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07.07.2015, 09:46 #1Unregistriert
recht bei probearbeiten mit firmenauto
also folgende situation:
ich, 21 mache momentan eine ausbildung.
nun hat sich der strom in meiner wohnung erhöht und ich dachte mir, dass ich nebenbei etwas arbeiten kann.
daher ging ich in eine gastronomie und arbeitete dort auf probe ob ich zum team halt passe.
daher ging ich seit 2 tagen nach der aausbildung dort arbeiten.
der chef der gastronomie sagte mir, ich soll das auto nehmen und einem kunden das essen zu bringen, nachdem ich in der küche geschirr zuende gewaschen habe.
ich fuhr also zum kunden mit dem auto der gastronomie.
ich parkte AUF dem bürgersteig. der bürgersteig war aber auch gleichzeitig die bus haltestelle bzw. dort haben die leute immer auf den bus gewartet.
ich hielt also an und machte die warnblinkanlage an und lief zum kunden und war innerhalb von ca 2 min wieder da.
als ich wiederkam, rannten 2 jungs auf mich zu und sagten, dass ein bus das auto angefahren hat und weggefahren ist, selbst nachdem die jungs
dem zugerufen haben, dass er das gastronomie auto angefahren hat.
er schaute diese nur komisch an und fuhr weiter.
ich rief also meinen "chef" an, übergab ihm die nummer vom bus, uhrzeit und die daten der 2 zeugen.
die sagten auch, da wäre genug platz gewesen aber der bus fur dagegen und dann auch etwas zurück gegen das auto.
jedenfalls sagte der chef, man darf da nicht stehen und es sei meine schuld.
meine freundin hingegen sagt, ich war nicht angemeldet, auf probe - und ich sei da nicht verplfichtet.
als ich wieder in der gastronomie ankam (ich sollte zu fuß dorthin) wurde mir gesagt ich sollte die gastronomie weste ausziehen, damit keiner sieht, dass ich dort arbeite.
zudem weiß der chef von mir lediglich meinen vornamen und als er die polizei gerufen hat, würde ich darauf tippen, dass er sagte dass er gefahren ist oder ein anderer fahrer der angemeldet ist.
nun ist meine frage:
wie habe ich mich nun zu verhalten ?
mit besten grüßen
Mix
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recht bei probearbeiten mit firmenauto
Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
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07.07.2015, 12:17 #2Jacky89
AW: recht bei probearbeiten mit firmenauto
Man darf nicht auf einer Bushaltestelle parken. Was ist das denn für ein Irrsinn?
Du bist schuldig, aber es steht dir offensichtlich die Möglichkeit offen, den Konsequenzen zu enkommen, da der Chef zu wenig über dich weiß. Wenn du ein Arschloch bist, wirst du lügen, indem du behauptest, es sei alles nie geschehen. Wenn du ein ehrlicher Kerl bist, stellst du dich deiner Verantwortung und fragst den Chef, wie du den Schaden wieder gut machen kannst, den du angerichtet hast. Ich hoffe, du bist nicht obendrein noch ohne Führerschein Auto gefahren, "Genosse"...
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07.07.2015, 12:37 #3Cao Cao
AW: recht bei probearbeiten mit firmenauto
Sei einfach ehrlich. In erster Linie wolltest du deinen Job machen, hast aber leider an einer verbotenen Stelle geparkt die nur dem Busverkehrs-Verein zusteht. Dazu zählt auch der Bereich wo die Anhalter stehen, um im Bus mitgenommen zu werden-
Der Bus hat den Wagen gerammt. Hat er dies gemeldet?
Sei einfach ehrlich mit der Story.
Du hast einen Führerschein, also darfst du ein Auto fahren, und MUSST dich auch mit den Richtlinien auskennen. Dein Chef hat dir nicht gesagt das du im Halteverbot parken darfst, folglich ist die Situation dir zulast zu legen. Allerdings stellt sich die Frage, welche Versicherung dafür aufkommt, und ob du dafür geradestehen musst.
Nun aber die andere Situation:
Du bist nicht versichert, weil du ohne Vertrag gefahren bist. Selbst ein Praktikum muss den Schriftverkehr einhalten. Wie sieht die Situation nun für dich aus?
