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  1. #1
    PatrickGER PatrickGER ist offline
    Avatar von PatrickGER

    Mängel in einer Wohnung

    Ein Problem in meiner Wohnung wo ich frisch eingezogen bin, sind einige Mängel. Nach dem ich im Büro des Vermitters angerufen habe, wurse mir gesagt das der Fensterbauer von denen diese Woche Urlaub hat.

    Das Fenster ist aber dauerhaft gekippt und wer Zahlt die kosten wenn ich mir selbst einen Fenstermechaniker suche?

    Es ist doch mein recht das die Mängel schnellstens behoben werden, die schon da waren bevor ich eingezogen bin. Wie lange dürfen die sich für alle Mängel Zeit lassen. Darunter fällt auch kühlschrank Briefkasten und Herd..

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    Mängel in einer Wohnung

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  3. #2
    Nalar

    AW: Mängel in einer Wohnung

    Das ist immer so ein Thema bei den Vermietern.
    Grundsätzlich sollte die Wohnung in einen perfekten Zustand sein, es sei du hast es so als Nachmieter übernommen.

    Du musst dann zu deinen Vermieter hin, und die Mängel angeben was alles nicht in Ordnung ist. Und der Vermieter muss sich dann darum kümmern. Das sollte im schlimmsten Fall nicht mehr als 2 Wochen dauern. Wenn der Vermieter nicht darauf reagiert, hast du schon das Recht der Mietminderung. Wie es sich aber zusammensetzt, kann ich dir das nicht genau sagen, schätze aber das du 25% mindern könntest.

    Wenn du selbst die Wohnung reparieren lässt, sprch Handwerker etc selbst beauftragst, musst du diese auch selbst zahlen. Aber das würde ich an deiner Stelle nicht machen, weil der Vermieter sich dann darüber freut und er da keine kosten hat die auf ihn dazu kommen.

    Aber ich weiß jetzt nicht ob es auch heute genauso ist. Kann auch sein das du ihm die Rechnung einfach hinlegen kannst, und er das bezahlen muss. Ich würde mich da deswegen mal schlau machen, vielleicht beim Anwalt mal vorbeischauen was der dazu sagt. Da bist du wenigstens auf der sicheren Seite.

  4. #3
    Sleeping Dragon Sleeping Dragon ist offline
    Avatar von Sleeping Dragon

    AW: Mängel in einer Wohnung

    Hmm...hast du die Wohnung denn überhaupt vorher besichtigt? Wenn ja, sollten dir die Mängel ja bereits im Vorfeld aufgefallen sein. In dem Falle kann es gut sein, dass der Vermieter sämtliche Reparaturkosten tatsächlich auf dich abwälzen will. Aus diesem Grund lasse ich mir vor jeder Vertragsunterzeichnung ein Übernahmeprotokoll erstellen, in dem ich den Vermieter jeden kleinsten Mangel vor meinem Einzug festhalten lasse, sodass ich jederzeit klar belegen kann, dass die Einrichtung bereits vor meiner Nutzung beschädigt war.

    Vieles hängt natürlich auch von deinem Mietvertrag ab. Oftmals ist darin schon vermerkt welche Reparaturarbeiten seitens des Eigentümers durchführt werden müssen und welche durch den Mieter selbst zu tragen sind. Ansonsten spielt die Kulanz des Vermieters eine große Rolle. Ich hatte z.B. in meinen Häusern meist einen Hausmeister, dem man auch größere Defekte (z.B. Wasserschäden) melden konnte und der sich dann darum zeitnah gekümmert hat, ohne dass ich irgendwas tun oder zahlen musste.

    Ein wenig skeptisch macht mich halt die Aussage deines Vermieters der Fenstermechaniker sei gerade im Urlaub. Ich meine...welcher Vermieter beschäftigt denn bitte extra Personal für solche eher seltenen Gelegenheiten? Entweder hat man einen Hausmeister, der sich die Sache anschauen kann, oder man beauftragt eine Firma damit den Schaden zu beheben. Das klingt für mich ein wenig so als würden die sich drücken wollen - in der Hoffnung, dass du den Schaden privat beheben lässt und dich dann nicht mehr deswegen bei denen meldest. Und ja, es gibt genug Leute, bei denen diese Taktik auch tatsächlich funktioniert.

