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17.04.2013, 00:44 #1Stahlsektor
Pädophiler belästigt und bedroht Minderjährige
Ein stadtbekannter Pädophiler (23) suchte den Kontakt zu meiner Schwester (16) und einigen ihrer Freundinnen (alle zwischen 13 und 17 Jahre alt) via Social-Network-Portal [Name geändert] um sie in ein Gespräch zu verwickeln. Mit der Zeit wurde der Grund seiner ständigen Mitteilungen immer klarer: Er fragte erst nach der Handynummer, dann nach einem Treffen und versuchte ihnen jene Treffen mit dem Versprechen eines Geldgeschenks (dreistellige Summe) zu versüßen. Komischerweise hielt er sie plötzlich für ihre Freundinnen (ohne beidseitige Einwilligung) und schickte ihnen Nacktbilder bei WhatsApp.
Erschrocken drohten sie (und ich) ihm mit einer Anzeige wegen sexueller Belästigung Minderjähriger. Er bettelte um Gnade und bot uns seine Kontondaten um Onlinebestellungen als Entschädigung zu tätigen (Grenzen waren keine gesetzt), was WIR (dummerweise) auch taten. Alsbald die Rechnungen bei ihm eintrudelten, verlangte er von mir und den anderen das Geld für die Bestellung mit dem drohenden Anhang:
"Wenn ich das Geld nicht kriege, dann zeige ich euch an!"
Persönlichkeitsverfälschungen in Sachen Onlinebestellungen sind kein alter Hut und werden mit Geld- und Freiheitsstrafen sanktioniert (ich bin als einziger volljährig). Da der Pädophile den Onlinebestellungen telefonisch/mündlich einwilligte, was auch von mehreren bezeugt werden kann, kann er uns doch eigentlich gar nichts oder?
Angezeigt hat er uns nun schon und ich würde gerne mehr über die Sachlage aus juristischer Sicht in Erfahrung bringen, hier eine Zusammenfassung aller Fragen:
Ist so eine mündliche Einwilligung bezüglich der Weitervergabe von Kontodaten überhaupt rechtens? Kann er mit seiner Anzeige durchkommen (Chance)? Wenn ja, wieso? Wenn nein, wieso? Wir haben erfahren, dass er mit dieser Masche schon seit Monaten Minderjährige belästigt, doch ist dies das erste Mal, dass er wirklich jemanden angezeigt hat.
Wir haben nun vor der Anzeige mit einer zehnfachen Anzeige unter anderem wegen sexueller Belästigung Minderjähriger entgegenzuwirken. Welche Straftaten begeht er noch? Wie stehen unsere Chancen? Was erwartet ihn bei einer Verurteilung?
Und noch viel wichtiger: Ich bin volljährig, was erwartet mich? Kann ich für so einen Schwachsinn belangt werden? Wie ist die Rechtslage? Moralgeschwätz vonwegen "Hättet ihr das Schwein nur direkt angezeigt" zählt zu dem trivialen Scheiß den ich hier bitte nicht lesen möchte, genau so noe neuklugen Sätze wie "Das war aber nicht gerade schlau", ohne das gewisse Etwas Doofheit würde man die in schlechte bzw. bedrängende Situationen kommen.
Verweise die nächstliegende Polizeistelle aufzusuchen gehören ebenfalls dazu. Beiträge des einen oder anderen Juristen sind gerne gesehen, gehaltvolle Kommentare werden anständig vergütet, muss mir nur kurz mit dem Belohnungssystem hier befassen.
Ich hoffe auf eure Hilfe und wünsche einen schönen Mittwoch.
PS: Meine Schwester und ihre Freundinnen wurden nacheinander und nicht gleichzeitig von dem Typen belästigt oder gar aufgefordert Geld zu zahlen.
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Pädophiler belästigt und bedroht Minderjährige
Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
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17.04.2013, 01:20 #2Don Promillo
AW: Pädophiler belästigt und bedroht Minderjährige
Was bedeutet Stadtbekannt? Bei der Polizei bekannt, oder in der Nachbarschaft bekannt. Dürfte sicherlich eine Rolle bei der Glaubwürdigkeit machen
Achtung, ich bin kein Jurist, aber folgendes würde ich sagen:
1.) Eine mündliche Weitergabe von Kontodaten kann mMn NICHT als Einverständniserklärung gesehen werden, das Konto für Einkäufe frei zu benutzen. Er hat zwar gesagt, dass ihr das machen dürft, aber letztlich dürfte Aussage gegen Aussage stehen.
