder nicht schaffen dein Gerät zu reparieren, und dich dabei auf § 440 BGB berufen. Ich vermute mal dass sie die Angelegenheit dann ernster nehmen.

  11. #10
    Zylinder Zylinder ist offline
    Avatar von Zylinder

    AW: Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten

    Zitat vieraeugigerZyklop Beitrag anzeigen
    Hmmm...damit ist die Beweislast schon umgekehrt und du musst beweisen das der Fehler schon beim Kauf vorlag. Nichts desto trotz hast du GEWÄHRLEISTUNG noch knapp 1 1/2 Jahre. Garantie ist da irrelevant. Wenn ich mich richtig erinnere musst du dem Händler 3x die Chamce auf Nachbesserung geben und dann kannst du vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz in Form von z.B nachträglichen Rabatt verlangen. Weiss das aber nicht 100%ig.

    Bleib einfach stur. Und wie hier schon erwähnt erwähne mal ein paar Paragraphen als Hilfe
    All das, was ich vorhin erzählt habe, also das mit den 3 Reparaturen, da ist noch alles passiert bevor die 6 Monate um waren...Ich will im Grunde einfach nur ein neues Gerät, das funktioniert.

    Zitat Kanye Beitrag anzeigen
    Die sind ja witzig. Du hast ja als Kunde bei der gesetzlichen Gewährleistung grundsätzlich die Wahl zwischen Reparatur oder Ersatz, der Händler darf allerdings einen Austausch ablehnen, wenn das zu teuer oder unmöglich wäre. Oft muss der Kunde also mit einer Reparatur zufrieden sein.

    Du hast dich schon für die Reparatur entschieden, okay. Der Händler hat dann nur zwei Versuche zur Reparatur. Schlägt auch die zweite Reparatur fehl, darf der Kunde vom Vertrag zurücktreten: Ware zurück, Geld zurück. Siehe § 440 BGB.

    Du könntest jetzt also bereits schon vom Kaufvertrag zurücktreten, oder eben 1&1 beispielsweise noch eine Chance zur Reparatur geben, und ihnen schreiben dass du vom Kaufvertrag zurücktrittst, wenn sie es wieder nicht schaffen dein Gerät zu reparieren, und dich dabei auf § 440 BGB berufen. Ich vermute mal dass sie die Angelegenheit dann ernster nehmen.
    Erstmal danke, dass du den Paragraphen explizit erwähnt hast!

    Den Vertrag auflösen würde ich aber zunächst ungern. Dann wäre ich quasi eine gewisse Zeit vertragslos und nicht zu erreichen und in meiner momentanen Lebenssituation ist das leider fatal, so schade es auch ist.

  12. #11
    Kanye Kanye ist offline
    Avatar von Kanye

    AW: Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten

    Du musst ja nicht zurücktreten, wichtig ist halt dass du deine Rechte kennst, und es auch 1&1 gegenüber deutlich machst, dass du deine Rechte, die sich aus der gesetzlichen Gewährleistung ergeben, kennst.

    Insbesondere wenn die offenkundig versuchen dich zu bescheißen!

    edit: Könntest dich auch an die Verbraucherzentrale wenden, ich hab damit keine Erfahrungen, aber die bieten ja Beratung für Verbraucher an.

  13. #12
    JokerofDarkness

    AW: Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten

    Zitat Smutje Beitrag anzeigen
    Das Problem ist einfach nur, dass sie entweder behaupten, dass kein Defekt vorliegt oder dass sie es mit Erfolg repariert haben und ich weiß nicht so Recht wie ich das nachweisen kann undzwar so, dass sie gar keine Wahl mehr haben.
    Was genau ist bei welchem Gerät der Fehler bzw. Defekt, den Du jetzt schon 3x reklamiert hast?

  14. #13
    Zylinder Zylinder ist offline
    Avatar von Zylinder

    AW: Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten

    Zitat Kanye Beitrag anzeigen
    Du musst ja nicht zurücktreten, wichtig ist halt dass du deine Rechte kennst, und es auch 1&1 gegenüber deutlich machst, dass du deine Rechte, die sich aus der gesetzlichen Gewährleistung ergeben, kennst.

    Insbesondere wenn die offenkundig versuchen dich zu bescheißen!
    Das klingt plausibel. Das würde ich dann morgen probieren.

    Eins noch: Könnte ich die irgendwie auch verklagen wegen diesem Beschiss? Man hört ja die absurdesten Fälle, wo es um sowas wie "seelische Grausamkeit" geht...Wäre natürlich das Sahnehäubchen auf dem Kuchen, aber ich würd's denen irgendwie gerne heimzahlen.

    Zitat JokerofDarkness Beitrag anzeigen
    Was genau ist bei welchem Gerät der Fehler bzw. Defekt, den Du jetzt schon 3x reklamiert hast?
    Mein Samsung Galaxy S4 Mini hat wohl ein kamputtes Mikrophon. Beim Telefonieren wird meine Stimme beim Gesprächspartner immer leiser, bis ich gar nicht mehr zu hören bin, dann muss ich die "Lautsprecher"-Funktion an- und wieder ausmachen und dann geht es von vorne los. Ein Software-Fehler wurde bereits ausgeschlossen.

