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Thema: mediafinanz
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19.07.2008, 15:54 #1Meganova
mediafinanz
Jetzt drohen die mir mit dem Gericht oder ich soll angeblich über 80 euro für ein nicht gekauftes und nicht erhaltenes Produkt zahlen
Ich hab schon im Internet geschaut und da wurde gesagt dass man garnicht reagieren sollte.
Hat da wer erfahrung mit dieser firma?
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19.07.2008, 16:03 #2xis0x
AW: mediafinanz AG
Wie gesagt, einfach nicht reagieren. Solang kein Gerichtsbeschluss kommt kann es dir egal sein.
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19.07.2008, 16:05 #3Blizzard_Black
AW: mediafinanz AG
Wie wäre es, wenn du dich zu einem Anwalt begibst, der dich hierbei berät? Wenn du das Teil wirklich nich gekauft hast würde ich auf den Zettel gar nich reagieren.
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21.07.2008, 05:31 #4Prandini
AW: mediafinanz AG
Ignorier das einfach, nach einiger Zeit lassen sie dich in Ruhe.
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21.07.2008, 12:47 #5Cloud
AW: mediafinanz AG
ist es schlecht wenn er nicht reagiert
Das Mahnverfahren ermöglicht die Vollstreckung einer Geldforderung ohne Klageerhebung, also auch ohne Urteil. Das Verfahren wird von einem Rechtspfleger oder sogar voll automatisiert durchgeführt, ohne dass in jedem Fall geprüft wird, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht. Das Mahnverfahren ist damit eine schnelle und kostensparende Alternative zum gewöhnlichen Zivilprozess, die sich besonders für Ansprüche eignet, über die kein Streit besteht.Der Schuldner hat die Möglichkeit gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. Eine gesetzlich normierte Widerspruchsfrist gibt es nicht. Allerdings kann ein Widerspruch nur bis zum Erlass eines Vollstreckungsbescheides eingelegt werden. Ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid behandelt
da das Amts gericht nicht prüft ob es "richtig" ist
Hat der Antragsgegner nicht oder nicht rechtzeitig gegen den gesamten Anspruch Widerspruch eingelegt, so erlässt das Amtsgericht (§ 699 Abs. 1 ZPO) auf Antrag des Gläubigers einen Vollstreckungsbescheid auf Grundlage des nicht angefochtenen Mahnbescheids (oder dessen nicht angefochtenen Teils). Der Antrag darf frühestens zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids gestellt werden und muss spätestens sechs Monate nach dieser Zustellung beim zuständigen Gericht eingehen. Er muss die Erklärung enthalten, ob und welche Zahlungen inzwischen auf den per Mahnbescheid geltend gemachten Anspruch geleistet worden sind.
Der vom Amtsgericht erlassene Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich. Aus ihm kann somit die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Der Vollstreckungsbescheid wird wahlweise vom Gericht automatisch („von Amts wegen“) dem Antragsgegner zugestellt oder durch einen vom Gläubiger beauftragten Gerichtsvollzieher. Letzteres kann Zeit sparen, da der Gerichtsvollzieher zeitgleich schon die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Die Zustellung erfolgt, sofern nichts anderes angegeben wird, an die Adresse, die im Mahnbescheid angegeben wurde.
Rechtsmittel gegen den Vollstreckungsbescheid
Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Antragsgegner binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Geschieht dies nicht, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Von diesem Punkt an kann sich der Antragsgegner nur noch in Ausnahmefällen (etwa bei Arglist des Antragstellers) gegen die Forderung wehren, selbst wenn diese eigentlich unberechtigt ist.
alles nachzulesen auf : Mahnverfahren – Wikipedia
oder in Schulbüchern unter Mahnverfahren ...
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25.11.2008, 21:36 #6Unregistriert
AW: mediafinanz AG
hallo,
das hat mit mediafinanz nichts zu tun, sondern mit fadenscheinigen firmen die dort irgendwelche rechnungen anprangern die aber nie existiert haben!
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06.03.2009, 09:44 #7808
AW: mediafinanz AG
Muss da meinem Vorposter zustimmen. Inkassobüros kriegen die Forderungen von ihren Mandanten übermittelt. Und nicht jeder Mandant (in dem Falle der vermeintliche Verkäufer) macht alles richtig... absichtlich oder unabsichtlich.
Und sonst würd ich mich mal wegen addressenklau etc informieren.
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09.03.2009, 19:41 #8Niiker
AW: mediafinanz AG
ich würde mal zur polizei damit gehen. Ganz einfach
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30.04.2009, 15:16 #9hrvatska
AW: mediafinanz AG
Hallo ich bitte um hilfe habe auf eine modelseite geklickt habe etwas von ausgefüllt name adresse ... beim ausfülln dahcte ich mir ach lass ich es mal lieber sein nun kam eine rechnung von 100 euro. im breif sthet durch öftere mahnung muss ich 50 euro extra bezahlen.habe die nicht schriftlich per post bekommen sondern per e-mail habe dort dann angerufen die sagen mir sie müssen den betrag bezahlen oder es droht ein gericht bitte um hilfe
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30.04.2009, 16:41 #10Millzpaffen
AW: mediafinanz AG
wäre aber hiflreich wenn du sagen würdest wie die seite heist^^
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08.05.2009, 18:47 #11Millzpaffen
AW: mediafinanz AG
Im tv gibts es sehr viele reportagen, das man die firmen sehr schlecht findet. Meistens sind es nur gemietete bürozimmer die leer stehen. Und wenn überhaupt reden die nur durchs Telefon und sind sehr agressiv...lohnt sich also garnicht die firmen zu suchen...
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