Ich würde nicht drumherum reden. Schildere den Vorfall. Sobald es irgendwelche Konsequenzen zu erwarten gibt, kannst du ein Veto einlegen.
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07.07.2015, 12:39 #4Sir Onkl Happy
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07.07.2015, 12:40 #5Unregistriert
AW: recht bei probearbeiten mit firmenauto
also ich habe mit einigen diesbezüglich bereits gesprochen.
es ist wohl so, dass ich zwar falsch geparkt habe, aber es dem busfahrer kein recht gibt das auto anzufahren und fahrerflucht zu begehen.
somit muss eig die versicherung des gastronomchefs haften.
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07.07.2015, 12:44 #6Sir Onkl Happy
AW: recht bei probearbeiten mit firmenauto
Wenn dann die VS vom Unfallverursacher = Busfahrer (wenn die Story denn stimmt).
Bei Fahrerflucht könnte es aber dann schon wieder anders aussehen .
Fahrerflucht: Versicherungsschutz entfällt Quelle
Eine weitere mögliche Folge bei Fahrerflucht: Die Versicherung zahlt den entstandenen Schaden nicht - oder fordert nachträglich Kosten von bis zu 5.000 Euro beim Versicherungsnehmer wieder ein. Möglich ist auch die Kündigung des Versicherungsschutzes. Und das nur wegen der Fahrerflucht: Normalerweise wären die Schäden durch die Kfz-Haftpflichtversicherung problemlos abgedeckt worden.
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07.07.2015, 12:45 #7Nyota
AW: recht bei probearbeiten mit firmenauto
So wie ich es herausinterpretiere wurden zwei Fehler begangen:
- er hat an der Bushaltestelle gehalten anstatt 2m weiter vor zu fahren
- der Chef hat ihn den Wagen fahren lassen und damit wahrscheinlich Versicherungsbedingungen gebrochen, weshalb die sowieso nicht zahlen wird
Was bleibt zu tun? Ehrlich zu seinem Fehler stehen und abwarten was weiter passiert. Mehr kann man aus dem Text nicht herauslesen.
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07.07.2015, 12:46 #8Unregistriert
AW: recht bei probearbeiten mit firmenauto
Du bist nicht versichert, weil du ohne Vertrag gefahren bist. Selbst ein Praktikum muss den Schriftverkehr einhalten. Wie sieht die Situation nun für dich aus?
Ich würde nicht drumherum reden. Schildere den Vorfall. Sobald es irgendwelche Konsequenzen zu erwarten gibt, kannst du ein Veto einlegen.
da muss irgendwie in erster linie der busfahrer für aufkommen. der darf, auch wenn das auto falsch steht es dennoch nicht rammen.
Der Bus hat den Wagen gerammt. Hat er dies gemeldet?
Jo, im Bezug auf falsch parken ... wohl kaum an dem Unfall ^^
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07.07.2015, 12:47 #9Cao Cao
AW: recht bei probearbeiten mit firmenauto
Mithaftung bei verbotswidrig abgestelltem Fahrzeug (176) (jlp). Fahrzeugführer, die trotz sehr enger Straßenverhältnisse dort ihr Fahrzeug abstellen, wo ein Verkehrsschild ein absolutes Halteverbot anordnet, haften bei einem Verkehrsunfall für die Unfallfolgen zu 25%. Ein die Haftung ausschließendes unabwendbares Ereignis liegt für den Halter/Fahrer des verbotswidrig abgestellten Fahrzeuges nicht vor, weil er die Regeln der Straßenverkehrsordnung schon beim verbotswidrigen Parken zu Lasten der anderen Verkehrsteilnehmer verletzt hat.
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07.07.2015, 12:56 #10Unregistriert
AW: recht bei probearbeiten mit firmenauto
nur wenn der chef da mit einem zettel und einer rechnung ankommt, habe ich nicht vor diese zu zahlen.
es liegt in seiner verantwortung mich nicht angemeldet zu haben.
er sagte halt ich soll wieder zurück zur gastronomiestätte. und er hat selbst mit der polizei geredet. er hat bis auf meinen vornamen, keine daten über mich.