2.) Auf welchen Namen habt ihr jeweils bestellt? War lediglich die Kontonr. die des Pädophilen und ihr habt auf euren Name/Adresse bestellt (du wirst das schon wissen, aber das war sicherlich nicht das intelligenteste was du machen konntest)? Dann hat der Typ meines Wissens nach relativ gute Chancen euch ans Bein zu pissen. Beweist ihm erst einmal, dass er damit einverstanden war...
3.) Generell kannst du für den Kram belangt werden den ihr gemacht habt, also ein Konto benutzt, welches nicht euch gehört hat. Das ist in etwa, wie wenn ich eine Kreditkarte auf der Straße finde und damit shoppen gehe (so wird er es darstelle, also das er keine Einwilligung dazu gegeben hat).
Ich wüsste nicht, dass sich hier ein Jurist rumtreibt, daher die wichtigen Frage: Habt ihr eine Rechtsschutzversicherung? Falls ja, sofort an die wenden, die können euch definitiv weiterhelfen. Falls nein, solltet ihr euch wirklich überlegen, ob ihr nicht zu einem Anwalt geht. Solche Lappalien können sehr schnell ziemlich teuer werden. Natürlich könnt ihr eine Anzeige stellen wegen Belästigung, das ändert aber nichts an seiner Anzeige....
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17.04.2013, 01:36 #3Sanchez
AW: Pädophiler belästigt und bedroht Minderjährige
Falsch, er willigte zwar ein, aber Freiwillig war das nicht. An euer Stelle würde ich mir vielleicht schon einmal einen Anwalt zulegen. Auch wenn er eine Straftat begangen hat, macht das eure Straftat (Erpressung) in den Augen des Gesetzes nicht wett.
Entgegenzuwirken gibt es im Gesetzesraum in dieser Art nicht. Ihr bekommt das volle Strafmaß das man normalerweise für Erpressung bekommt, nur weil er ein Pädophiler ist und ihr ihn erpressen konntet, weil er eine Straftat begangen hat heißt das nicht, das ihr keine Begangen habt.
Ihr hättet ihn Anzeigen müssen oder es darauf belassen sollen.
Das hängt ganz davon ab, wie Strafmündig man dich einschätzt und wie Groß du dort als treibende Kraft fungiert hast.
Ich vermute allerdings du fällst unter das Jugendstrafgesetz, wenn du wirklich die Vorstellung davon hattest, das unser Rechtsystem als "Schadensersatz" darüber hinwegsieht das ein Pädobär deine Schwester angemacht hat und du ihn deshalb erpressen kannst, dann kann man dich voll kaum für "Erwachsen" erachten.
Wie dein Strafmaß genau aussieht kann man aber kaum sagen. Kommt darauf an, wie lange ihr das getrieben habt und wieviel Geld ihr dadurch entwendet habt.
Wenn du pech hast, läuft es auf eine Freiheitsstrafe hinaus, muss aber nicht. Kann auch bei einer Geldstrafe bleiben, oder Sozialstunden. Aber bei soetwas wie einer Verwarnung bleibt es sicher nicht.
Auch wenn er es euch angeboten hat, er hat es indirekt unfreiwillig getan, aus dem Hintergrund, das ihr ihn sonst Anzeigt. Das ist eben auch eine Art der Erpressung.
Und grade weil du Volljährig bist, kann das auch sehr kritisch werden. Wenn der Richter starke Verstopfung, die Gerichtshilfe dich für "Erwachsen" hält und es dann nach dem Erwachsenenstrafrecht geht, dann hast du ein ernstes Problem. Mit einer größeren Vorstrafe ist die Existenz meißtens dahin.
Ich da ich in dieser Sache nicht mit dem Pädobären sympathisiere und deinen Leichtsinn zwar nicht verstehen kann, aber auch kein Freund unseres Rechtssystems bin, hoffe ich einfach für dich, das du eine faire Verhandlung bekommst. Ich will dich damit nicht beleidigen, aber man kann dich kaum nach dem erwachsenen Strafrecht beurteilen. Und darauf solltest du auch hinlenken. Dann bleibt es vermutlich nur bei Sozialstunden. Es wäre zumindest schade, wenn sie dir mit 18 gleich für so einen Schwachsinn verbauen und dich als "Verbrecher" Brandtmarkten. Ich glaube du hast also eine gute Chance das ohne Folgen für deine Zukunft zu überstehen.
