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  1. #1
    crazy legs crazy legs ist offline

    Mieter Rechte und pflichten.

    Ich wohne seit 1 Jahr und 10 Monaten in meiner Wohnung.
    habe vor dem Einzug vom Vermieter 400-500 Euro zur Renovierung bekommen, sprich PVC Boden, Tapeten , spachtel etc.

    jetzt will ich mit meiner Freundin und Kind ausziehen.
    allerdings war vor dem Einzug im Wohnzimmer ein Wasserschaden an der decke. Der wurde auch angeblich lange behoben. Der ist aber wieder gekommen, decke nass Tapete fällt runter. Mit dem Vermieter wurde aber abgemacht, wen vorzeitige Nachmieter gefunden werden, haben wir die Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht.

    Nachmieter wurden gefunden und haben den Mietvertrag zum 15.11.2013 Einzug unterschrieben.

    jetzt sagt der Vermieter:

    er möchte bei der Übergabe nicht dabei sein.
    Er sagte den neuen Mietern, dass wir 300 Euro zusätzlich zum Renovierungs Geld bekommen haben, um den Wasserschaden zu beseitigen. Das stimmt aber nicht.
    Dann sagte er auch das wir das zu beseitigen haben, und da ich Maler bin
    muss ich den Hausflur + keller Weiss streichen.

    jetzt die frage.
    muss ich dem ganzen nachgehen ?
    Vor allem was den Wasserschaden angeht ?
    Ich hab kein Geld von dem bekommen dafür.Und vor allem
    es war mehr als einmal ein Dachdecker hier zum beseitigen.
    nix passierte.

    und ist es möglich mit den neuen Mietern nach Absprache den Einzugs, und unseren Auszugs Termin zu verkürzen ?

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    Mieter Rechte und pflichten.

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  3. #2
    hayate.sama hayate.sama ist offline
    Avatar von hayate.sama

    AW: Mieter Rechte und pflichten.

    hallo,
    also ich bin kein rechtsexperte, aber ich versuche mal mich so gut es geht zu erinnern:

    Er sagte den neuen Mietern, dass wir 300 Euro zusätzlich zum Renovierungs Geld bekommen haben, um den Wasserschaden zu beseitigen. Das stimmt aber nicht.
    wenn er dir 300 euro (angeblich) gegeben hat ohne dies schriftlich (Erhaltsbestätigung durch dich) fest zu halten, kann er vieles behaupten. er muss es dir ja schließlich beweisen, dass er dir geld dafür gegeben hat.


    Dann sagte er auch das wir das zu beseitigen haben, und da ich Maler bin
    muss ich den Hausflur + keller Weiss streichen.
    weiss nicht, ob es sich schon wieder geändert hat, aber grundsätzlich muss man nach dem ausziehen die wände neu streichen, müsste aber im mietvertrag stehen.


    Vor allem was den Wasserschaden angeht ?
    wenn der wasserschaden nicht durch dich verursacht wurde, so ist es die pflicht des vermieters diesen zu beseitigen. ich wüsste jetzt nicht, warum du dich darum kümmern solltest.

    besser, du holst dir einen richtigen rechtsbeistand beim anwalt. die antworten in foren sind nicht immer richtig, wobei ich dir auf meine antwort keine garantie auf richtigkeit gebe ^^

    viel glück

  4. #3
    JokerofDarkness

    AW: Mieter Rechte und pflichten.

    Wenn Dein Vermieter keinen Nachweis bzgl. Wasserschaden und übergebenem Geld hat, dann hat er Pech. Ansonsten muss man in der Regel nicht mal malern.

    Wohnungsübergabe solltest Du definitiv im Beisein von Zeugen mit dem Vermieter in einem schriftlich Protokoll fixieren.

  5. #4
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Mieter Rechte und pflichten.

    bei dem streichen bin ich unsicher. es kann sein, dass du streichen musst, je nach derzeitiger farbe: Sind Knallfarben erlaubt? - Schönheitsreparaturen - FOCUS Online - Nachrichten

    das mietrecht, bzw. gerichtsurteile sind aus meiner sicht meist sehr schwammig. ich würde auch zum anwalt raten, sicher ist sicher.

  6. #5
    crazy legs crazy legs ist offline

    AW: Mieter Rechte und pflichten.

    Also wir kennen die Nachmieter.
    Und die sagen das ist deren Geschmack.
    und wie wollen das nicht renovieren bzw. Neu streichen.

  7. #6
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Mieter Rechte und pflichten.

    Zitat crazy legs Beitrag anzeigen
    Also wir kennen die Nachmieter.
    Und die sagen das ist deren Geschmack.
    und wie wollen das nicht renovieren bzw. Neu streichen.
    ja gut, wenn die nachmieter das so übernehmen sollte das doch eh kein thema sein. aber mit dem wasserschaden könnte nochmal zickerei geben. aber der hat ja eh keinen nachweis.

  8. #7
    Poison Ivy Poison Ivy ist offline
    Avatar von Poison Ivy

    AW: Mieter Rechte und pflichten.

    Hausflur und Keller muss man aber keinesfalls streichen, das ist normalerweise Sache der Hausgemeinschaft und damit des Eigentümers. Bei der Wohnung selbst hängt es davon ab wie abgenutzt und verändert es ist, aber dieser Punkt scheint ja bereits abgeklärt zu sein.

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