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Thema: Rechtsfrage
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26.07.2008, 14:19 #1Cloud
Rechtsfrage
ich bin Heute mit dem Fahrrad unterwegs gewesen
und hab dabei jemaden umgefahren
und dabei ist sein vorder rad kaputt gegangen
mal zum sachverhalt:
ich kam aus einen Wald in ein Wohngebiet
er war au dem Fahrrad/Fussgänger weg
er kam von mir aus von Links (ich also von rechts)
und ich konnte ihn nicht sehen wegen einen hohen büsch
ich war sehr schnell unterwegs und hab ihn erst gesehen als er schon vor mir war
muss ich sein Forderrad bezahlen ?
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27.07.2008, 17:36 #2Akiho
AW: Rechtsfrage
Man muss Schadensersatz leisten wenn man vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Ich befürchte leider der hohe Busch fällt unter Fahrlässigkeit, da man davon ausgehen kann das dort jemand vorbeikommen könnte, d.h. du hättest dort besonders vorsichtig sein müssen...
Also meiner Meinung nach musst du ihm den Schaden ersetzen
Edit. Ich hab grad einen Knoten im Hirn, weil er ja dann genauso vorsichtig hätte sein müssen, da man von seiner Seite den Weg genauso wenig sehen konnte....hngh...so einen Fall hatte ich noch nicht. Tippe jetzt eher auf Teilschuld und Teilzahlung
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28.07.2008, 18:13 #3Unregistriert
AW: Rechtsfrage
Yay da hat jemand viel Phoenix Wright gespielt ^^
Ich würd mal sagen Rechts vor Links und damit sollte alles klar sein :P
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28.07.2008, 20:01 #4Akiho
AW: Rechtsfrage
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28.07.2008, 20:53 #5Cloud
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28.07.2008, 20:55 #6Akiho
AW: Rechtsfrage
Auch wenn die Sache mit links vor rechts hier nicht ganz rechtlich korrekt ist, würd ich trotzdem versuchen ihn damit dran zu kriegen Wie alt ist der denn ungefähr?
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17.08.2008, 22:08 #7
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18.08.2008, 09:44 #8Das_Es
AW: Rechtsfrage
ich denke mal hier greift eher die StVo §8 (1)
An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,
1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.
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