Übriegens ist das hier ein "Spieleforum" in den eine geschätzt große Anzahl an Trolls und Jugendlicher unterwegs sind, die vermutlich genau so Leichtsinnig wie du gewesen wären. Ich rate dir zu echter Rechtsberatung, die Lage ist ernst.
Möglicherweise hast du Glück. Sollte dieser Typ also eigentlich so eine Art Erpresser sein, der Leichtsinnige Kinder in eine Art Schuldenfalle locken will, kann das noch gut für euch ausgehen. Hat er z.B. mehr Geld verlangt, als ihr ausgegeben habt? Dann könntet ihr darauf plädieren Leichtsinnig zu sein und ihn als einen gezielten Erpresser darzustellen.
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17.04.2013, 01:39 #4iSimulacron3
AW: Pädophiler belästigt und bedroht Minderjährige
N Pädo kriegt ins Maul und fertig.
Da fragt man nicht das "Gesetz".
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17.04.2013, 02:00 #5Sanchez
AW: Pädophiler belästigt und bedroht Minderjährige
Man sollte ja eingentlich ein Kastrationsprogramm für Pädobären einführen. Man nehme 2 Gummihandschuh, ein wenig Stuhlgang und eine Schere. Zuerst reibt man die Schere mit dem infektiösen Stuhlgang ein, dann schneidet man dem Pädobären damit sein Gehänge ab. Die Natur erledigt den Rest.
Sagmal, trollst du ihn jetzt? Oder räts du wirklich zur Selbstjustiz?
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17.04.2013, 02:10 #6iSimulacron3
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17.04.2013, 02:19 #7Esposito
AW: Pädophiler belästigt und bedroht Minderjährige
Also erstmal vorweg: Ich bin kein Jurist und wohne zudem nicht in Deutschland. Aber ich nehme an, dass die Rechtslage ähnlich ist, wie in der Schweiz. Und da muss ich zunächst mal sagen, dass deine Schwester in sexueller Hinsicht nicht minderjährig ist. Mit 16 geniesst sie keinen umfassenderen gesetzlichen Schutz vor sexuellen Übergriffen als erwachsene Personen. Ausnahmen wären meines Wissens sexuelle Handlungen gegen Entgelt (Sprich Prostitution) oder dann, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis besteht. So wie ich deine Schilderung verstanden habe, trifft in eurem Fall weder das eine noch das andere zu. Ergo: In eurem Fall hat sich der "Pädophile", den ich hier keineswegs in Schutz nehmen möchte, nicht der sexuellen Belästigung einer Minderjährigen sondern "lediglich" der sexuellen Belästigung schuldig gemacht (Ich nehme jetzt einfach mal an, dass hier ein Staatsanwalt bzw. Gericht bei entsprechender Beweislage auf sexuelle Belästigung entscheiden würde). Dies ist aber natürlich schon genug schlimm.
Konkret raten würde ich euch, einen Anwalt zu konsultieren, spätestens dann, wenn ihr von der Polizei vorgeladen werden solltet. Zu einer Vernehmung würde ich nur in Begleitung eines Anwalts gehen und falls du oder ihr doch alleine hin müsstet, würde ich keine Aussage machen.
Wie gesagt, mit einem Anwalt steigen eure Chancen rapide. Wenn ihr ihn ebenfalls anzeigt, wäre es vielleicht sogar möglich, dass sich die Anwälte der beiden Parteien darauf einigen, dass beide Seiten ihre Anzeigen zurückziehen. Aber auch da könnte euch ein Anwalt besser über die Möglichkeiten und Chancen informieren. Keine Frage: Anwälte sind sehr teuer, aber aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es sich lohnt, wenn es ernst wird.
Falls ich in irgendeinem Punkt falsch liege, bitte korrigieren.
Edit: Bei nochmaligem Durchlesen deines Posts sehe ich, dass ich das mit dem Geldgeschenk übersehen habe. Da meines Wissens nur schon den Versuch, unter 18 Jährige zu sexuellen Handlungen gegen Entgelt zu bewegen strafbar ist, begeht er hier meines Erachtens eine weitere Straftat. Nur müsstet ihr das im Ernstfalls wohl auch beweisen oder zumindest hinreichend glaubwürdig machen können.
