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  1. #1
    ahafreak ahafreak ist offline
    Avatar von ahafreak

    Rechtslage unklar: Mobbing ? Rufmord ? Üble Nachrede ?

    Erstmal vorneweg ja was ich gleich schreibe ist Kindergartenhaft aber der Reihe nach:

    Ich besuche die 11. Klasse eines Gymnasiums. Während des Französisch Unterrichts kam es zum Streit mit einer Mitschülerin namens Hannah (Name ist relavant deswgen nenne ich ihn hier). Hat mich paar mal Beleidigt UAdrücke wie Spast blabla alles kein Ding. Weng angepisst mach ich am NAchmittag folgenden facebook Eintrag:
    Große Ohren, krumme Nase
    und verdrägt nichtmal Havanna
    a jawoll dass ist die ....Dumbofrau.

    Nach einigen Beleidigungen von ihr unter dem Status hat sie mit Anzeige gedroht und ich hab den Comment halt gelöscht. Sie hat allerdings nen Screenshot gemacht wo ich sie drauf ansprech dass sie sich net immer so aufführen soll und ihre Comments hat sie natürlich vorher gelöscht sodass ich quasi 5 mal mich selber kommentiert hab. Heute erfahr ich dass am Montag eine Lehrerkonferenz geben soll und ich muss antreten, zur Polizei will sie auch gehen wegen Rufmord ...Nun meine Frage: Kann die damit durchkommen ? Es sind keine Beleidigungen meinersweits gefallen bis auf das oben genannte, der Status wurde gelöscht und sie hat ein paar mal gedroht mich umzubringen-.- Diese Person ist wohlgemerkt 19 mich würde es intressieren in wie weit da die Schule einfluss nehmen kann/darf

    LG

  2. Anzeige

    Rechtslage unklar: Mobbing ? Rufmord ? Üble Nachrede ?

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #2
    Gorabash Gorabash ist offline
    Avatar von Gorabash

    AW: Rechtslage unklar: Mobbing ? Rufmord ? Üble Nachrede ?

    ich glaub schule eher weniger
    aber das is doch betrug wenn du das gelöscht hast und die das immernoch hat und dann auch noch ohne ihre comments

  4. #3
    Don Promillo Don Promillo ist offline
    Avatar von Don Promillo

    AW: Rechtslage unklar: Mobbing ? Rufmord ? Üble Nachrede ?

    Schwachsinn... WENN kriegst du Stress mit der Schule, rechtlich kann man da gar nichts machen.
    Du hast in deinem Status nicht mal ihren Namen explizit genannt (wenn man jeden Satz mit Havanna auf Hanna beziehen würde, was wäre dann los...). Das mit der Polizei ist absoluter Bluff und wenn ihre Eltern einigermaßen intelligent sind, machen die das ihrer Tochter auch klar. "Rufmord" hier mal die Definition (3 versch. Tatbestände)
    Bei der Üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung unter Strafe gestellt. Entscheidend ist, dass diese nicht „erweislich wahr“ ist.
    Verleumdung bedeutet in Deutschland und der Schweiz, dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass sie unwahr sind.
    Als Diskreditierung (lat. dis „entzwei“, credere „vertrauen“) bezeichnet man das gezielte Untergraben des in eine Person oder Sache gesetzten Vertrauens.
    Wenn so eine Anzeige zur "Verurteilung" führt dann verliere ich wirklich jedes Vertrauen in das Rechtssystem.

    Führe dich bei der Lehrerkonferenz ordentlich auf, mach klar, das mit "havanna" alles gemeint sein kann. Versuch zu sagen das du das mal in nem Lied gehört hast. Hast du in deinen Comments bestätigt dass sich der Satz auf sie bezieht? Wenn ja, war das schonmal ein Fehler von dir. Hast du keine Mailbenachrichtigung bei Facebook an? Also dass du Mails kriegst, wenn ein neuer Kommentar etc. kommt? Dann hättest du nämlich den Beweise wegen den "Morddrohungen" (und DAS ist ein Straftat). Wart ihr die einzigen die den Status kommentiert haben? Wenn nicht, frag die anderen ob die die Mailbenachrichtigung aktiviert haben.
    Bei uns haben mal Leute ein "Hass-Forum" über einen Mitschüler gemacht und wurden dann ne Woche vom Unterricht suspendiert.
    Mal ehrlich, wovor hast du Angst? Verweis? Niemand schert sich drum ob du einen Verweis in der 11.Klasse wegen Beleidung bekommen hast.

    Immer locker durch die Hose atmen...

    P.S.
    Ein weiterer Beweis dafür, dass man sich immer gut überlegen sollte, was man ins Internet spamt...

