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  1. #1
    Unregistriert

    recht bei probearbeiten mit firmenauto

    hallo genossen

    also folgende situation:

    ich, 21 mache momentan eine ausbildung.
    nun hat sich der strom in meiner wohnung erhöht und ich dachte mir, dass ich nebenbei etwas arbeiten kann.
    daher ging ich in eine gastronomie und arbeitete dort auf probe ob ich zum team halt passe.
    daher ging ich seit 2 tagen nach der aausbildung dort arbeiten.
    der chef der gastronomie sagte mir, ich soll das auto nehmen und einem kunden das essen zu bringen, nachdem ich in der küche geschirr zuende gewaschen habe.
    ich fuhr also zum kunden mit dem auto der gastronomie.

    ich parkte AUF dem bürgersteig. der bürgersteig war aber auch gleichzeitig die bus haltestelle bzw. dort haben die leute immer auf den bus gewartet.
    ich hielt also an und machte die warnblinkanlage an und lief zum kunden und war innerhalb von ca 2 min wieder da.
    als ich wiederkam, rannten 2 jungs auf mich zu und sagten, dass ein bus das auto angefahren hat und weggefahren ist, selbst nachdem die jungs
    dem zugerufen haben, dass er das gastronomie auto angefahren hat.
    er schaute diese nur komisch an und fuhr weiter.
    ich rief also meinen "chef" an, übergab ihm die nummer vom bus, uhrzeit und die daten der 2 zeugen.
    die sagten auch, da wäre genug platz gewesen aber der bus fur dagegen und dann auch etwas zurück gegen das auto.
    jedenfalls sagte der chef, man darf da nicht stehen und es sei meine schuld.

    meine freundin hingegen sagt, ich war nicht angemeldet, auf probe - und ich sei da nicht verplfichtet.
    als ich wieder in der gastronomie ankam (ich sollte zu fuß dorthin) wurde mir gesagt ich sollte die gastronomie weste ausziehen, damit keiner sieht, dass ich dort arbeite.

    zudem weiß der chef von mir lediglich meinen vornamen und als er die polizei gerufen hat, würde ich darauf tippen, dass er sagte dass er gefahren ist oder ein anderer fahrer der angemeldet ist.

    nun ist meine frage:
    wie habe ich mich nun zu verhalten ?


    mit besten grüßen

    Mix

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    recht bei probearbeiten mit firmenauto

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #2
    Jacky89 Jacky89 ist offline
    Avatar von Jacky89

    AW: recht bei probearbeiten mit firmenauto

    Man darf nicht auf einer Bushaltestelle parken. Was ist das denn für ein Irrsinn?
    Du bist schuldig, aber es steht dir offensichtlich die Möglichkeit offen, den Konsequenzen zu enkommen, da der Chef zu wenig über dich weiß. Wenn du ein Arschloch bist, wirst du lügen, indem du behauptest, es sei alles nie geschehen. Wenn du ein ehrlicher Kerl bist, stellst du dich deiner Verantwortung und fragst den Chef, wie du den Schaden wieder gut machen kannst, den du angerichtet hast. Ich hoffe, du bist nicht obendrein noch ohne Führerschein Auto gefahren, "Genosse"...

  4. #3
    Cao Cao

    AW: recht bei probearbeiten mit firmenauto

    Zitat Unregistriert Beitrag anzeigen
    wie habe ich mich nun zu verhalten ?
    Sei einfach ehrlich. In erster Linie wolltest du deinen Job machen, hast aber leider an einer verbotenen Stelle geparkt die nur dem Busverkehrs-Verein zusteht. Dazu zählt auch der Bereich wo die Anhalter stehen, um im Bus mitgenommen zu werden-
    Der Bus hat den Wagen gerammt. Hat er dies gemeldet?

    Sei einfach ehrlich mit der Story.