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07.07.2015, 14:07 #11Xastor
AW: recht bei probearbeiten mit firmenauto
Da ich selbst in der Gastronomie arbeite und da schon über 1 1/2 Jahre in meinem Hotel arbeite, muss ich dir leider sagen, dass du trotz, egal ob du angemeldet bist oder nicht, mitverpflichtet bist, was du mit dem Wagen angestellt hast. Die Probezeit ist nämlich etwas anderes als ein Praktikum.
Hier macht sich dein Chef oder deine Kollegen strafbar. Du bist auf Probe und infolgedessen verpflichtet die Weste zu tragen. D.h. in diesem Punkt muss du gegenüber der Polizei ehrlich sein.
Siehe oben. Es mag zwar vielleicht sein, dass sie dich in Schutz nehmen wollen. Trotzdem arbeitest du indirekt in dem Betrieb.
Ja du hast falsch geparkt. Das ist so oder so strafbar. Ob der Fahrer das absichtlich gemacht oder nicht, das weiss keiner. Es kommt drauf an, was für ein Bus das gewesen ist. Also ein öffentlicher Bus oder ein Reisebus oder so was ähnliches.
Die Versicherung sollte dafür zahlen ja. Aber da du dafür verantwortlich bist, wird dir wahrscheinlich auch Strafen dazukommen können. Das kommt ganz auf dich und dem Chef an. Mit Glück kriegst du mindernde Strafen.
Das hat nix damit zu tun. Du bist für das Auto verantwortlich.
Fakt ist aber: Wie die anderen schon gesagt haben. Sei ehrlich und sag der Polizei wie es wirklich war. Im Grunde kannst du nichts verlieren. Denn wenn du lügst, macht die Sache nur noch schlimmer und komplizierter.
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07.07.2015, 14:13 #12Jacky89
AW: recht bei probearbeiten mit firmenauto
Also, pass auf Mix, ich erkläre es dir:
Dein Fehler liegt beim falsch parken (oder genauer gesagt: Beim unerlaubten Halten). Du hast eine Teilschuld daran, dass das Firmenauto gerammt wurde. Du hättest nie auf der Bushaltestelle parken dürfen, auch nicht mit Warnlicht für 2 Minuten. Hättest du das nicht getan, wäre das Firmenauto gar nicht erst an einer Stelle gewesen, wo ein Bus immer hin fährt.
Das ist die Schuld, die auf dir lastet.
Dass der Busfahrer aber dann die Entscheidung getroffen hat, den Wagen zu rammen, anstatt die Polizei zu rufen und das dreiste Falschparken zur Anzeige zu bringen - dafür kannst du nicht wirklich etwas. Der Busfahrer hat den Bus gesteuert, nicht du. Also bekommt der Chef das Geld zum Schadenausgleich vom Busfahrer.
Aber du musst dich für das Falschparken verantworten und dafür, dass ohne deine verrückte Aktion höchstwahrscheinlich gar nicht erst das Firmenauto von einem Bus gerammt worden wäre. Die Strafe hierfür wäre, dass dir dein Führerschein entzogen wird, sofern du einen besitzt. Ansonsten droht dir vermutlich eine vom Gericht verordnete Geldstrafe.
Und da du eine Teilschuld daran hast, dass der Schaden überhaupt erst am Firmenauto entstehen konnte, ist der Chef vermutlich sauer auf dich. Du schuldest ihm mindestens eine Entschuldigung. Denn du bist mit seinem Eigentum ziemlich verantwortungslos umgegangen und das ist nicht gerade toll. Für den Schaden am Firmenwagen solltest du aber kein Geld bezahlen. Die Konseuqenzen für dich laufen wie gesagt eher auf Führerscheinentzug hinaus.
Das alles sollte zumindest der Fall sein, wenn die Dinge wirklich so waren, wie du sie hier erzählst.
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07.07.2015, 14:15 #13Unregistriert
AW: recht bei probearbeiten mit firmenauto
Da ich selbst in der Gastronomie arbeite und da schon über 1 1/2 Jahre in meinem Hotel arbeite, muss ich dir leider sagen, dass du trotz, egal ob du angemeldet bist oder nicht, mitverpflichtet bist, was du mit dem Wagen angestellt hast. Die Probezeit ist nämlich etwas anderes als ein Praktikum.
