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Thema: Rückgaberecht
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23.09.2013, 15:32 #1wolfgangndh53
Rückgaberecht
ich habe von meinem 14 tägigen Rückgaberecht gebrauch gemacht und die Ware zurückgesand.Heute erhielt ich eine E-Mail vom Versender,in der ich davon informiert wurde,daß etwas fehllen würde und ich aus diesem Grund keine Gutschrift (500 €) erhalten würde.Ich soll das fehlende Teil nachsenden.
Ich habe aber die Ware vollständig zurückgeschickt und nichts vergessen einzupacken.Was kann ich jetzt tun?
Bitte um Hilfe!
Gruß
Wolfgang
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23.09.2013, 16:38 #2ARRMATEY
AW: Rückgaberecht
die sollens dir nachweisen
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23.09.2013, 17:04 #3wolfgangndh53
AW: Rückgaberecht
steht das so im Gesetz oder ist das nur Deine Meinung?
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23.09.2013, 17:46 #4Issomad
AW: Rückgaberecht
Eventuell kannst du auch mit dem Einliefergewicht bei Rücksendung argumentieren, das ja dann genauso hoch gewesen sein muss wie das Gewicht des empfangenen Pakets (sollte auf dem Beleg stehen bzw. kann beim Paketdienst erfragt werden) ...
De Beweislage ist immer knifflig ...
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23.09.2013, 18:34 #5wolfgangndh53
AW: Rückgaberecht
ich habe keine Zeugen,die das Einpacken bezeugen können,da ich alleinstehend bin.Auch läßt sich die Sache nicht über das Gewicht beweisen,da es sich um ein kleines PlasteTeilchen von einigen Gramm handeln soll,wie der Versender mitteilte.Das Ding wird vielleicht 1-2 Euro kosten und ist für mich völlig unbrauchbar.
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23.09.2013, 19:23 #6Aidan
AW: Rückgaberecht
Besorg dir das Teil für 1-2€ und schick's denen zu. Problem gelöst.
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23.09.2013, 19:48 #7wolfgangndh53
AW: Rückgaberecht
würde ich ja auch sofort machen aber auch nach längerem Googeln habe ich dieses Teil nicht gefunden.Ich möchte keinen Ärger aber ich werde mich gegebenenfalls auch wehren,wenn ich die Ware zurücknehmen soll.
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23.09.2013, 20:00 #8JokerofDarkness
AW: Rückgaberecht
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23.09.2013, 20:19 #9wolfgangndh53
AW: Rückgaberecht
Ich kann doch hier keine Details preisgeben.Sollte dies der Versender lesen oder ihm zugetragen werden,könnte er das möglicherweise auch gerichtlich gegen mich verwenden.Wenn der Fall erledigt ist,bin ich gern bereit,alles öffentlich zu machen.Mir liegt sehr daran,vor diesem Versender zu warnen aber wie gesagt,erst nach Beendigung eines möglichen Rechtsstreites.
Bitte um Verständnis!
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