    Du hast einen Führerschein, also darfst du ein Auto fahren, und MUSST dich auch mit den Richtlinien auskennen. Dein Chef hat dir nicht gesagt das du im Halteverbot parken darfst, folglich ist die Situation dir zulast zu legen. Allerdings stellt sich die Frage, welche Versicherung dafür aufkommt, und ob du dafür geradestehen musst.

    Nun aber die andere Situation:

    Du bist nicht versichert, weil du ohne Vertrag gefahren bist. Selbst ein Praktikum muss den Schriftverkehr einhalten. Wie sieht die Situation nun für dich aus?
    Ich würde nicht drumherum reden. Schildere den Vorfall. Sobald es irgendwelche Konsequenzen zu erwarten gibt, kannst du ein Veto einlegen.

  5. #4
    Sir Onkl Happy

    AW: recht bei probearbeiten mit firmenauto

    Zitat Jacky89 Beitrag anzeigen
    Du bist schuldig,
    Jo, im Bezug auf falsch parken ... wohl kaum an dem Unfall ^^

    Aber der Text ist eh etwas wirr

  6. #5
    Unregistriert

    AW: recht bei probearbeiten mit firmenauto

    also ich habe mit einigen diesbezüglich bereits gesprochen.
    es ist wohl so, dass ich zwar falsch geparkt habe, aber es dem busfahrer kein recht gibt das auto anzufahren und fahrerflucht zu begehen.

    somit muss eig die versicherung des gastronomchefs haften.

  7. #6
    Sir Onkl Happy

    AW: recht bei probearbeiten mit firmenauto

    Zitat Unregistriert Beitrag anzeigen
    somit muss eig die versicherung des gastronomchefs haften.
    Wenn dann die VS vom Unfallverursacher = Busfahrer (wenn die Story denn stimmt).

    Bei Fahrerflucht könnte es aber dann schon wieder anders aussehen .

    Fahrerflucht: Versicherungsschutz entfällt Quelle

    Eine weitere mögliche Folge bei Fahrerflucht: Die Versicherung zahlt den entstandenen Schaden nicht - oder fordert nachträglich Kosten von bis zu 5.000 Euro beim Versicherungsnehmer wieder ein. Möglich ist auch die Kündigung des Versicherungsschutzes. Und das nur wegen der Fahrerflucht: Normalerweise wären die Schäden durch die Kfz-Haftpflichtversicherung problemlos abgedeckt worden.

  8. #7
    Nyota Nyota ist offline
    Avatar von Nyota

    AW: recht bei probearbeiten mit firmenauto

    So wie ich es herausinterpretiere wurden zwei Fehler begangen:
    - er hat an der Bushaltestelle gehalten anstatt 2m weiter vor zu fahren
    - der Chef hat ihn den Wagen fahren lassen und damit wahrscheinlich Versicherungsbedingungen gebrochen, weshalb die sowieso nicht zahlen wird

    Was bleibt zu tun? Ehrlich zu seinem Fehler stehen und abwarten was weiter passiert. Mehr kann man aus dem Text nicht herauslesen.

  9. #8
    Unregistriert

    AW: recht bei probearbeiten mit firmenauto

    Du bist nicht versichert, weil du ohne Vertrag gefahren bist. Selbst ein Praktikum muss den Schriftverkehr einhalten. Wie sieht die Situation nun für dich aus?
    Ich würde nicht drumherum reden. Schildere den Vorfall. Sobald es irgendwelche Konsequenzen zu erwarten gibt, kannst du ein Veto einlegen.
    mir wurde von anderen gesagt, ich soll erstmal keine rechnungen zahlen. wie gesagt, bn nicht angemeldet gewesen und war nur probe.
    da muss irgendwie in erster linie der busfahrer für aufkommen. der darf, auch wenn das auto falsch steht es dennoch nicht rammen.

    Der Bus hat den Wagen gerammt. Hat er dies gemeldet?
    die zeugen haben ihn ja darauf angesprochen aber er ist weiter gefahren

    Jo, im Bezug auf falsch parken ... wohl kaum an dem Unfall ^^
    das wurde mir auch gesagt. als die polizei erufen wurde, wurde auch kaum mein name gesagt. bin ja auf probe da.

