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Thema: StVO Brechen im Notfall
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01.09.2011, 21:30 #1cell300
StVO Brechen im Notfall
Ich habe eine kurze Frage dir mir ein Fahrlehrer nicht wirklich beantworten konnte.
Darf ich die StVO brechen, wenn ich einen Sterbenden Menschen bei mir habe und ich nicht die Möglichkeit habe den Notruf zu verständigen?
Ich finde in den Sonderrechten der StVO nur ausnahmen für Polizei, Sanitäter, Bundeswehr, NATO - Truppen und die Müllabfuhr gewissermaßen.
Ich fänd's interessant zu wissen.
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02.09.2011, 01:25 #2Blizzard_Black
AW: StVO Brechen im Notfall
Mein Fahrlehrer wusste das schon. Der sagte und behauptete klipp und klar: Im Notfall darf man die Regeln der StVO brechen. Geschwindigkeitslimits zählen nicht mehr, Überholverbote genauso wenig. Wenn es sich um einen wirklichen Notfall handelt, darf man das. Natürlich muss man - genauso wie die Sanker und Polizei - trotzdem verantwortungsvoll fahren und kann jetzt hier nicht einen auf Raudi machen, es soll ja schließlich nicht zu einem Unfall kommen.
Das ist ähnlich, als würde man an einer roten Ampel stehen ganz vorne, und hinter dir kommt der Sanker mit Blaulicht und Martinshorn - was macht man automatisch? Man fährt über die rote Ampel, um dem Sanker platz zu machen, auch wenn nur ein Stückchen. Theoretisch wäre das ja ein Rotlichtverstoß, hätte sogar Führerscheinverbot zur Folge. Oder Autobahn: Ein Sanker fährt mit Blaulicht und Martinshorn, du bist auf einer einspurigen Baustelle auf der Autobahn, Geschwindigkeitslimit 60 kmh. Auch dort, wenn du dieses Limit brichst, dürftest du eigentlich nicht belangt werden von der Polizei, meines Wissens.
So Far :>
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02.09.2011, 13:59 #3cell300
AW: StVO Brechen im Notfall
Ja laut meinen aber darf man den andere Personen im Straßenverkehr nicht gefährden und das macht man wenn man mit 70-80 zum Krankenhaus rast, die anderen Verkehrsteilnehmer wissen ja nicht in welcher Situation du bist.
Den Platz räumen für Einsatz-Fahrzeuge ist kla, aber diese haben auch die Rechte dazu und machen durch Martinshorn aus sich aufmerksam.
Du gefährdest dich, dein Notfall und alle anderen Verkehrsteilnehmer, deswegen darf man das laut meinem Fahrprüfer NICHT, andererseits wäre es unterlassene Hilfeleistung wenn man ihn Sterben lässt weil man sich an die Regeln hält, an die man sich aber halten muss.
Ich würde mal sagen der Richter würde über die Situation endscheiden aber es ist wohl definitiv verboten.
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02.09.2011, 14:05 #4Blizzard_Black
AW: StVO Brechen im Notfall
Dann gehen da die Meinungen wohl auseinander über diese Situation. Naja - Einsatzfahrzeuge haben ein Martinshorn, ja, das stimmt. Laut deiner ersten Aussage dürfte ich aber nicht über die rote Ampel fahren, wenn hinter mir ein Martinshornfahrzeug daherkommt. Denn die anderen Verkehrsteilnehmer wissen ja nicht, dass ICH jetzt gerade über diese rote Ampel fahre. Insofern - hm...
Oder die Situation mit der Baustelle...
Wie gesagt: Man muss schon verantwortungsbewusst fahren, es sollte halt zu keinem Unfall kommen, man würde allerdings - da es sich um einen richtigen Notfall handelt - von der Polizei oder dem Gericht sicherlich nicht belangt werden. Das hat mein Fahrlehrer gesagt.
