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  1. #1
    PatrickGER PatrickGER ist offline
    Avatar von PatrickGER

    Kündigung so korrekt?

    Hallo, ich habe eben auf die schnelle eine Kündigung erstellt. Mir ist klar das diese Kündigung nicht dem Gesetzt entspricht, wollte nur wissen ob ich etwas verbessern oder ändern kann..

    Hallo ******!

    Leider habe ich Dir etwas mitzuteilen!

    Es macht mir wirklich Spaß Pizzen auszuliefern und die Kollegen sind auch alle cool drauf, jedoch arbeite ich nicht um super Kollegen zu haben, sondern weil ich mir zusätzlich ein wenig Geld verdienen möchte. Grob gesagt: Das Wochenende zu opfern um sechs Stunden für unter den Mindestlohn zu arbeiten, ist nicht wirklich das Wahre. Ich denke, Du verstehst mich, denn Du würdest sicherlich auch nicht für 5€ die Stunde arbeiten.
    Deshalb trete ich nun als Pizzafahrer zurück.
    Da kein schriftlicher Vertrag zustande gekommen ist, sehe ich mich berechtigt diesen Vertrag in dieser Form aufzulösen.
    Ich wünsche Euch allen natürlich weiterhin alles Gute für den Betrieb.

  2. Anzeige

    Kündigung so korrekt?

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #2
    JokerofDarkness

    AW: Kündigung so korrekt?

    Betrachtungsweise vom rechtlichen Standpunkt

    Mündlicher Vertrag ist auch ein Vertrag und eine Kündigung bedarf immer der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Der Text an sich ist völlig unsachlich und von daher auch für die Tonne.

  4. #3
    DasDunkleBrotInMir DasDunkleBrotInMir ist offline

    AW: Kündigung so korrekt?

    "Ich denke, Du verstehst mich, denn Du würdest sicherlich auch nicht für 5€ die Stunde arbeiten" Würde ich rauslassen.

  5. #4
    Kitsune

    AW: Kündigung so korrekt?

    "Sehr geehrte(r) Herr/Frau Dings,

    hiermit kündige ich zum Dingenstag, den Dingsten im Dingsmonat.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dings"

    Die "Dings" logisch ersetzen, fertig.

  6. #5
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Kündigung so korrekt?

    ihm ist ja klar, dass das eher ne unsachliche kündigung ist.

    wenn er nun aber unten drunter klar formuliert, dass er fristgerecht zum xx.xx.2016 kündigt, wäre sie wirksam. die unsachlichkeiten kann man ja eigentlich als begründung für die kündigung ansehen, von daher nicht grundsätzlich fehl am platz. über die ausdrucksweise usw kann man natürlich streiten

    was ich aber auch entnehmen würde wäre das hier: "Deshalb trete ich nun als Pizzafahrer zurück."

  7. #6
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    AW: Kündigung so korrekt?

    Es lohnt sich eigentlich immer, mit den Leuten zu sprechen.
    Im Gespräch merkt man dann schnell, ob der Arbeitgeber auf der ges. Kündigungsfrist (mind. 4 Wochen) bestehen will oder nicht.
    Erst nach dem Gespräch würde ich so ein Briefchen verfassen. Im günstigsten Falle lässt sich der Arbeitgeber auf einen "Aufhebungsvertrag" ein, dann ist man die Kündigungsfristen los.

  8. #7
    Broken_MK_Suchti^^ Broken_MK_Suchti^^ ist offline
    Avatar von Broken_MK_Suchti^^

    AW: Kündigung so korrekt?

    Nenene wat is dat den sowas kann dohc nit als kündigung abgegeben^^ grad hier in Deutschland im land der bürroraterie solte man eine kündigung ordentlich^^ und mit feiner sprache verfassen^^. Selbst bei uns z. B. im clan mus man kündigen^^ (naja gut pizza store is jetzt nit so hoch von der priorität wie ein clan mit cooperating shponsorships^^ aber es geht ums prinzip). Isch würd auch denken hat das ein Rudermann geschrieben oder wat?^^
    Versuhc doch nohc mal in ruhe eine feine Kündigung mit der üblihcen norma auszuarbeiten^^ dat komt sicherlisch viel besser an.