  10. #9
    Cao Cao

    AW: recht bei probearbeiten mit firmenauto

    Ob du für den Unfall selbst haftbar gemacht wirst, weiß ich nicht zumal du "offiziell" noch nicht auf Papier gearbeitet hast. Ansonsten:


    Mithaftung bei verbotswidrig abgestelltem Fahrzeug (176) (jlp). Fahrzeugführer, die trotz sehr enger Straßenverhältnisse dort ihr Fahrzeug abstellen, wo ein Verkehrsschild ein absolutes Halteverbot anordnet, haften bei einem Verkehrsunfall für die Unfallfolgen zu 25%. Ein die Haftung ausschließendes unabwendbares Ereignis liegt für den Halter/Fahrer des verbotswidrig abgestellten Fahrzeuges nicht vor, weil er die Regeln der Straßenverkehrsordnung schon beim verbotswidrigen Parken zu Lasten der anderen Verkehrsteilnehmer verletzt hat.
    www.flvbw.de -> Stra

  11. #10
    Unregistriert

    AW: recht bei probearbeiten mit firmenauto

    nur wenn der chef da mit einem zettel und einer rechnung ankommt, habe ich nicht vor diese zu zahlen.
    es liegt in seiner verantwortung mich nicht angemeldet zu haben.


    er sagte halt ich soll wieder zurück zur gastronomiestätte. und er hat selbst mit der polizei geredet. er hat bis auf meinen vornamen, keine daten über mich.

  12. #11
    Xastor Xastor ist offline
    Avatar von Xastor

    AW: recht bei probearbeiten mit firmenauto

    Da ich selbst in der Gastronomie arbeite und da schon über 1 1/2 Jahre in meinem Hotel arbeite, muss ich dir leider sagen, dass du trotz, egal ob du angemeldet bist oder nicht, mitverpflichtet bist, was du mit dem Wagen angestellt hast. Die Probezeit ist nämlich etwas anderes als ein Praktikum.

    Zitat Unregistriert Beitrag anzeigen
    als ich wieder in der gastronomie ankam (ich sollte zu fuß dorthin) wurde mir gesagt ich sollte die gastronomie weste ausziehen, damit keiner sieht, dass ich dort arbeite.
    Hier macht sich dein Chef oder deine Kollegen strafbar. Du bist auf Probe und infolgedessen verpflichtet die Weste zu tragen. D.h. in diesem Punkt muss du gegenüber der Polizei ehrlich sein.

    Zitat Unregistriert Beitrag anzeigen
    zudem weiß der chef von mir lediglich meinen vornamen und als er die polizei gerufen hat, würde ich darauf tippen, dass er sagte dass er gefahren ist oder ein anderer fahrer der angemeldet ist.
    Siehe oben. Es mag zwar vielleicht sein, dass sie dich in Schutz nehmen wollen. Trotzdem arbeitest du indirekt in dem Betrieb.

    Zitat Unregistriert Beitrag anzeigen
    es ist wohl so, dass ich zwar falsch geparkt habe, aber es dem busfahrer kein recht gibt das auto anzufahren und fahrerflucht zu begehen.
    Ja du hast falsch geparkt. Das ist so oder so strafbar. Ob der Fahrer das absichtlich gemacht oder nicht, das weiss keiner. Es kommt drauf an, was für ein Bus das gewesen ist. Also ein öffentlicher Bus oder ein Reisebus oder so was ähnliches.

    Zitat Unregistriert Beitrag anzeigen
    somit muss eig die versicherung des gastronomchefs haften.
    Die Versicherung sollte dafür zahlen ja. Aber da du dafür verantwortlich bist, wird dir wahrscheinlich auch Strafen dazukommen können. Das kommt ganz auf dich und dem Chef an. Mit Glück kriegst du mindernde Strafen.

