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15.08.2011, 22:31 #1SurviveX
Lottogewinn aber unvolljährig
Ich schreibe vom Handy aus, weswegen ich mich kurz fassen will.
Mal angenommen man macht mit 17 Jahren beim Lotto mit und gewinnt den Jackpot. Hat man irgendeinen Anspruch auf den Gewinn? Oder müssten dann die Eltern den Gewinn abholen? (Wäre das erlaubt?)
Mal angenommen die Eltern holen den Gewinn ab: Kann man dann irgendwie noch Anspruch darauf erheben?
Geht um das Lottosystem in der Schweiz.
Rein hypothetisch. Würde mich halt mal interessieren.
MfG SurviveX
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15.08.2011, 22:55 #2MenocidiX
AW: Lottogewinn aber unvolljährig
Wie das speziell in der Schweiz läuft kann ich garnicht sagen. Wäre der Fall so in Deutschland zu finden, bestände jedenfalls kein Gewinnanspruch. Mindestalter 18, somit wäre die Teilnahme ungültig. Da verfällt der Schein ganz einfach, ob Gewinn oder nicht.
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15.08.2011, 23:08 #3Blizzard_Black
AW: Lottogewinn aber unvolljährig
Wie das in der Schweiz ist, weiß ich nicht. Hier in Deutschland wird der Ausweis kontrolliert. Mit unter 18 kommst du gar nicht an eine Spielquittung ran. Und ja, die Teilnahmebedingungen hier in Deutschland sind: Mindestalter 18 Jahre. Du erfüllst die Teilnahmebedingungen nicht, indes hast du kein Recht auf den Gewinn.
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16.08.2011, 17:34 #4SurviveX
AW: Lottogewinn aber unvolljährig
Nunja, hier wird nach keinem Ausweis gefragt. Frage: Wie ist das in Deutschland, wenn dies der Fall wäre? Man könnte ja nicht wirklich herausfinden, wer daran teilgenommen hat.
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17.08.2011, 10:13 #5Kelshan
AW: Lottogewinn aber unvolljährig
Vielleicht dumme frage, aber ich spiele kein Lotto und hab auch schon ewig nicht mehr mitbekommen, wie das mittlerweile vielleicht abläuft (mag sich ja geändert haben). Aber geht man nicht einfach bloß zum Lotto-Stand, macht ein paar Kreuze auf dem Schein, gibt ab und bekommt dafür eine Quittung? Wenn man gewinnt geht man mit der Quittung hin, die schauen in den Computer ob sie gültig ist und wirklich was gewonnen hat und dann wird sich Gedanken um die Auszahlung gemacht.
Prinzipiell ist es doch also egal wer den Schein ausgefüllt hat, wer die Quittung hat bekommt den Gewinn. Also könnten auch einfach die Eltern das Übernehmen, selbst wenn das nicht erlaubt wäre, wird das doch kaum überprüft werden können. Oder muss man heutzutage da wirklich den Namen etc. mit angeben und/oder den Ausweis vorlegen?
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17.08.2011, 10:39 #6chunkz
AW: Lottogewinn aber unvolljährig
Würdest du versuchen den Gewinn abzuholen, wäre der Schein mit sofortiger Wirkung ungültig und hättest gar nichts davon.
Anspruch auf das Geld das dann deine Eltern abholen hättest du nicht. Denn dann würde ja auffliegen das der Schein ungültig ist.
Du könntest natürlich eine Zivil-Klage gegen deine Eltern führen um an das Geld zu kommen, doch wenn diese gewonnen wird bist du das Geld los, weil dann direkt eine Anklage wegen Betruges von der Lotto-Gemeinschaft auf dich zukommt.
Es gibt da also keinen Weg drum-herum
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17.08.2011, 20:52 #7SurviveX
Vielen Dank für die Antworten!
Ich wunderte mich nur, ob eben der Gewinn gültig wäre, weil man ja nicht 18 ist. Solange man aber den Schein jemand anderem geben kann und trotzdem an den Gewinn rankommt (zwar indirekt aber trotzdem) ist das okay.