Anderes Beispiel: Was machst du, wenn dir dein Prüfer in einer Situation auf der Landstraße sagt: Fahr 150 kmh
Na?
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02.09.2011, 14:15 #5cell300
AW: StVO Brechen im Notfall
Das halt ich auch mal für Wahrscheinlich, muss natürlich nachweisen das du keinen RTW rufen konntest.
Ja z.b um ein Landwirtschaftliches Fahrzeug zu überholen weil die Prüfung sonst zu ende wäre, dann nimmt er den Verstoß auf seine Kappe, denn er als Prüfer kann die StVO außerkraft setzten, aber es ist seine Verantwortung.
Aber was hat das damit zu tun, dann autorisiert mich ja einer dazu....
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02.09.2011, 14:24 #6Blizzard_Black
AW: StVO Brechen im Notfall
Komisch, dass ich das so oft nicht rechtzeitig höre, auch wenn ich nicht mit voll dröhnendem Radio auf der Straße unterwegs bin, wie z.B. viele andere...
Das halt ich auch mal für Wahrscheinlich, muss natürlich nachweisen das du keinen RTW rufen konntest.
Aber was hat das damit zu tun, dann autorisiert mich ja einer dazu....
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02.09.2011, 14:27 #7cell300
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02.09.2011, 17:14 #8MenocidiX
AW: StVO Brechen im Notfall
Wäre mir neu, dass ein Prüfer solche Rechte hat. Gibt es da Fakten zu?
Angesprochenes Szenario (fahr 150) würde ich persönlich als Test sehen und es nicht tun, was mir wohl auch keiner übel nehmen würde, da ich nicht informiert wurde, dass das wohl schon so ok ist und der Prüfer das darf.
Gut, nun liegt meine Prüfung schon weit in der Vergangenheit und ich wurde mit solch einer Aufforderung nicht konfrontiert - dennoch halte ich das für Unfug.
Zum Thema Notfall wurde ich seitens des Fahrlehrers auch aufgeklärt, dass man sich dann über die StVO hinwegsetzen darf.
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02.09.2011, 17:22 #9H3ADLIN3R
AW: StVO Brechen im Notfall
Das ist vollkommener Bullshit. Der Prüfer hat mitnichten das Recht, die STVO zu brechen. Wäre ja noch schöner wenn der Prüfer jeden Fahrschüler über rote Ampeln und Spielstraßen heizen lassen könnte um schneller Feierabend zu haben
Wenn der Prüfer wirklich so etwas sagt, dann erwartet er, dass du verneinst und evtl. erklärst wieso du dieser Aufforderung nicht nachgekommen bist. Solltest du wirklich die 150 fahren wirst du höchstwahrscheinlich durchfallen.
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02.09.2011, 21:01 #10cell300
AW: StVO Brechen im Notfall
Der Prüfer hat mir "persönlich" gesagt, wenn wir im Stau stehen bei einer Prüfung oder auf einer Landstraße hinter einen Traktor herfahren, darf er mir, unter ausschluß jeglicher Gefahren das vorbeifahren erlauben, ich habe dann noch keinen Führerschein somit ist das seine Endscheidung.
Und was das StvO brechen angeht:
"Es ist tatsächlich so, dass solch ein sog. "Notfall" nicht zur Missachtung der Verkehrsregeln/Strassenverkehrsordnung berechtigt. Das dürfen ausdrücklich nur Personen mit Sonderrechten und entsprechender Ausbildung (Polizei, Rettungssanitäter, etc.).
Da Sie als solcher ja nicht erkennbar sind, gefährden Sie damit sich, den "Notfall" und andere Verkehrsteilnehmer, also verboten ohne Ausnahme!"
Das einzige Schlupfloch wäre der "Rechtfertigender Notstand", da muss man allerdings beweisen das man kein RTW rufen konnte.
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03.09.2011, 00:29 #11Pinzo
AW: StVO Brechen im Notfall
Auf Wunsch des TE geschlossen!
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