Hier macht sich dein Chef oder deine Kollegen strafbar. Du bist auf Probe und infolgedessen verpflichtet die Weste zu tragen. D.h. in diesem Punkt muss du gegenüber der Polizei ehrlich sein.
Ja du hast falsch geparkt. Das ist so oder so strafbar. Ob der Fahrer das absichtlich gemacht oder nicht, das weiss keiner. Es kommt drauf an, was für ein Bus das gewesen ist. Also ein öffentlicher Bus oder ein Reisebus oder so was ähnliches.
Die Versicherung sollte dafür zahlen ja. Aber da du dafür verantwortlich bist, wird dir wahrscheinlich auch Strafen dazukommen können. Das kommt ganz auf dich und dem Chef an. Mit Glück kriegst du mindernde Strafen.
aber ich kann ja nichtmals vorsprechen, weil er mich nirgendswie dazu einladen kann. ich mein, der hat nichtmal meine postanschrift etc.
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07.07.2015, 14:24 #14daywalker2609
AW: recht bei probearbeiten mit firmenauto
Natürlich ist er mitverpflichtet. Sicherlich der Chef hat auch unsauber gehandelt, ich gehe aber einfach mal davon aus das der Chef den User vertraut hat, dass dieser wusste wo man halten kann und wo nicht. Die Versicherung wird wohl nicht zahlen, aber natürlich kann der Chef das Geld einfordern. Von daher würde ich das bezahlen und als gelernt abheften.
Allerdings muss ich schon Kritik daran äußern das es auch nicht Sinn der Ausbildung ist, noch nachher arbeiten zu gehen. Es gibt doch so viele andere Möglichkeiten(Bafög, oder auch Ausbildungsbeihilfe )
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07.07.2015, 14:30 #15Jacky89
AW: recht bei probearbeiten mit firmenauto
Niemand hier wird dir sagen, was du hören bzw. lesen willst. Nämlich dass du dem Chef aus dem Weg gehen und hoffen sollst, die Sache würde sich im Sand verlaufen. Das wäre eine echt fiese Nummer und sowas rät man niemandem.
Außerdem hast du gemeint, dass nach dem Unfall die Polizei ins Spiel gekommen ist. Die hat deine Daten. Und auch die Daten des Chefs. Von daher...
Im Ürbigen finde ich es sehr schäbig von dir, hier ein Thema zu eröffnen, weil andere dir dabei helfen sollen, einzuschätzen, ob du für deinen Fehler gerade stehen musst oder ob du es schaffen kannst, nicht erwischt zu werden.
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08.07.2015, 09:27 #16Knollo
AW: recht bei probearbeiten mit firmenauto
Kurz vorweg:
Wir dürfen dir keinen Rechtlichen Rat geben. (Ist verboten)
Allerdings können wir dir menschlichen Ratschlag geben.
Gehe zu deinem (evtl. angehenden) Chef und spreche mit ihm darüber.
Frage ihn, wie es in dieser Situation weiter geht und was getan werden muss. Was er der Polizei gesagt hat und wie du dich zu verhalten hast.
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08.07.2015, 11:34 #17hayate.sama
AW: recht bei probearbeiten mit firmenauto
Beim Chef würde ich jetzt nicht unbedingt nachfragen. Der kann dir ja irgendwas vom Pferd erzählen...
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13.07.2015, 20:29 #18Issomad
AW: recht bei probearbeiten mit firmenauto
Gibt es sowas wie einen Arbeitsvertrag oder irgendein unterschriebener Wisch, der deine Haftung bestätigt? Ansonsten glaube ich kaum, dass der Chef dich haftbar machen kann.
Probearbeiten sind auch so eine rechtliche Grauzone, ich weiß nur, dass man unfallversichert ist, wenn man im Betrieb oder im Auftrag eines Vorgesetzten arbeitet, aber Haftung?
Ich erkenne die Ukraine nicht an als einen Staat aus unseren Reihen. Nunja wie weit können wir noch gehen bei der Unterstützung der Ukraine...
Der Ukraine-Konflikt 2022