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  1. #1
    wolfgangndh53 wolfgangndh53 ist offline

    Rückgaberecht

    Hallo,

    ich habe von meinem 14 tägigen Rückgaberecht gebrauch gemacht und die Ware zurückgesand.Heute erhielt ich eine E-Mail vom Versender,in der ich davon informiert wurde,daß etwas fehllen würde und ich aus diesem Grund keine Gutschrift (500 €) erhalten würde.Ich soll das fehlende Teil nachsenden.
    Ich habe aber die Ware vollständig zurückgeschickt und nichts vergessen einzupacken.Was kann ich jetzt tun?
    Bitte um Hilfe!

    Gruß
    Wolfgang

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    Rückgaberecht

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #2
    ARRMATEY

    AW: Rückgaberecht

    die sollens dir nachweisen

  4. #3
    wolfgangndh53 wolfgangndh53 ist offline

    AW: Rückgaberecht

    steht das so im Gesetz oder ist das nur Deine Meinung?

  5. #4
    Issomad Issomad ist offline
    Avatar von Issomad

    AW: Rückgaberecht

    Schwierige Sache ... Hast du Zeugen, die belegen können, dass du alles wieder eingepackt hast?
    Eventuell kannst du auch mit dem Einliefergewicht bei Rücksendung argumentieren, das ja dann genauso hoch gewesen sein muss wie das Gewicht des empfangenen Pakets (sollte auf dem Beleg stehen bzw. kann beim Paketdienst erfragt werden) ...

    De Beweislage ist immer knifflig ...

  6. #5
    wolfgangndh53 wolfgangndh53 ist offline

    AW: Rückgaberecht

    ich habe keine Zeugen,die das Einpacken bezeugen können,da ich alleinstehend bin.Auch läßt sich die Sache nicht über das Gewicht beweisen,da es sich um ein kleines PlasteTeilchen von einigen Gramm handeln soll,wie der Versender mitteilte.Das Ding wird vielleicht 1-2 Euro kosten und ist für mich völlig unbrauchbar.

  7. #6
    Aidan

    AW: Rückgaberecht

    Besorg dir das Teil für 1-2€ und schick's denen zu. Problem gelöst.

  8. #7
    wolfgangndh53 wolfgangndh53 ist offline

    AW: Rückgaberecht

    würde ich ja auch sofort machen aber auch nach längerem Googeln habe ich dieses Teil nicht gefunden.Ich möchte keinen Ärger aber ich werde mich gegebenenfalls auch wehren,wenn ich die Ware zurücknehmen soll.

  9. #8
    JokerofDarkness

    AW: Rückgaberecht

    Verstehe bei solchen Threads immer nicht, wieso jemand so kryptische Angaben machen muss? Rede doch mal Klartext, dann muss man weniger raten. Welcher Händler, was genau wurde gekauft und was fehlt angeblich?

  10. #9
    wolfgangndh53 wolfgangndh53 ist offline

    AW: Rückgaberecht

    Ich kann doch hier keine Details preisgeben.Sollte dies der Versender lesen oder ihm zugetragen werden,könnte er das möglicherweise auch gerichtlich gegen mich verwenden.Wenn der Fall erledigt ist,bin ich gern bereit,alles öffentlich zu machen.Mir liegt sehr daran,vor diesem Versender zu warnen aber wie gesagt,erst nach Beendigung eines möglichen Rechtsstreites.
    Bitte um Verständnis!

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