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Thema: Mieter Rechte und pflichten.
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15.10.2013, 21:27 #1crazy legs
Mieter Rechte und pflichten.
habe vor dem Einzug vom Vermieter 400-500 Euro zur Renovierung bekommen, sprich PVC Boden, Tapeten , spachtel etc.
jetzt will ich mit meiner Freundin und Kind ausziehen.
allerdings war vor dem Einzug im Wohnzimmer ein Wasserschaden an der decke. Der wurde auch angeblich lange behoben. Der ist aber wieder gekommen, decke nass Tapete fällt runter. Mit dem Vermieter wurde aber abgemacht, wen vorzeitige Nachmieter gefunden werden, haben wir die Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht.
Nachmieter wurden gefunden und haben den Mietvertrag zum 15.11.2013 Einzug unterschrieben.
jetzt sagt der Vermieter:
er möchte bei der Übergabe nicht dabei sein.
Er sagte den neuen Mietern, dass wir 300 Euro zusätzlich zum Renovierungs Geld bekommen haben, um den Wasserschaden zu beseitigen. Das stimmt aber nicht.
Dann sagte er auch das wir das zu beseitigen haben, und da ich Maler bin
muss ich den Hausflur + keller Weiss streichen.
jetzt die frage.
muss ich dem ganzen nachgehen ?
Vor allem was den Wasserschaden angeht ?
Ich hab kein Geld von dem bekommen dafür.Und vor allem
es war mehr als einmal ein Dachdecker hier zum beseitigen.
nix passierte.
und ist es möglich mit den neuen Mietern nach Absprache den Einzugs, und unseren Auszugs Termin zu verkürzen ?
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15.10.2013, 23:10 #2hayate.sama
AW: Mieter Rechte und pflichten.
hallo,
also ich bin kein rechtsexperte, aber ich versuche mal mich so gut es geht zu erinnern:
Er sagte den neuen Mietern, dass wir 300 Euro zusätzlich zum Renovierungs Geld bekommen haben, um den Wasserschaden zu beseitigen. Das stimmt aber nicht.
Dann sagte er auch das wir das zu beseitigen haben, und da ich Maler bin
muss ich den Hausflur + keller Weiss streichen.
Vor allem was den Wasserschaden angeht ?
besser, du holst dir einen richtigen rechtsbeistand beim anwalt. die antworten in foren sind nicht immer richtig, wobei ich dir auf meine antwort keine garantie auf richtigkeit gebe ^^
viel glück
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15.10.2013, 23:35 #3JokerofDarkness
AW: Mieter Rechte und pflichten.
Wohnungsübergabe solltest Du definitiv im Beisein von Zeugen mit dem Vermieter in einem schriftlich Protokoll fixieren.
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16.10.2013, 16:50 #4Gilligan
AW: Mieter Rechte und pflichten.
bei dem streichen bin ich unsicher. es kann sein, dass du streichen musst, je nach derzeitiger farbe: Sind Knallfarben erlaubt? - Schönheitsreparaturen - FOCUS Online - Nachrichten
das mietrecht, bzw. gerichtsurteile sind aus meiner sicht meist sehr schwammig. ich würde auch zum anwalt raten, sicher ist sicher.
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16.10.2013, 18:32 #5crazy legs
AW: Mieter Rechte und pflichten.
Also wir kennen die Nachmieter.
Und die sagen das ist deren Geschmack.
und wie wollen das nicht renovieren bzw. Neu streichen.
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16.10.2013, 20:05 #6Gilligan
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17.10.2013, 09:48 #7Poison Ivy
AW: Mieter Rechte und pflichten.
Hausflur und Keller muss man aber keinesfalls streichen, das ist normalerweise Sache der Hausgemeinschaft und damit des Eigentümers. Bei der Wohnung selbst hängt es davon ab wie abgenutzt und verändert es ist, aber dieser Punkt scheint ja bereits abgeklärt zu sein.
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