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18.08.2011, 16:20 #8Nortenmind
AW: Lottogewinn aber unvolljährig
"Beschränke Handlungsfähigkeit" steht dir als Minderjähriger zu, was dir erlaubt, gewisse Rechtsgeschäfte abzuschliessen.
ZGB Art. 19, wenn ich mich nicht irre, ansonsten in der Nähe. Steht im Zusammenhang mit "Mündigkeit".
Bezüglich des Gewinnes, der gehört dir, die Eltern dürfen dir diesen nicht wegnehmen (Schenkungen und Selbstverdienst).
Sollte glaube ich ZGB Art. 366 oder war es 666 sein müsste Zuhause im Gesetzesbuch nachschauen (wenn du willst mach ich das Gerne, ist meine Bibel).
Nicht gerade aber zu den Eltern rennen und ihnen unter die Nase halten, dass du alles für dich haben darfst.
Im nächsten Absatz steht, dass die Eltern dir die Lebensunterhaltungskosten für dich in Rechnung stellen dürfen, damit meine ich nicht nur der Kühlschrank, sondern:
- Untermiete einfordern dass du bei Ihnen leben dafst.
- Krankenkasse
- Teilzahlung an Lebensmitteln/Waschmitteln etc.
- Divere Versicherungen wo die "Familiendeckung" besteht.
- und und und
Solange die Sorgfaltpflicht erfüllt wird, sonst kann man den Spiess umdrehen.
Grüsse
Nortenmind
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18.08.2011, 21:55 #9Eiter
AW: Lottogewinn aber unvolljährig
Im nächsten Absatz steht, dass die Eltern dir die Lebensunterhaltungskosten für dich in Rechnung stellen dürfen, damit meine ich nicht nur der Kühlschrank, [....]
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19.08.2011, 07:57 #10Nortenmind
AW: Lottogewinn aber unvolljährig
Hmmm, ganz genau kann ich das jetzt nicht sagen.
Ich würde meinen, dass ab deinem Verdienstbeginn (egal ob 16 oder volljährig) alles in Rechnung gestellt werden kann, solange du zu Hause bist.
Die vorherrigen Kosten könnten dir also nicht belastet werden, was irgendwie auch logisch ist... sonst würdest du endlos alles zurückzahlen müssen ^^
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19.08.2011, 16:17 #11Eiter
AW: Lottogewinn aber unvolljährig
Ich würde meinen, dass ab deinem Verdienstbeginn (egal ob 16 oder volljährig) alles in Rechnung gestellt werden kann, solange du zu Hause bist.
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19.08.2011, 16:43 #12Nortenmind
AW: Lottogewinn aber unvolljährig
--> Theoretisch reicht ein Bett, Nahrung & Wassser, finanzierung des Bildungsstandes und Spesenbelastung für Arbeitsweg / Schulweg.
Der Rest, sind Luxusgüter, welche bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden darf.
Auch dürfen dir die Eltern Regeln stellen in Ihrem Hause, solange sie die sittlich- und moralischrechtilche Ansicht nicht brechen.
Jetzt zu deiner Frage:
Deine Eltern müssen sich um dich kümmern. Du gibts ja Geld ab und mit diesem Geld bezahlen die Eltern deinen finanziellen Aufwand, somit wird um dich gekümmer. Also ist die Sorgfaltpflicht erfüllt und rechtlich in Ordnung (So wie ich es sehen, bin aber kein jur. )
Die Eltern dürfen dir max. aber nur deinen Verdienst abrechnen und nicht den Restbetrag dir im nachhinein belasten.
Bezüglich das eigene Kind anglaken, das ist eine emotionale Ansicht. Im Recht hat das nicht zu Suchen
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19.08.2011, 17:00 #13SurviveX
AW: Lottogewinn aber unvolljährig
In der Schweiz ist das so, dass die Eltern aufkommen, solange das Kind noch keine Ausbildung abgeschlossen hat und auf eigenen Beinen stehen kann.
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