Ergebnis 1 bis 6 von 6
  1. #1
    S-lebt S-lebt ist offline
    Avatar von S-lebt

    Mahnug wegen nicht pünktlicher Mietzahlung.

    Halo,

    hat der Vermieter das Recht, einem Mieter Mahngebühren anguhängen bei einem wiederholten Verzug, der Mietzahlung, von ca. 10 -14 Tagen.

    Bei Dauerauftrag ist mir halt ein Fehler passiert, und ich habe es leider zu spät enddeckt, aber danach sofort überwiesen.


    Danke!

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    Mahnug wegen nicht pünktlicher Mietzahlung.

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  3. #2
    Basti Basti ist offline

    AW: Mahnug wegen nicht pünktlicher Mietzahlung.

    Ich würde sagen ja...aber ist nicht so einfach zu beantworten. Schau dich mal hier um:
    mahngebühr mahnung miete - Google-Suche


    Wie hoch ist die Mahngebühr denn?

  4. #3
    S-lebt S-lebt ist offline
    Avatar von S-lebt

    AW: Mahnug wegen nicht pünktlicher Mietzahlung.

    20€......
    ....

  5. #4
    Basti Basti ist offline

    AW: Mahnug wegen nicht pünktlicher Mietzahlung.

    Zitat BBFL86 Beitrag anzeigen
    20?......
    ....

    Hmm, ganz schön hoch. Soll das nur die Mahngebühr sein, oder beinhaltet das Verzugszinsen?

    Ich würde mal versuchen einfach die Miete zu bezahlen, ohne die Mahngebühr. Wirst dann schon sehen, wie dein Vermieter reagiert. Vielleicht lässt er das Ganze dann ja ruhen...wenn er dann in Zukunft immer pünktlich seine Miete bekommt wird er sowieso happy sein.

  6. #5
    Streifenhörnchen Streifenhörnchen ist offline
    Avatar von Streifenhörnchen

    AW: Mahnug wegen nicht pünktlicher Mietzahlung.

    Nein er hat nicht das recht, bei der ersten Mahnung Mahngebühren in anspruch zu stellen. Mahngebühren darf er erst ab der 2.Mahnung fordern.

  7. #6
    S-lebt S-lebt ist offline
    Avatar von S-lebt

    AW: Mahnug wegen nicht pünktlicher Mietzahlung.

    Ja das war ja die 2. Mahnung^^

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