  5. #4
    ahafreak ahafreak ist offline
    Avatar von ahafreak

    AW: Rechtslage unklar: Mobbing ? Rufmord ? Üble Nachrede ?

    Edit: Ja mittlerweile weiß ich selber wie unüberlegt es war, Ich hab mindestens 20 Zeugen die alle bestätigen können was diese Person geschrieben hat und den Verlauf wo sie zun einem schreibt sie wird mich auslöschen sonst beruhigt se sich nimmer -.- Ich hab geschrieben: Was führst du dich denn da so auf ich freu mch doch nur auf Dumbo 2 Ach der Verweis wär mir im Grunde auch egal nur hab ich echt keine Lust dass die Sache mit Polizei und weiß der Geier hochgepusht wird

  6. #5
    hayate.sama hayate.sama ist offline
    Avatar von hayate.sama

    AW: Rechtslage unklar: Mobbing ? Rufmord ? Üble Nachrede ?

    ich denke dass die einträge bei facebook nicht für immer gelöscht werden. im falle wird die polizei da wohl die gesamte history bei facebook bekommen.
    bin mir aber nicht ganz sicher. wenn ich eins gelernt habe, dann das, dass das löschen von daten im internet immer spuren hinterlässt

  7. #6
    Don Promillo Don Promillo ist offline
    Avatar von Don Promillo

    AW: Rechtslage unklar: Mobbing ? Rufmord ? Üble Nachrede ?

    Wenn du Beweise (und damit meine ich am besten was handfestes, also den genauen Chatverlauf z.B.) hast, dass sie sowas geschrieben hat, dann sag ihr mal das sie sich wirklich strafbar gemacht hat und sie soll überlegen was passiert wenn sie dich anzeigt...
    (1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, dass die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
    Wenn sie dir nicht glaubt: §241 StGB

    Du kannst es metaphorisch auch so sehen: Sie hat das Blasrohr als Waffe und du das Maschinengewehr

    Und bring das Zeug mit zur Klassenkonferenz. Wird dir zwar keine straffreiheit einbringen, aber eine Klassenkonferenz die sich mit ihr beschäftigt und alleine das ist doch schonmal Genugtuung

  8. #7
    ahafreak ahafreak ist offline
    Avatar von ahafreak

    AW: Rechtslage unklar: Mobbing ? Rufmord ? Üble Nachrede ?

    Dann bedank ich mich erst mal recht herzlich Ich war eben noch im Zwiespalt ob ich die Sachen mitnehmen soll weil des hatl echt net meine Art is zu sagen : " Aber Herr Lehrer die hat aber des und des gesagt "

    Nea man muss immer erstmal auf die heiße Herdplatte langen um zu glauben dass sie heiß ist In Zukunft werd ich mir 3 mal Überlegen was ich poste

  9. #8
    Alpa Alpa ist offline
    Avatar von Alpa

    AW: Rechtslage unklar: Mobbing ? Rufmord ? Üble Nachrede ?

    OMG

    "Große Ohren, krumme Nase
    und verdrägt nichtmal Havanna
    a jawoll dass ist die ....Dumbofrau."

    Wo ist das bitte rufmord ? Ok ich würde verstehen wenn es stehen würde du bist eine verkäufliche frau ect ect (wollte nicht fluchen.
    Aber das ist einfach Kindergarten die hat dich auf dem Kicker und hat nach eine grund gesucht umdir eine auszuwischen.

    Wie schon gesagt alles wird gut und immer locker flockig bleiben.

  10. #9
    hayate.sama hayate.sama ist offline
    Avatar von hayate.sama

    AW: Rechtslage unklar: Mobbing ? Rufmord ? Üble Nachrede ?

    ich verstehe nicht, warum sich die schule da einmischt. facebook hat nichts mit schule zu tun. wenn dann ist das rein zivil.
    mach ihr klar, dass sie ebenfalls eine straftat begangen hat mit den drohungen. wenn du die posts nicht mehr hast, würde ich blöffen und sagen dass du beweise hast. schließlich weiss sie ja wohl selbst es am besten, was sie dir da geschrieben hat (wenn man von einem durchschnittlichen, gesunden menschenverstand ausgeht)

  11. #10
    Darth Vicious Darth Vicious ist offline
    Avatar von Darth Vicious

    AW: Rechtslage unklar: Mobbing ? Rufmord ? Üble Nachrede ?

    Zitat ahafreak Beitrag anzeigen
    Erstmal vorneweg ja was ich gleich schreibe ist Kindergartenhaft aber der Reihe nach:

    Ich besuche die 11. Klasse eines Gymnasiums. Während des Französisch Unterrichts kam es zum Streit mit einer Mitschülerin namens Hannah (Name ist relavant deswgen nenne ich ihn hier). Hat mich paar mal Beleidigt UAdrücke wie Spast blabla alles kein Ding. Weng angepisst mach ich am NAchmittag folgenden facebook Eintrag:
    Große Ohren, krumme Nase
    und verdrägt nichtmal Havanna
    a jawoll dass ist die ....Dumbofrau.

