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  1. #1
    Gungrave Gungrave ist offline
    Avatar von Gungrave

    Rechtliche Frage, überwiesenes Geld zurückbezahlen?

    Servus,

    ich hätte mal eine Frage bzgl. meiner Rechte im Fall einer getätigten Überweisung die nun zurückverlangt wird. Vielleicht kennt manch einer sogenannte Cashbackportale, die einem Nutzer für Anmeldungen auf anderen Seiten eine Rückvergütung bieten. Jedenfalls hab ich bei solch einer sogenannte Referrals geworben, die sich durch mich bei einem Lottoanbieter registriert haben und ich dadurch Geld verdient habe. In den Teilnahmebedingungen stand, jeder Neukunde gäbe so und soviel Geld, Doppel-und Fakenmeldungen werden nicht vergütet.

    Jedenfalls erscheint das dadurch erwirtschaftete Geld immer unter Vorbehalt, sprich die Teilnahmen müssen erst geprüft werden bevor ich mir das Geld auszahlen lassen kann. Das wurde gemacht und scheinbar schien alles in Ordnung zu sein, das Geld wurde freigeschaltet und ich konnte es mir Auszahlen lassen. Nun verlangt der Seitenbetreiber das Geld aber zurück, da angeblich Fakenmeldungen mit dabei waren und es nötig war einmal Lotto zu spielen, was aber in den Teilnahmebedingungen nirgends stand. Ich hätte kein Problem damit, wäre das Geld geprüft und NICHT freigegeben worden. Da dies aber nicht geschah, dachte ich alles richtig zu machen und steckte eigenes Geld rein um noch mehr Referrals zu werben. Sprich ich würde sogar noch Verlust machen, würde ich das erhaltene Geld zurücküberweisen! Für die Fakeanmeldungen konnte ich leider nichts da ich dies nicht beeinflussen konnte.

    Muss ich das Geld nun zurücküberweisen oder nicht? Eigentlich wurde der Vertrag bei der Überweisung bereits besiegelt.

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    Rechtliche Frage, überwiesenes Geld zurückbezahlen?

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #2
    Octavian

    AW: Rechtliche Frage, überwiesenes Geld zurückbezahlen?

    Rechtsberatung in der Form ist nicht erlaubt.

  4. #3
    Teilchen Teilchen ist offline

    AW: Rechtliche Frage, überwiesenes Geld zurückbezahlen?

    Rechtsberatung geht natürlich nicht, ist also alles nicht verbindlich was wir sagen. Ich gehe davon aus, dass du das Geld nicht zurücküberweisen musst, wenn er nicht nachweisen kann das du selbst für die Fakeanmeldungen verantwortlich bist. Zumal er mal offenlegen soll, woher er denn angeblich weiß, dass es Fakeanmeldungen sind - bei so einem Zwielichtigen Gewerbe würde es mich nicht wundern, wenn das eine typische Masche von ihm ist. Ich würde erstmal abwarten, soll er doch den Rechtsweg bestreiten. Zeit das Geld zurückzuzahlen hast du dann immer noch sollte ein Brief über ein Mahnverfahren bei dir einflattern.

  5. #4
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Rechtliche Frage, überwiesenes Geld zurückbezahlen?

    die frage ist, wie Teilchen schon sagte, waren es falsche anmeldungen oder nicht. dies gilt es zu klären. und wenn es falsche anmeldungen waren steht weiterhin die frage, wieso es dann seitens des betreibers freigeben wurde und ob der fehler dann nicht beim betreiber selbst liegt und er dafür verantwortlich ist. kann ja nicht sein, dass du für seine fehler in die haftung genommen wirst.

  6. #5
    McMeyer McMeyer ist offline
    Avatar von McMeyer

    AW: Rechtliche Frage, überwiesenes Geld zurückbezahlen?

    Zitat Gungrave Beitrag anzeigen
    ...die Teilnahmen müssen erst geprüft werden bevor ich mir das Geld auszahlen lassen kann. Das wurde gemacht und scheinbar schien alles in Ordnung zu sein, das Geld wurde freigeschaltet und ich konnte es mir Auszahlen lassen.
    -> wurde vom Betreiber geprüft, also alles in Ordnung.

    Zitat Gungrave Beitrag anzeigen
    Nun verlangt der Seitenbetreiber das Geld aber zurück, da angeblich Fakenmeldungen mit dabei waren und es nötig war einmal Lotto zu spielen, was aber in den Teilnahmebedingungen nirgends stand.
    -> Prüfung von der Betreiberseite war "anscheinend" großer Mist.

    In meinen Augen ist es nicht dein Fehler sondern der des Betreibers. Ich persönlich würds drauf ankommen lassen. Auf der anderen Seite wundere ich mich immer wieder warum Menschen auf solche zwielichtigen Geschäftsformen anspringen. Das Verlangen nach einfach verdientem Geld ?

    mfg
    McMeyer

  7. #6
    Kira Nerys Kira Nerys ist offline
    Avatar von Kira Nerys

    AW: Rechtliche Frage, überwiesenes Geld zurückbezahlen?

    Zitat McMeyer Beitrag anzeigen
    Auf der anderen Seite wundere ich mich immer wieder warum Menschen auf solche zwielichtigen Geschäftsformen anspringen. Das Verlangen nach einfach verdientem Geld ?
    Ich würde von solchen Seiten auch die Finger lassen, wie man sieht gibt es nur Ärger damit. Die locken mit schnell verdientem Geld, damit viele darauf hereinfallen, und am Ende verdienen sie vor allem selbst daran.

  8. #7
    Gungrave Gungrave ist offline
    Avatar von Gungrave

    AW: Rechtliche Frage, überwiesenes Geld zurückbezahlen?

    Thema hat sich erledigt, es wurde eine Lösung gefunden. Es handelt sich bei der Seite um keinen Fake, immerhin hat diese bereits über 2 Millionen Euronen ausbezahlt.

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