Ergebnis 1 bis 7 von 7
  1. #1
    TriplexXx TriplexXx ist offline
    Avatar von TriplexXx

    Rückforderung durch Arbeitsamt.

    Wie Ihr velleicht schon im Betreff lesen könnt würde ich gerne mal eine Auskunft haben.

    Folgender Sachverhalt:

    Ein Freund von mir bezieht momentan Leistungen vom Jobcenter und hat eine nebenbeschäftigung bei einer Firma....

    Er hat wie es von Amt gewünscht, immer regelmäßig seine Lohnstreifen eingereicht. Aufgrund des mindest Lohnes wurde sein ALG 2 neu berrechnet. Bis hier hin ist alles noch Ok.
    Nun hat er letzten Monat natürlich mehr bekommen als wie das Jobcenter berrechnet hat, auch das ist alls noch für mich verständlich, auch das die zuviel Zahlung von Amt zurückgefordert wird.
    Er hat jetzt ein Schreiben bekommen, über wie es richtig steht "Bescheid zur Aufhebung, Erstattung und Aufrechnung"
    In dem hervorgeht das er 76 € zuviel bekommen hat und die Summe erstattet werden soll.
    Auf einen weiteren Seite steht gechrieben das er ab Juli einen monatliche Aufrechnung in Höhe von 39,90 bekommt.
    Was mir aber jetzt nicht klar ist wie man auf dieses Summe kommt. Eigentlich müsste er doch "nur" die 76 € zurück erstatten.

    Bitte um Verständnis wenn ich den geamten Sachverhalt nicht komplett hier wiedergeben kann.

    Vielleicht kennt sich da einer besser aus als ich, ich bin da irgendwie ein wenig Ratlos.


    mfg

  2. Anzeige

    Rückforderung durch Arbeitsamt.

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  3. #2
    Ole2

    AW: Rückforderung durch Arbeitsamt.

    Bin ich leider auch, denn wie soll dir hier jemand ohne Detailkenntnisse zu besitzen, helfen können? Hier fehlen schlichtweg Angaben wie bspw. Höhe der Einnahmen die durch die Nebenbeschäftigung erzielt wurden oder auch Mietzuschuss etc. Das sind sicherlich eine Reihe von Faktoren, die hier niemandem bekannt sind. Nun komme aber bitte nicht auf die Idee und nenne hier Details! Ich denke, es wird dir einfach niemand Auskunft geben können, wie es dazu kommt, dass die Aufrechnung ab Juli kommen soll usw. Meines Wissens gibt es sogar kostenlose Beratungsstellen, an die man sich auch in dieser Sache wenden kann, aber dann muss man eben diese hier fehlenden Angaben belegen. Im Übrigen kann man doch jederzeit Widerspruch einlegen. SIE müssen dich schließlich von der Richtigkeit ihrer Berechnungsgrundlage überzeugen und wenn man das anzweifelt, kann man widersprechen.

    Abschließend, das wird dir nun gar nicht helfen, doch da es hier um Ämter geht, es heißt, dass angeblich die Hälfte aller in Deutschland erteilten Steuerückerstattungen fehlerhaft wäre. Was sagt uns das? Dass man alles überprüfen sollte und sich natürlich nicht darauf verlassen sollte, dass es immer mit rechten Dinge zuginge. Finanzämter haben so eine übergeordnete Stelle, bei der man Einspruch erheben kann. Arbeitsämer sollten auch eine haben.

    Dann wünsche ich dir, dass du bald die Auskunft bekommst, die du dir erhoffst, dir weiterhilft.

  4. #3
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    AW: Rückforderung durch Arbeitsamt.

    Der Betrag ist um genau 5% höher als der überzahlte. Kann es sein, dass der Rückzahlungsbetrag irgendwie mit 5% verzinst berechnet wurde?

  5. #4
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Rückforderung durch Arbeitsamt.

    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Der Betrag ist um genau 5% höher als der überzahlte. Kann es sein, dass der Rückzahlungsbetrag irgendwie mit 5% verzinst berechnet wurde?
    das wäre aber "wucher". kann ich mir nicht vorstellen. selbst wenn man hier von 5 prozentpunkte über dem basiszins ausgehen würde, wäre das zuviel. denn der basiszins ist ja derzei negativ.

  6. #5
    TriplexXx TriplexXx ist offline
    Avatar von TriplexXx

    AW: Rückforderung durch Arbeitsamt.

    Aber er kann doch nur soviel zurückzahlen wie die Summe der Überzahlung ist?
    Und genau das ist was ich da nicht verstehe.

  7. #6
    Issomad Issomad ist offline
    Avatar von Issomad

    AW: Rückforderung durch Arbeitsamt.

    Vielleicht hilft das weiter:
    Hartz IV: Vorsicht R

    Eine Anfechtung der monatlichen Aufrechnung bzw. ein Überprüfungsantrag können sich lohnen. Viele Bescheide sind einfach fehlerhaft und nicht rechtskonform ...

  8. #7
    Ezio Ezio ist offline
    Avatar von Ezio

    AW: Rückforderung durch Arbeitsamt.

    Dazu wäre der Schriebs mit dem genauen Wortlaut hilfreich.

    Ich hatte einen ähnlichen Fall mit dem ALG1 und einem Nebenjob und der Anrechnung. Mein Nebenjobarbeitgeber musste in einer, jeden Monat zu erfolgenen, Verdienstbescheinigung dann angeben, dass ich niemals über einen bestimmten Satz verdiene. Arbeitslos zu sein und einen Nebenjob zu haben bedeutet jede Menge Papierkrieg. Mit den Ämtern, dem Arbeitgeber und und und.

    Ich vermute, dass die davon ausgehen, dass sich der Lohn hier dauerhaft erhöht hat und dass das der Betrag ist, um den das ALGII bei deinem Bekannten nun reduziert wird. Aber dazu braucht es den genauen Wortlaut. Dieses Beamtendeutsch ist manchmal ... naja. Aber ist nur ne Vermutung. Dazu müsste man alles lesen.

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