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  1. #21
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

    Kündigungsfrist

    Zitat Swok Beitrag anzeigen
    Die Kündigung ist gültig, sobald sie im Empfangsbereich des Empfänger ist. Spricht auch der Briefkasten reicht aus und nicht erst sobald er die Kündigung aus dem Kasten holt und gelesen hat. Und mit der Bestätigung meinte ich, dass die andere Partei nicht erst der Kündigung zustimmen muss, damit sie gültig wird.
    Ich wollte nur hinweisen, dass es einseitige Rechtsgeschäfte gibt, und eben einseitige, empfangsbedürftige Rechtsgeschäfte. Das ist ein Unterschied.
    Und als empfangen gilt die Kündigung eben nicht mit Einwurf in den Briefkasten, sondern ab dann, wenn der Empfänger diesen typischerweise leeren würde. Wer also abends 21 Uhr seine Kündigung in den Briefkasten einwirft, hat diese idR erst am Folgetag "zugestellt", weil niemand um 21 Uhr noch Platz erwarten wieder.

    Bei Urlauben gelten dann wieder noch längere Zeiträume, insbesondere, wenn diese dem Versender bekannt sind. Denn der Empfänger kann mit Nachweis, dass er gehindert war, den Briefkasten zu leeren, die Fristen zurücksetzen.

    Gerade bei Kündigung "auf den letzten Drücker" kann das bedeuten, dass man ggf. einen vollen Monat länger beim "alten" Arbeitgeber angestellt wäre.

    Mit dem Rest (AG muss eine Kündigung nicht bestätigen, damit sie wirksam wird), hast du natürlich Recht.

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    Kündigungsfrist

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  3. #22
    Syeo Syeo ist offline
    Avatar von Syeo

    Kündigungsfrist

    Die Dame von der Rechtshilfe hat deswegen explizit darauf hingewiesen, dass die Kündigung als Einwurfeinschreiben erfolgen muss. Ein Einschreiben mit Rückschein, da wäre das wieder etwas schwierig. Aber sie meinte, die Frist zählt dann ab der Zustellung. Das Einschreiben wurde gegen 12 Uhr entgegengenommen und da die Firma keinen Briefkasten hat, gehe ich von aus, dass der Briefträger das direkt vor Ort abgeben konnte. Selbst wenn nicht, der Chef wusste ja von der Kündigung. Die kam auch noch als normaler Brief an. Er wird sich nur zu fein sein, darauf zu antworten. Er hat ja genug zu tun, sagt er immer.

  4. #23
    Blizzard_Black Blizzard_Black ist offline

    Kündigungsfrist

    Zitat Syeo Beitrag anzeigen
    Die Dame von der Rechtshilfe hat deswegen explizit darauf hingewiesen, dass die Kündigung als Einwurfeinschreiben erfolgen muss.
    Wenn man wichtige Textdokumente per Post verschickt, sollte man diese immer per Einwurf-Einschreiben verschicken, da dann der Postbote bestätigt, dass der Brief in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen wurde und damit als zugestellt gilt. Bei einem Einschreiben mit Rückschein kann der Empfänger den Empfang auch ablehnen.

  5. #24
    CMMeista CMMeista ist offline
    Avatar von CMMeista

    Kündigungsfrist

    Zitat Blizzard_Black Beitrag anzeigen
    Wenn man wichtige Textdokumente per Post verschickt, sollte man diese immer per Einwurf-Einschreiben verschicken, da dann der Postbote bestätigt, dass der Brief in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen wurde und damit als zugestellt gilt. Bei einem Einschreiben mit Rückschein kann der Empfänger den Empfang auch ablehnen.
    Ja das ist immer besser. Ich hatte meine Kündigung vor 5 Jahren direkt persönlich abgegeben ^^ und danach die Hölle auf Erden erlebt. Hatte da aber einen guten Doc der mir echt das Leben gerettet hat. War echt nervlich und seelisch am Boden. Ich verstehe auch nicht warum solche Firmen überhaupt einstellen dürfen. Ich habe jetzt gehört das in meiner alten Firma 3 Festangestellte ( die ich aus meiner Zeit noch sehr gut kenne ) auch weg sind. Dazu wohl in den 5 Jahren bereits 5 Leute wieder weg sind ^^

    Und in meiner Firma jetzt .... Wird man anerkannt, belohnt und echt gut behandelt :-)

  6. #25
    Syeo Syeo ist offline
    Avatar von Syeo

    Kündigungsfrist

    Zitat CMMeista Beitrag anzeigen
    Und in meiner Firma jetzt .... Wird man anerkannt, belohnt und echt gut behandelt :-)
    In der neuen Firma wo ich nun bin fühl ich mich auch sehr gut aufgehoben. Tolle und liebe Kollegen, macht einen super Eindruck. Das ist unglaublich viel wert.

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