  15. #14
    JokerofDarkness

    AW: Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten

    Zitat Smutje Beitrag anzeigen
    Eins noch: Könnte ich die irgendwie auch verklagen wegen diesem Beschiss? Man hört ja die absurdesten Fälle, wo es um sowas wie "seelische Grausamkeit" geht...Wäre natürlich das Sahnehäubchen auf dem Kuchen, aber ich würd's denen irgendwie gerne heimzahlen.
    Verklagen schon, aber nur auf Anerkennung des Rücktritts oder der Wandlung des Gerätes. Auf den Quatsch da oben nicht. Kann Dir auch nur raten, so objektiv wie möglich zu agieren.

    Zitat Smutje Beitrag anzeigen
    Mein Samsung Galaxy S4 Mini hat wohl ein kamputtes Mikrophon. Beim Telefonieren wird meine Stimme beim Gesprächspartner immer leiser, bis ich gar nicht mehr zu hören bin, dann muss ich die "Lautsprecher"-Funktion an- und wieder ausmachen und dann geht es von vorne los. Ein Software-Fehler wurde bereits ausgeschlossen.
    Hört sich schon komisch an, denn an sich scheint das Mikro ja erst einmal zu funktionieren.

  16. #15
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

    AW: Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten

    Zitat Smutje Beitrag anzeigen



    Mein Samsung Galaxy S4 Mini hat wohl ein kamputtes Mikrophon. Beim Telefonieren wird meine Stimme beim Gesprächspartner immer leiser, bis ich gar nicht mehr zu hören bin, dann muss ich die "Lautsprecher"-Funktion an- und wieder ausmachen und dann geht es von vorne los. Ein Software-Fehler wurde bereits ausgeschlossen.
    Ist das immer oder sporadisch? Quasi der berühmte Vorführeffekt dann bei 1&1.

  17. #16
    Zylinder Zylinder ist offline
    Avatar von Zylinder

    AW: Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten

    Zitat vieraeugigerZyklop Beitrag anzeigen
    Ist das immer oder sporadisch? Quasi der berühmte Vorführeffekt dann bei 1&1.
    Also das habe ich zwar nicht immer, aber in 90% der Fälle. Der Service-Mitarbeiter hat das aber auch schon mitgekriegt als ich mit ihm telefoniert habe...

  18. #17
    kroko kroko ist offline
    Avatar von kroko

    AW: Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten

    Ich komme zwar nicht aus Deutschland, habe aber von Freunden nicht wirklich etwas Positives über diesen Anbieter gehört. Daher würde ich ebenfalls dazu raten Druck zu machen und auf die verschiedenen Paragraphen hinzuweisen. Das hilft dann.

  19. #18
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

    AW: Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten

    Zitat Smutje Beitrag anzeigen
    Also das habe ich zwar nicht immer, aber in 90% der Fälle. Der Service-Mitarbeiter hat das aber auch schon mitgekriegt als ich mit ihm telefoniert habe...
    Wenn der Mitarbeiter das ordentlich dokumentiert hat dann sollte es nachvollziehbar sein.

  20. #19
    Zylinder Zylinder ist offline
    Avatar von Zylinder

    AW: Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten

    Gut. Hatte grad wieder ein Gespräch mit einem Service-Mitarbeiter.

    Auch nachdem ich die Paragraphen anfing beharrten sie darauf, dass sie keinen Fehler feststellen konnten und ich deswegen sogar nachweisen muss, dass das Handy überhaupt einen Defekt hat.
    Also ganz ehrlich, ich bin baff. Ich ärgere mich schon seit knapp 8 Jahren mit den Telefongesellschaften (was bei meinen jetzigen 21 Jahren denke ich mal eine Leistung ist...), aber so eine Dreistigkeit hatte ich selten und ich glaube, dass ich da etwas gewannter sein muss, was rechtliches angeht, denn zum Teil hatte ich keine Antwort auf die ellenlangen Reden, die der Typi geschwungen hat. Er hat ständig darauf verwiesen, dass ich mich an Samsung wenden soll und...weiß auch nicht...weiß so langsam echt nicht mehr weiter.

  21. #20
    AndiBcool AndiBcool ist offline
    Avatar von AndiBcool

    AW: Telefongesellschaft in die vier Buchstaben treten

    Sporadische Fehler sind ja immer so eine Sache. Ich weiss nicht wie lange sich ein Techniker dein Gerät anschauen kann. Wenn der es ein paar mal ausprobiert und evtl. nicht lange genug wartet, tritt das Problem bei Ihm nicht auf. Ergo ist das Gerät für Ihn in Ordnung.
    Die tolle 1&1 werbung behauptet doch immer, das Du ein neues Gerät bekommst wenn deins defekt ist.
    Wenn du das beweisen sollt, würde ich zu einem Handyladen gehen und mir dort ein Gutachten erstellen lassen.
    Dann hast Du etwas in der Hand, da dein Handy ja immer das selbe geblieben ist. Den Aufwand für das Gutachten, musst Du dann natürlich 1&1 zusätzlich in Rechnung stellen.
    Wenn das nichts helfen sollte und Du die Reparaturversuche dokumentiert hast, kannst Du immer noch zum Anwalt gehen.
    Ich wäre warscheinlich schon viel eher dahingegangen, weil ich auf den Blödsinn keinen Bock hätte.
    Wenn ich das Handy da hinschicke und es mit selben Fehler zurückbekomme und behauptet wird es wurde repariert, hätte ich das gleich so gemacht.

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