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17.04.2013, 02:28 #8Sanchez
AW: Pädophiler belästigt und bedroht Minderjährige
Ich bin froh, das es dich gibt. Ohne dich, würde das Forum meinen kranken Geist definitiv nicht genügend/vollständig stimulieren.
Da hat Esposito möglicherweise Recht. Den im Strafgesetzbuch wird das Kind als unter 14 Jahren definiert. Desweiteren ist in Bezug auf sexuelle Handlungen auch nur unter 16 eine Thematik.
Hier wird also dann vom Gericht vermutlich nur von sexueller Belästigung ausgegangen. Die in der Regel kaum hoch bestraft wird. In diesem Fall vielleicht wegen dem hohen Altersunterschied, doch sind in diesem Kontext vermutlich keine großen Strafen für den Herren in Aussicht. Außer ihr könnt "mehr" beweisen (da er vermutlich ein wiederholungstäter ist und auch Jüngere anbaggert).
Und es wird auch unterschieden ob der Herr ein Vergewaltiger oder nur ein Pädophiler ist. Ich finde man sollte (was das Gesetz auch tut) an dieser Stelle differenzieren, auch wenn beides Abartig ist.
Soviele Anstalten wie dieser Kerl allerdings gemacht hat, kann ich mir nicht vorstellen, das der Herr "Legal" geblieben ist. Nur gilt es das auch erst einmal vor dem Gesetz zu beweisen.
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17.04.2013, 10:14 #9iHook
AW: Pädophiler belästigt und bedroht Minderjährige
Und genau hier liegt der Knackpunkt: Juristische Beratung darf in Deutschland nicht mal so eben per Forum erteilt werden sondern ist im weitesten Sinne nur durch einen Anwalt legal. Nimm dir einen Anwalt und gib dem Typ die Waren wieder.
Rästelraten und juristische Laienberatung ist nicht zielführend, im Gegenteil.
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17.04.2013, 11:51 #10keldana
AW: Pädophiler belästigt und bedroht Minderjährige
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17.04.2013, 18:50 #11Aidan
AW: Pädophiler belästigt und bedroht Minderjährige
Ist es nicht ein wenig unfair, ihn gleich als "pädophil" zu bezeichnen? Er hat den Kontakt zu Mädchen zwischen 13 und 17 Jahren gesucht.
Pädophil ist jemand, der sexuelle Vorstellungen mit Kindern hat, die NOCH NICHT die Pubertät erreicht haben. Ich gehe mal davon aus, dass die Mädchen diese aber schon erreicht haben oder zumindest annähernd pubertätsreif sind.
Doch was viel interessanter ist: Wieso habt ihr den Kontakt überhaupt erst zugelassen, wenn er doch "stadtbekannt" ist?!
Ich bin mir sehr wohl bewusst, dass mein Beitrag in keinster Weise hilft - aber ich bin einfach über euer Verhalten entsetzt. Ich wäre der Sache von Anfang aus dem Weg gegangen.
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17.04.2013, 19:06 #12svenSZonia
AW: Pädophiler belästigt und bedroht Minderjährige
Vielleicht sollten sich Mädels einfach mal nicht jede Mode mitmachen und sich nicht wie 19jährige anziehen und schminken...würde auch helfen,das man nicht
ausversehen so eine anquatscht,weil man denkt sie ist älter und dann als Pädo hingestellt wird.
17(das eine Mädel) und 23(der Typ,der im Kopf wahrscheinlich noch Kind ist)? Sehr,sehr schlimm...ich dachte hier geht es um Ü30er die neunjährige klarmachen.
Gutheißen tue ich nichts davon,aber manche Girls übertreiben es echt mit dem B+++hstyle,oder nicht? Wenn ich höre,wie einige Mädels reden oder mit mir reden,müsste ich jede
Woche ne Anzeige wg Sex.Belästigung machen...
Ansonsten den Typen einfach mal fragen was mit ihm los ist...vielleicht hat er ja ne Behinderung die keiner sieht,diese Menschen sind immer sehr "kindlich im Kopf" und geben sich deshalb
auch mit jüngeren ab...wenn Geld geboten wurde oder Drohungen vergeben wurden,Nachricht kopieren und zur Polizei,wenn ein Gespräch nicht fruchten will...ansonsten immer im hinterkopf behalten das Mädels auch gerne mal
"ausprobieren" und nicht immer(wenn sie gemerkt haben das sie Scheiße gebaut haben)die volle Wahrheit sagen...die Pubertät kann sehr verwirrend sein Kenn ich noch von mir
Aber gut das du auf deiner Schwester ein wachendes Auge hast.