    Man weis ja nit vieleihct hat dein chef ja mal ein janzes pizza imperium^^ und brauhct ein Mänetscher (oder wie man dat schreibt^^) dan biste froh wen dich wieder bewerben kanst hehe^^

    Du brauchst mir nit danken

    MFG
    Broken_MK_suchti^^

  9. #8
    Chronles Chronles ist offline

    AW: Kündigung so korrekt?

    ziemlich unhöflich.

  10. #9
    Cloud Cloud ist offline
    Avatar von Cloud

    AW: Kündigung so korrekt?

    Name, Vorname
    Strasse und Nummer
    PLZ, Stadt
    Bundesland



    Firma
    Strasse und Nummer
    PLZ, Stadt
    Bundesland


    Kündigung meines Arbeitsvertrages

    hiermit kündige ich Ihnen meinen bestehenden Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Datum.
    Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt meiner Kündigung sowie das Datum wann der Arbeitsvertrag endet schriftlich.
    Für die bisherige Zusammenarbeit bedanke ich mich herzlich.

    Mit freundlichen Grüßen


    Name, Vorname


    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    sollte so in etwa hinkommen
    und auch die fristen einhalten ._.

  11. #10
    medeman medeman ist offline
    Avatar von medeman

    AW: Kündigung so korrekt?

    Arbeitest du überhaupt legal da? Schon etwas komisch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag.

    Liest sich wie ein "Zeitung austragen am Wochenende" Job.

  12. #11
    Mickie Mickie ist offline
    Avatar von Mickie

    AW: Kündigung so korrekt?

    Zitat medeman Beitrag anzeigen
    Arbeitest du überhaupt legal da? Schon etwas komisch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag.

    Liest sich wie ein "Zeitung austragen am Wochenende" Job.
    Ne Freundin hatte auch ohne Vertrag 3 Jahre in der Gastronomie gearbeitet^^

  13. #12
    FallenAngel FallenAngel ist offline
    Avatar von FallenAngel

    AW: Kündigung so korrekt?

    Zitat medeman Beitrag anzeigen
    Arbeitest du überhaupt legal da? Schon etwas komisch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag.[...]
    Zitat Mickie Beitrag anzeigen
    Ne Freundin hatte auch ohne Vertrag 3 Jahre in der Gastronomie gearbeitet^^

    Arbeitsverträge müssen nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden, ein mündlich geschlossener ist ebenfalls wirksam. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, so bedarf z. B. ein befristeter Arbeitsvertrag gemäß § 14 Abs. 4 des TzBfG immer der Schriftform, damit die Befristung wirksam ist.

  14. #13
    medeman medeman ist offline
    Avatar von medeman

    AW: Kündigung so korrekt?

    Zitat FallenAngel Beitrag anzeigen
    Arbeitsverträge müssen nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden, ein mündlich geschlossener ist ebenfalls wirksam. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, so bedarf z. B. ein befristeter Arbeitsvertrag gemäß § 14 Abs. 4 des TzBfG immer der Schriftform, damit die Befristung wirksam ist.
    Oke^^ die Frage ob er da nicht-schwarz arbeitet war davon aber fast unabhängig.

  15. #14
    FallenAngel FallenAngel ist offline
    Avatar von FallenAngel

    AW: Kündigung so korrekt?

    Zitat medeman Beitrag anzeigen
    Oke^^ die Frage ob er da nicht-schwarz arbeitet war davon aber fast unabhängig.
    Das ist schon klar. Ebenso wie die im Eingangsthread gepostete "Kündigung" - besser gesagt der Textentwurf - weder dem Gesetz, noch sonstigen gängigen Normen entspricht und hoffentlich als guter Witz gemeint war.

  16. #15
    Ryana Ryana ist offline
    Avatar von Ryana

    AW: Kündigung so korrekt?