    Manchmal hilft es etwas Druck auf den Vermieter auszuüben, aber manche lassen es im Zweifelsfall sogar bis zur Klage kommen, weil sie davon ausgehen, dass der Mieter (gerade in Häusern mit geringen Lebensstandards) die Anwaltskosten nicht einmal vorschießen kann oder keine Zeit/Lust hat sich auf diesen Stress wegen eines kaputten Fensters einzulassen. Ohne die tatsächliche Rechtslage jetzt genau zu kennen, halte ich es für sehr gut möglich, dass du vor einem Gericht tatsächlich Recht erhalten würdest, aber es geht halt selten wirklich jemand so weit, sodass der Vermieter tatsächlich auf lange Sicht sogar Geld spart, wenn er 1x im Jahr die Kosten für ein Gerichtsverfahren tragen muss als wenn er in diesem Zeitraum 20 Leuten einen Fenstermechaniker in die Wohnung schickt. Traurig, aber wahr. Und aufgrund der Wohnungsknappheit in vielen deutschen Städten erlauben sich immer mehr Vermieter ein solches Verhalten, weil der Mieter halt nicht ohne weiteres von heute auf morgen ausziehen kann und ein Stück weit von ihnen abhängig ist.

  5. #4
    Blizzard_Black Blizzard_Black ist offline

    AW: Mängel in einer Wohnung

    "Es ist doch mein recht das die Mängel schnellstens behoben werden"

    Nein, das ist eben nicht dein Recht. Je nach Vereinbarung in deinem Mietvertrag gibt es das Recht, dass der Vermieter es reparieren muss, aber weder schnellstmöglich noch nach dem Motto "koste es, was es wolle". Es gibt Fristen, die dafür gelten, und auch Angemessenheitsspielräume, was der Mieter zu dulden hat, und was nicht, genauso wie es ein Regelwerk gibt, was zu tun ist. Schriftlich zu tun ist.
    Sollte hier Rechtsbeistand erwünscht werden, ist dieser in einem Forum, ohne Verträge zu sehen, weder verbindlich, noch ist dieser erlaubt. Bei Rechtsfragen, konsultiere doch bitte den Anwalt deines Vertrauens.

  6. #5
    Octavian

    AW: Mängel in einer Wohnung

    Zitat Blizzard_Black Beitrag anzeigen
    Sollte hier Rechtsbeistand erwünscht werden, ist dieser in einem Forum, ohne Verträge zu sehen, weder verbindlich, noch ist dieser erlaubt. Bei Rechtsfragen, konsultiere doch bitte den Anwalt deines Vertrauens.
    Hat hier noch nie irgendjemand gejuckt. Bei Cracks steht die halbe Belegschaft Kopf, aber illegale Rechtsberatungen werden hier seit jeher geduldet.

  7. #6
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    AW: Mängel in einer Wohnung

    Zitat Blizzard_Black Beitrag anzeigen
    "Es ist doch mein recht das die Mängel schnellstens behoben werden"

    Nein, das ist eben nicht dein Recht. Je nach Vereinbarung in deinem Mietvertrag gibt es das Recht, dass der Vermieter es reparieren muss, aber weder schnellstmöglich noch nach dem Motto "koste es, was es wolle".
    Ich würde das schon etwas anders sehen, denn ich gehe davon aus, dass ein Vermieter erst Mal die Wohnung mängelfrei übergeben muss.
    Genau dafür gibt es ja auch normalerweise das Übergabeprotokoll.
    Natürlich kann es immer mal sein, dass ein Handwerker mal Urlaub hat. Trotzdem sollte der Vermieter zumindest einen Termin dafür nennen können, wann sich jemand den Mangel mal anschaut. Vorher würde ich nicht locker lassen.

    Viel Erfolg!

  8. #7
    Octavian

    AW: Mängel in einer Wohnung

    Dafür muss man aber erstmal wissen was vom Mietvertrag abgedeckt wird. Die Küchengeräte können beispielsweise einfach vom Vormieter zur weiteren Nutzung überlassen worden sein. Das setzt eben Einzelfallprüfung voraus. Das ist dann in der Tat illegale Rechtsberatung.

  9. #8
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    AW: Mängel in einer Wohnung

    Da sind wir uns vollkommen einig. Ich bezog mich auch nur auf die Fenster, die im Allgemeinen zur Wohnung gehören.

  10. #9
    daywalker2609 daywalker2609 ist offline
    Avatar von daywalker2609

    AW: Mängel in einer Wohnung

    Was steht denn im Übergabeprotokoll ?

  11. #10
    Blizzard_Black Blizzard_Black ist offline

    AW: Mängel in einer Wohnung

    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Da sind wir uns vollkommen einig. Ich bezog mich auch nur auf die Fenster, die im Allgemeinen zur Wohnung gehören.
    Und ich bezog mich auf diesen Satz mit "Es ist doch mein recht das die Mängel schnellstens behoben werden".
    Eine Handlungsempfehlung hab ich hier nicht einmal gegeben, außer, dass er in Rechtsfragen doch den Anwalt seines Vertrauens konsultieren soll.

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