    Zitat Unregistriert Beitrag anzeigen
    es liegt in seiner verantwortung mich nicht angemeldet zu haben.
    Das hat nix damit zu tun. Du bist für das Auto verantwortlich.

    Fakt ist aber: Wie die anderen schon gesagt haben. Sei ehrlich und sag der Polizei wie es wirklich war. Im Grunde kannst du nichts verlieren. Denn wenn du lügst, macht die Sache nur noch schlimmer und komplizierter.

  13. #12
    Jacky89 Jacky89 ist offline
    Avatar von Jacky89

    AW: recht bei probearbeiten mit firmenauto

    Also, pass auf Mix, ich erkläre es dir:
    Dein Fehler liegt beim falsch parken (oder genauer gesagt: Beim unerlaubten Halten). Du hast eine Teilschuld daran, dass das Firmenauto gerammt wurde. Du hättest nie auf der Bushaltestelle parken dürfen, auch nicht mit Warnlicht für 2 Minuten. Hättest du das nicht getan, wäre das Firmenauto gar nicht erst an einer Stelle gewesen, wo ein Bus immer hin fährt.
    Das ist die Schuld, die auf dir lastet.
    Dass der Busfahrer aber dann die Entscheidung getroffen hat, den Wagen zu rammen, anstatt die Polizei zu rufen und das dreiste Falschparken zur Anzeige zu bringen - dafür kannst du nicht wirklich etwas. Der Busfahrer hat den Bus gesteuert, nicht du. Also bekommt der Chef das Geld zum Schadenausgleich vom Busfahrer.

    Aber du musst dich für das Falschparken verantworten und dafür, dass ohne deine verrückte Aktion höchstwahrscheinlich gar nicht erst das Firmenauto von einem Bus gerammt worden wäre. Die Strafe hierfür wäre, dass dir dein Führerschein entzogen wird, sofern du einen besitzt. Ansonsten droht dir vermutlich eine vom Gericht verordnete Geldstrafe.
    Und da du eine Teilschuld daran hast, dass der Schaden überhaupt erst am Firmenauto entstehen konnte, ist der Chef vermutlich sauer auf dich. Du schuldest ihm mindestens eine Entschuldigung. Denn du bist mit seinem Eigentum ziemlich verantwortungslos umgegangen und das ist nicht gerade toll. Für den Schaden am Firmenwagen solltest du aber kein Geld bezahlen. Die Konseuqenzen für dich laufen wie gesagt eher auf Führerscheinentzug hinaus.

    Das alles sollte zumindest der Fall sein, wenn die Dinge wirklich so waren, wie du sie hier erzählst.

  14. #13
    Unregistriert

    AW: recht bei probearbeiten mit firmenauto

    Da ich selbst in der Gastronomie arbeite und da schon über 1 1/2 Jahre in meinem Hotel arbeite, muss ich dir leider sagen, dass du trotz, egal ob du angemeldet bist oder nicht, mitverpflichtet bist, was du mit dem Wagen angestellt hast. Die Probezeit ist nämlich etwas anderes als ein Praktikum.
    das ist ja keine probezeit, sondern der hat mich allgemein nicht angemeldet - nichts. der kennt lediglich meinen vornamen

    Hier macht sich dein Chef oder deine Kollegen strafbar. Du bist auf Probe und infolgedessen verpflichtet die Weste zu tragen. D.h. in diesem Punkt muss du gegenüber der Polizei ehrlich sein.
    würde der chef da eine dicke lippe risieren ? ich mein, wenn die polizei davon erfährt ist er doch noch mehr am **** als jetzt schon oder ?

    Ja du hast falsch geparkt. Das ist so oder so strafbar. Ob der Fahrer das absichtlich gemacht oder nicht, das weiss keiner. Es kommt drauf an, was für ein Bus das gewesen ist. Also ein öffentlicher Bus oder ein Reisebus oder so was ähnliches.
    öffentlicher


    Die Versicherung sollte dafür zahlen ja. Aber da du dafür verantwortlich bist, wird dir wahrscheinlich auch Strafen dazukommen können. Das kommt ganz auf dich und dem Chef an. Mit Glück kriegst du mindernde Strafen.
    ja aber wie , wenn der nichtmal beweisen kann, dass 1. ich gefahren bin 2. ich überhaupt bei dem arbeite

    aber ich kann ja nichtmals vorsprechen, weil er mich nirgendswie dazu einladen kann. ich mein, der hat nichtmal meine postanschrift etc.