    Nach einigen Beleidigungen von ihr unter dem Status hat sie mit Anzeige gedroht und ich hab den Comment halt gelöscht. Sie hat allerdings nen Screenshot gemacht wo ich sie drauf ansprech dass sie sich net immer so aufführen soll und ihre Comments hat sie natürlich vorher gelöscht sodass ich quasi 5 mal mich selber kommentiert hab. Heute erfahr ich dass am Montag eine Lehrerkonferenz geben soll und ich muss antreten, zur Polizei will sie auch gehen wegen Rufmord ...Nun meine Frage: Kann die damit durchkommen ? Es sind keine Beleidigungen meinersweits gefallen bis auf das oben genannte, der Status wurde gelöscht und sie hat ein paar mal gedroht mich umzubringen-.- Diese Person ist wohlgemerkt 19 mich würde es intressieren in wie weit da die Schule einfluss nehmen kann/darf

    LG
    Abgesehen davon, dass du wirklich damit Recht hast: Das ist definitiv Kindergarten....

    Rechtlich gesehen wird kaum etwas passieren. Nach §§ 185 StGB wäre es in BEIDEN FÄLLEN (also sowohl du als auch diese überaus intelligente junge Dame) sowohl Beleidigung, Üble Nachrede wie auch Verleumdung. Da ihr aber noch nicht voll strafmündig seid (keine 18), wird juristisch gesehen in Anbetracht der Schwere der Tat kaum etwas passieren. Vor allem muss jeder, der in einem sozialen Netzwerk wie Facebook angemeldet ist, damit rechnen, dass über ihn Dinge geschrieben werden, die ihm nicht gefallen...
    Schulisch kann es passieren, dass ihr BEIDE einen Verweis bekommt. Mehr auch nicht.

    Generell würde ich mir an eurer beider Stelle eher Gedanken machen, was für ein primitives und niveauloses Verhalten ihr in einem Gymnasium (einer so gesehenen OBERSCHULE) an den Tag legt...

    Die beste Art mit derartigen Schreihälsen und geistigen Tieffliegern umzugehen (noch dazu, wo du ja weißt, wie sie tickt) ist es, sie zu ignorieren und, wenn sich die Möglichkeit ergibt (und JA, sie ergibt sich. Man muss nur Geduld bewahren), sie vor der gesamten Klasse lächerlich zu machen. Das wirkt bei weitem einschlägiger als jede Art von Kindergarten-Rache, die ihr beide hier an den Tag legt.

    Nebenbei vermute ich, diese Anzeige wegen Beleidigung kommt von ihren Eltern, speziell von einer cholerischen Mutter oder einem ähnlich gestrickten Vater. Und desweiteren vermute ich, dass das holde Töchterlein ihnen nur die halbe Geschichte erzählt hat; nämlich den Teil, in dem du sie beleidigst. Von ihrem eigenen Verhalten wissen ihre Eltern höchstwahrscheinlich nicht das Geringste.

    Hoffe, ich konnte helfen.

  12. #11
    Eisuke261990 Eisuke261990 ist offline
    Avatar von Eisuke261990

    AW: Rechtslage unklar: Mobbing ? Rufmord ? Üble Nachrede ?

    Ich glaube, die Dame muss in der Woche wohl TV geguckt haben, denn da kam dazu ein Bericht, dass man Leute selbst für üble Nachrede im Netz anzeigen kann.
    Wobei ich mich hier frage, wie kindisch man sein muss, wenn man sich dabei schon angepisst fühlt.
    Andererseits frage ich mich auch , wie kindisch man sein muss, dass man so einen Kommentar bei Facebook schreibt.
    Wenn ich meinen ganzen Frust bei diesen Social Networks posten würde, würde ich ja schon bald eine Entschädigungszahlung von mehrern Millionen Euro zahlen müssen.

    Warum es deshalb nun aber eine Klassenkonferenz gibt, ist mir schleiherhaft, denn ich hab schon für viel schlimmere Dinge an Schulen mitbekommen, bei denen man nur Mahnungen über Mahnungen mit weiteren Mahnungen ausgesprochen hatte.
    Da muss wohl eher mehr dahinter stecken.

  13. #12
    Alpa Alpa ist offline
    Avatar von Alpa

    AW: Rechtslage unklar: Mobbing ? Rufmord ? Üble Nachrede ?