    Such dir doch mal im Internet ein Formschreiben für Kündigungen heraus oder nimm die hier schon zahlreich geschriebenen Vorschläge an.
    Der Text ist sowohl vom Tonfall als auch vom Inhalt her völlig unpassend für eine Arbeitskündigung, ganz gleich wie der Vertrag zustande kam.

  17. #16
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Kündigung so korrekt?

    also ich muss sagen, gleichwohl mir klar ist, dass der tonfall nicht der von der gesellschaft erwartete ist, dass mir der tonfall gefällt. es ist daraus zu interpretieren, dass das verhältnis zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer nicht berauschend war. von daher: warum nicht etwas mehr ehrlichkeit und schluss mit dem formellen a rsch-gekrabbel. was hat er zu verlieren? arbeitszeugnis wird er keins bekommen. einen sozialen kontakt oder einen kontakt in die berufswelt? diesen kontakt hier wird er nicht brauchen, denn dann würde er nicht auf die idee kommen, so zu formulieren.

  18. #17
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    AW: Kündigung so korrekt?

    Das Grundprinzip in dieser Welt ist nunmal: Man sieht sich immer zwei Mal im Leben.
    Was bringt es mir, kurzfristig mein Mütchen zu kühlen und dafür einen Feind mehr in dieser Welt zu haben?
    Feinde sollte man sich nur aus wichtigem Grunde machen - Unzufriedenheit mit der Bezahlung ist m.E. kein wichtiger Grund.

  19. #18
    McMeyer McMeyer ist offline
    Avatar von McMeyer

    AW: Kündigung so korrekt?

    Ja, die Kündigung sollte man schriftlich und objektiver machen. (wie eigentlich alles im Leben) Doch den Grund würde Ich auf jeden Fall angeben.
    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Das Grundprinzip in dieser Welt ist nunmal: Man sieht sich immer zwei Mal im Leben.
    Dann isst er seine Pizza halt bei einem anderen. Man kann natürlich auch alles aufbauschen.

  20. #19
    Blau Blau ist offline
    Avatar von Blau

    AW: Kündigung so korrekt?

    HardAndSoft hat schon irgendwie recht. Wer weiß was dieser Pizzalieferanteneigentümer in 20 Jahren ist. Klar kann dieser noch immer so leben oder im schlimmsten Fall in Konkurs gegangen sein und dahin vegetieren aber es könnte auch sein, dass er bis dahin ein kleines Imperium aufgebaut hat und viel Geld und Einfluss in der Wirtschaft und Politik hat^^.

    TE: Ich würde deinem Chef garnichts geben und ihm einfach telefonisch oder via email mitteilen, dass du unter solchen Bedingungen nicht mehr arbeiten willst und er sich wem anderes suchen soll. Entweder schmeißt er dich raus oder er gibt dir mehr Lohn. Du hast ja eh keinen schriftlichen Arbeitsvertrag von daher brauchst du auch keine Kündigung schreiben. Mündliche Verträge sind zwar auch gültig aber das Problem ist halt die Beweisbarkeit sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

  21. #20
    JokerofDarkness

    AW: Kündigung so korrekt?

    Zitat Blau Beitrag anzeigen
    TE: Ich würde deinem Chef garnichts geben und ihm einfach telefonisch oder via email mitteilen, dass du unter solchen Bedingungen nicht mehr arbeiten willst und er sich wem anderes suchen soll. Entweder schmeißt er dich raus oder er gibt dir mehr Lohn. Du hast ja eh keinen schriftlichen Arbeitsvertrag von daher brauchst du auch keine Kündigung schreiben. Mündliche Verträge sind zwar auch gültig aber das Problem ist halt die Beweisbarkeit sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
    In meinem Post steht eigentlich alles drin und die Beweisbarkeit eines Arbeitsvertrages an sich ist bei mündlichen Verträgen in der Regel absolut kein Problem. Somit steht in Deiner zitierten Aussage genauso wenig Gehaltvolles, wie in der Kündigung im ersten Post.

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