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Thema: Parkverbot | Wendeplatz
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25.12.2011, 15:39 #1PatrickGER
Parkverbot | Wendeplatz
Parkverbot am Wendeplatz berechtigt?
http://www.gutefrage.net/frage/parkverbot-berechtigt
Beschreibung zum Bild (siehe Anhang):
Der Wendeplatz ist rechts vor dem Schild, in der Regel aber gelten Verkehrsvorschriften nach dem Schild!?
Ist es also Erlaubt auf dem Wendeplatz, der sich vor dem beschränkten halteverbotschild befindet zu Parken?
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25.12.2011, 15:48 #2iHook
AW: Parkverbot | Wendeplatz
Ich würde sagen, als Laie, dass Beschränkungen die ergänzend sind gültig sind. Es gibt ja auch 50er Zonen die nur in Baustellen oder für eine bestimmte Strecke gelten. Halten darf man da btw. trotzdem!
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26.12.2011, 00:22 #3Issomad
AW: Parkverbot | Wendeplatz
Also gilt ein Parkverbot auf dem Wendeplatz, ist egal, ob es rechts oder links steht.
Wenn es ein Zonen-Parkverbot wäre, dann wäre da ein Pfeil nach rechts oder nach links ...
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26.12.2011, 09:23 #4Masterboy
AW: Parkverbot | Wendeplatz
Klares Parkverbot!
Aber wieso fragst du? hast du jetzt ein Problem mit da? wenn ja, was ist dein Problem genau?
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26.12.2011, 16:59 #5Nicoletta
AW: Parkverbot | Wendeplatz
Dem Schild nach gilt das Parkverbot erst AB dem Schild in Fahrtrichtung, da aber dahinter vermutlich kein Wendeplatz mehr ist, sondern eine simple Straße, steht es wenigstens "gewöhnungsbedürftig!". Wenn am - in Fahrtrichtung - Beginn des Wendeplatzes kein Schild steht, darf man dort parken, solange man gegen keine andere Verkehrsregel verstößt, etwa einen Hydranten oder einen Feuerwehrzugang versperrt.
Mal ganz nebenbei müsste auch der Beginn als das Ende des Halteverbots aus dem Schild hervorgehen, dass tut es Meiner Meinung nach nicht. Wenn dort ein Ticket bekommen hast, würde ich Einspruch erheben und eben darauf hinweisen, dass bei der Einfahrt in den Wendeplatz kein Zeichen auf ein Parkverbot erkennbar bzw. installiert war.
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26.12.2011, 21:17 #6Issomad
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27.12.2011, 07:26 #7Nicoletta
AW: Parkverbot | Wendeplatz
Nein, aber das Schild steht (so sehe ich das Foto) aber so, dass es bei der Einfahrt in den Wendekreis nicht gesehen werden kann. Wenn also kein Schild an der Einfahrt steht, und ein Auto parkt direkt am Beginn des Wendehammers, dann ist Einspruch gegen das Ticket vermutlich erfolgreich. Schön wäre mal ein Bild von der Einfahrt in den Wendehammer....
Wenn man die Karte nicht hat, hat man die Karte nicht. Da helfen dann auch keine mehrfachen Empfehlungen! >__
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