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17.04.2013, 19:17 #13Eisuke261990
AW: Pädophiler belästigt und bedroht Minderjährige
Verdreh hier mal die Gesetzlage nicht.
Nach dem Strafrecht ist man ab 21 erwachsen, darunter wird geprüft ob man im Kopf reif ist so dass das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden KANN, sonst fällt man selbst mit 19 noch unters Jugendstrafrecht.
Das was du mit den 27. Lebensjahr meinst ist das Sozialrecht und hat nichts mit dem Strafrecht zutun.
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17.04.2013, 19:18 #14Don Promillo
AW: Pädophiler belästigt und bedroht Minderjährige
Ist zwar Off-Topic, aber:
svenSZonia spricht mir aus der Seele... Eigentlich muss man sich mittlerweile in jeder Disco den Ausweis zeigen lassen, bevor man irgendwas mit der Dame startet, am Ende steht man wegen Unzucht mit Minderjährigen vor Gericht... Was die 14 jährigen teilweise tragen ist schon echt heftig und oft kann mMn nicht einschätzen ob das Mädel 16 oder 19 ist...
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17.04.2013, 19:23 #15svenSZonia
AW: Pädophiler belästigt und bedroht Minderjährige
@Eisuke261990
alles klar,danke,hab es mal editiert...hatte das mit dem Kindergeld ganz hinten im Kopf Strafrecht/Sozialrecht,kein Plan,noch nie Probleme mit dem Gesetz gehabt...wieder was dazugelernt
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17.04.2013, 19:31 #16vieraeugigerZyklop
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17.04.2013, 20:50 #17ARRMATEY
AW: Pädophiler belästigt und bedroht Minderjährige
Beim erpressen erwischt, hihi, gar nicht gut für euch. Gier ist nun mal keine gute Sache
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17.04.2013, 21:46 #18Issomad
AW: Pädophiler belästigt und bedroht Minderjährige
Hmm, ein 23jähriger, der sich an eine 16jährige ranmacht, sehe ich nicht als pädophil, nur als etwas aus dem Rahmen fallend ...
Vor ein paar Jahrzehnten hätte sich kein Schwein (nunja, vielleicht der Vater des Mädchens) über so eine Beziehung aufgeregt ...
Zudem gibt es auf Sozial-Plattformen wie Facebook die Möglichkeiten, auf Annäherungsversuche entsprechend zu reagieren und den Übeltäter auszuschließen. Niemand muss sich darauf einlassen ...
Ich denke, dass der Schaden für den Threadersteller vor Gericht höher sein wird, weil er ja Onlinebetrug und eventuell Erpressung (die Annahme von Geschenken kam gar nicht gut) zugegeben hat ... Dagegen steht 'nur' die sexuelle Belästigung der Mädchen ... In beiden Fällen kommt man mit Geldstrafen oder Bewährungstrafen (im Wiederholungsfall kann es schlimmer kommen) davon ...
P.S.: Dies ist keine Rechtsberatung
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17.04.2013, 22:00 #19vieraeugigerZyklop
AW: Pädophiler belästigt und bedroht Minderjährige
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18.04.2013, 00:10 #20HardAndSoft
AW: Pädophiler belästigt und bedroht Minderjährige
Hallo Stahlsektor,
dies ist Dein erster Beitrag in diesem Forum, daher hege ich noch gewisse Zweifel an der Ernsthaftigkeit Deines Beitrags.
Falls es dennoch ernst gemeint ist, solltest Du begreifen, dass die Angelegenheit Euch allen über den Kopf gewachsen ist. Das Geflecht der verschiedenen Straftaten lässt sich nur noch mit professioneller Hilfe auflösen. Insbesondere würde ich auch ohne anwaltlichen Beistand keine Details posten - wer weiß, was später alles gegen Dich verwendet wird. Das Internet vergisst schließlich nichts.
Irgend einer der betroffenen ist (über die Eltern) sicherlich rechtsschutzversichert. Der/diejenige sollte schleunigst zum Anwalt gehen.
Ich drücke Euch die Daumen!
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