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Thema: Pfändung
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26.08.2010, 09:40 #1frechdax
Pfändung
ich habe mich bereiterklärt für ein befreundetes Päärchen über Pfändung schlau zu machen. Jedoch bin ich mir noch ein wenig unsicher. Will ja nichts falsches sagen ^^. Hat hier vll jemand Ahnung von dem Thema?
Es geht darum: Wenn der Gerichtsvollzieher kommt und ein eheähnliches Verhältnis besteht, kann auch der Eigentum des "Partners" gepfändet werden? Der Nachweis durch einen Kaufbeleg bringt meines Erachtens ja eher wenig, weil dort ja auch nicht der Name vom Käufer steht?!
Was sagt ihr dazu?
LG
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26.08.2010, 10:45 #2iHook
AW: Pfändung
Was sagt ihr dazu?
Rechtlich kenn ich mich da nicht so gut aus, möchte dir dementsprechend jetzt auch nichts falsches sagen. Kreditwürdigkeit ist wahrscheinlich nicht mehr gegeben, aber wenn wir hier nicht von zu großen Beträgen reden, kann sich dein Paar vielleicht von Freunden was borgen
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26.08.2010, 10:49 #3frechdax
AW: Pfändung
Beim Gerichtsprozess dreht es sich um eine mittlere vierstellige Zahl (bereits ein Schuldanerkenntnis) und jetzt ist bei denen der Bescheid für die Gerichtskosten ins Haus geflattert über ca. ~ 1500€, der innerhalb von 2 Wochen beglichen werden soll. Die Schuldnerin hat aber nur ein Einkommen von ca. 700€. Keinerlei Ersparnisse, sowie große Wertgegenstände. Die Einrichtung gehört ihrem Kerl.
Naja, ich empfehle erstmal den Weg zum Schuldnerberater. Is wohl besser.
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30.08.2010, 13:09 #4FreeSpeech
AW: Pfändung
Die Sache ist ganz einfach und jedem Gerichtsvollzieher bekannt unter dem Titel:
Gläubiger-Zugriff auf Gegenstände im Eigentum des Ehepartners
<<Handelt es sich um Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, dann greift die gesetzliche Vermutung des § 1362 Abs. 1 BGB: "Zugunsten der Gläubiger des Mannes und der Gläubiger der Frau wird vermutet, dass die im Besitz eines Ehegatten oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner gehören.">>
Das bedeutet, dass der Gläubiger oder sein Beauftragter (Gerichtsvollzieher) bewegliche Gegenstände, die sich im Besitz beider Ehepartner befinden, so behandeln kann, als ob sie dem Schuldner alleine gehören! Also er darf sie einkassieren.
Wenn keine Ehe vorliegt:
Die Bekannten sollten (müssen) den Gerichtsvollzieher darauf hinzuweisen, dass Gegenstände, die er pfänden will, im Eigentum des nicht insolventen, in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partners stehen. Die meisten Gerichtsvollzieher kenn das und berücksichtigen es bereits bei ihren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Wenn der gerichtsvollziher dies nicht glaubt ond trotzdem die Pfändung durchführt dann bleibt deinen Bekannten nicht anderes übrig, als entweder eine Drittwiderspruchsklage ( § 771 ZPO ) einzulegen. Den Weg zum Schuldenberater hätten sie wohl vorher antreten sollen ....
Wenn man denkt, man hätte die Wahl. :ugly:
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