    Ich denke auch das die Anzeige bestimmt von Ihren Eltern kamml weil, sie hat bestimmt nicht alles erwäht.
    Ich vermutte stark das Sie in der Schule voll das Arogantes Weib ist und zuhause weich und Plüschig.

    Ich glaube warum sich die Schule einmischt und sich veleicht aus die Seite des "Opfer" stellt damit sie das ansehen der Gymnasiums behalten.

  14. #13
    Darth Vicious Darth Vicious ist offline
    Avatar von Darth Vicious

    AW: Rechtslage unklar: Mobbing ? Rufmord ? Üble Nachrede ?

    Zitat Alpa Beitrag anzeigen
    Denke auch das die Anzeige kamm ehr von denn Eltern teil weil die hat bestimmt nicht erwäht das sie dich beleidigt hat/dumm angemacht, es bestimmt so in der Schule voll das Arogantes Weib und zuhause weich und Plüschig.
    Auuuu... wer Rächtschraibveler findet, darf sie behalten... Himmel...

    Gut, es ist ein Forum, aber dennoch könnte man sich im Rahmen seiner Möglichkeiten doch bemühen, den Text so zu verfassen, dass der andere keinen Duden braucht, um den Sinn des Geschriebenen zu erraten...
    Nur ein gut gemeinter Rat... ich weiß ja, dass junge Leute, speziell die ganz "coolen Gangstaz", wenig kritikfähig sind... nichts für ungut...

  15. #14
    Gungrave Gungrave ist offline
    Avatar von Gungrave

    AW: Rechtslage unklar: Mobbing ? Rufmord ? Üble Nachrede ?

    Du hast die Comments auf ihre Anweisung hin ja gelöscht, somit kann sie dir nichts

    Außerdem find ich ihr Verhalten auch Assozial, aber manche Menschen ... haben halt kein Leben

  16. #15
    ahafreak ahafreak ist offline
    Avatar von ahafreak

    AW: Rechtslage unklar: Mobbing ? Rufmord ? Üble Nachrede ?

    Ich leugne es auch gar nicht ihr beide habt recht ich hab mich ja selber auch ich sag mal recht Kiddyhaft Verhalten. Mach ich ja normalerweise auch net n Kumpel hat den Spruch nur gebracht und den hab ich dann ohne viel Nachdenken gepostet. Ich hab ja auch ihren Namen net genannt ich hätte nie gedacht dass des Ding so große Wellen schlägt und als ich wieder komm hab ich 23 Comments, 10 Gefällt mir und n paar Drohungen mehr aufn Bildschirm. Zumal bin ich davon ausgegangen dass mein Profil net öffentlich ist aber irgend n Schlauschlumpf hat des mal geändert dass die des überhaupt sehn konnte -.- Ich wollte wie gesagt nur wissen ob dass echt unter Beleidigung fällt o.O

  17. #16
    Alpa Alpa ist offline
    Avatar von Alpa

    AW: Rechtslage unklar: Mobbing ? Rufmord ? Üble Nachrede ?

    @Darth Vicious
    Danke das du mich darauf aufmerksam gemacht hast, wird nicht mehr vorkommen
    Bin kein "cooler Gangstaz" nur ein Mensch der gerne Hip Hop hört.

  18. #17
    Blundy Blundy ist offline
    Avatar von Blundy

    AW: Rechtslage unklar: Mobbing ? Rufmord ? Üble Nachrede ?

    wenn sie dir mit mord gedroht hat,und das ein paar mal, zeig du sie doch an

  19. #18
    ahafreak ahafreak ist offline
    Avatar von ahafreak

    AW: Rechtslage unklar: Mobbing ? Rufmord ? Üble Nachrede ?

    So einer bin ich echt net. Ich will niemanden Anzeigen für mich is das das letzte. Wenn mich net einer brutal verkloppt oder besklaut mach ich sowas net. Ich bin so aufgewachsen dass man die Dinger unter sich regelt und Petzen des schlimmste is was es gibt ^^

  20. #19
    Masterboy Masterboy ist offline
    Avatar von Masterboy

    AW: Rechtslage unklar: Mobbing ? Rufmord ? Üble Nachrede ?

    Ich wollte wie gesagt nur wissen ob dass echt unter Beleidigung fällt o.O
    Also was die gesagt hat ist auf jeden Fall schon ne Beleidigung aber das von dir sehe ich eher nur als Fun an mehr und weniger versteh ich darunter nichts

  21. #20
    Don Promillo Don Promillo ist offline
    Avatar von Don Promillo

    AW: Rechtslage unklar: Mobbing ? Rufmord ? Üble Nachrede ?

    Das was sie gesagt hat ist "Bedrohung" und keine Beleidigung mehr.
    Was du geschrieben hast... Ja man kann es so und so auslegen, immerhin hast du ihren Namen nicht explizit genannt...

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