  15. #14
    daywalker2609 daywalker2609 ist offline
    Avatar von daywalker2609

    AW: recht bei probearbeiten mit firmenauto

    Natürlich ist er mitverpflichtet. Sicherlich der Chef hat auch unsauber gehandelt, ich gehe aber einfach mal davon aus das der Chef den User vertraut hat, dass dieser wusste wo man halten kann und wo nicht. Die Versicherung wird wohl nicht zahlen, aber natürlich kann der Chef das Geld einfordern. Von daher würde ich das bezahlen und als gelernt abheften.
    Allerdings muss ich schon Kritik daran äußern das es auch nicht Sinn der Ausbildung ist, noch nachher arbeiten zu gehen. Es gibt doch so viele andere Möglichkeiten(Bafög, oder auch Ausbildungsbeihilfe )

  16. #15
    Jacky89 Jacky89 ist offline
    Avatar von Jacky89

    AW: recht bei probearbeiten mit firmenauto

    Zitat Unregistriert Beitrag anzeigen
    ja aber wie , wenn der nichtmal beweisen kann, dass 1. ich gefahren bin 2. ich überhaupt bei dem arbeite

    aber ich kann ja nichtmals vorsprechen, weil er mich nirgendswie dazu einladen kann. ich mein, der hat nichtmal meine postanschrift etc.
    Niemand hier wird dir sagen, was du hören bzw. lesen willst. Nämlich dass du dem Chef aus dem Weg gehen und hoffen sollst, die Sache würde sich im Sand verlaufen. Das wäre eine echt fiese Nummer und sowas rät man niemandem.

    Außerdem hast du gemeint, dass nach dem Unfall die Polizei ins Spiel gekommen ist. Die hat deine Daten. Und auch die Daten des Chefs. Von daher...

    Im Ürbigen finde ich es sehr schäbig von dir, hier ein Thema zu eröffnen, weil andere dir dabei helfen sollen, einzuschätzen, ob du für deinen Fehler gerade stehen musst oder ob du es schaffen kannst, nicht erwischt zu werden.

  17. #16
    Knollo Knollo ist offline
    Avatar von Knollo

    AW: recht bei probearbeiten mit firmenauto

    Kurz vorweg:
    Wir dürfen dir keinen Rechtlichen Rat geben. (Ist verboten)

    Allerdings können wir dir menschlichen Ratschlag geben.
    Gehe zu deinem (evtl. angehenden) Chef und spreche mit ihm darüber.
    Frage ihn, wie es in dieser Situation weiter geht und was getan werden muss. Was er der Polizei gesagt hat und wie du dich zu verhalten hast.

  18. #17
    hayate.sama hayate.sama ist offline
    Avatar von hayate.sama

    AW: recht bei probearbeiten mit firmenauto

    wenn du oder deine Eltern einen Rechtsschutz haben, würde ich da mal nachfragen.
    Beim Chef würde ich jetzt nicht unbedingt nachfragen. Der kann dir ja irgendwas vom Pferd erzählen...

  19. #18
    Issomad Issomad ist offline
    Avatar von Issomad

    AW: recht bei probearbeiten mit firmenauto

    Gibt es sowas wie einen Arbeitsvertrag oder irgendein unterschriebener Wisch, der deine Haftung bestätigt? Ansonsten glaube ich kaum, dass der Chef dich haftbar machen kann.
    Probearbeiten sind auch so eine rechtliche Grauzone, ich weiß nur, dass man unfallversichert ist, wenn man im Betrieb oder im Auftrag eines Vorgesetzten arbeitet, aber Haftung?

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