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  1. #1
    darkblade darkblade ist offline
    Avatar von darkblade

    Hilfe... werde bedroht durch Ebaykäufer

    Hallo,

    ich habe vor ein paar Tagen mein Hümmelchen (Privat)verkauft und nun werde ich von dem Käufer bedroht.
    Hier ein Auszug aus seiner Email :


    ..... Ich bin Hümmelchenspieler mit gewisser Erfahrung und war auf der Suche nach einem Einsteiger Zweitinstrument Leider entspricht das Gerät, das ich erhalten habe, nicht der Beschreibung:
    Es ist bestimmt nicht nie gespielt worden.
    Es ist offenbar keine Klangerzeugung möglich.
    Es ist in keinem bespielbaren Zustand und ähnelt mehr einer Attrappe als einem Hümmelchen
    Scheinbar fehlt eine Folie oder ist falsch montiert.

    Ich habe den Drehleierbauer .... diesem "Instrument" kontaktiert und gehe davon aus, daß es nicht aus seiner Werkstatt kommt.
    Obwohl Sie, wie bei Ebay üblich, die Rücknahme ausschließen, rate ich Ihnen dringend dazu und zur Rücküberweisung des Kaufbetrages. Gerne schicke ich bei Zusage hierzu das Gerät zurück. Ansonsten werde ich alle Möglichkeiten des Käufers, Ihnen Unannehmlichkeiten zu bereiten, voll ausschöpfen. Das wird eine schriftliche Stellungnahme des Drehleierbauers einschließen


    Ich habe das Gerät noch vor Versand überprüft und ordentlich Auseinander gebaut damit es keine Schäden gibt.
    Desweiten verkauft und bewirbt der Instrumentenbauer es auch (Hab hier noch die Orginalrechnung liegen)


    Was kann ich nun Tun?

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    Hilfe... werde bedroht durch Ebaykäufer

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #2
    iSimulacron3

    AW: Hilfe ...werde Bedroht durch Ebaykäufer

    Wenn das Gerät nicht bespielbar ist und es sich nicht in der Verfassung der Beschreibung befindet, würde ich auch sagen dass Du Ihm das Geld zurücküberweisen musst.

    Fax oder Mail ihm doch einfach mal den Kaufbeleg des Händlers und schau was er antwortet.
    Vielleicht war der Karton beschädigt? In dem Fall darf der Käufer das Paket erst gar nicht annehmen, da sonst die Garantie bzw. Versicherung erlöscht.

  4. #3
    Aid187 Aid187 ist offline
    Avatar von Aid187

    AW: Hilfe ...werde Bedroht durch Ebaykäufer

    Ich würde ihm erstmal den Kaufbeleg faxen und warten, was er dazu sagt. Viele gehen in ebay, um für möglichst wenig Geld etwas gutes zu bekommen. Hinterher beschweren sie sich dann, weil irgendetwas nicht gepasst hat. Vor allem liebe ich es ja, wenn Leute gleich in der ersten Mail meinen, einem drohen zu müssen

    Ich persönlich hätte dem aber gar nicht mehr geantwortet, nach so einer dummen Mail, von wegen er würde alle Möglichkeiten ausschöpfen, um dir Unannehmlichkeiten zu bereiten. Wasn das für ein Spast? Ich hatte auch schon so Opfer, die mit dem Anwalt gedroht hatten. Und was passierte? Es kam nie was. Aber immer den dicken im Internet raushängen lassen

  5. #4
    chucknorris chucknorris ist offline

    AW: Hilfe ...werde Bedroht durch Ebaykäufer


  6. #5
    darkblade darkblade ist offline
    Avatar von darkblade

    AW: Hilfe ...werde Bedroht durch Ebaykäufer

    Sehr geehrter Herr Dr. xxxx,

    das Gerät wurde für den Transport ordentlich auseinander Gebaut damit es Heil bei Ihnen ankommt!
    Sie müssen einfach neue Folie über die Holzöffnungen ziehen sowie zusammenbauen und schon können Sie loslegen und das Gerät wurde von diesem Instrumentenbauer gebaut und wird von Ihm vertrieben und Beworben z.b. über Kaltenberger Ritterspiele, habe hier sogar noch die Orginal Rechnung liegen mit dessen Handschrift und Kontodaten sowie Anschrift!

    Desweiteren finde ich es total unangebracht mir zu Drohen da ich das Gerät kurz vor dem Versand noch auf Funktion getestet habe und es genau wie Beschrieben verkauft habe!

    Bitte senden Sie mir ihre Emailadresse zu und ich werde Ihnen die Orginalrechnung zukommen lassen!

    mfg
    Darkblade

    Und das ist nun seine Antwort:
    Witzig ist das der Instrumentenbauer nun lügt und behauptet er baut sowas nicht obwohl ich hier eine Rechnung liegen habe die das Gegenteil beweißt.




    Sehr geehrter Darkblade

    Ihre Nachricht habe ich zur Kenntnis genommen.

    Wie man eine zerlegte Sackpfeife zusammensteckt, weiß ich. Diese hier ist allerdings so geraten, daß sie beim Spielen erstens nicht zusammenhält und zusätzliche bauliche Vorrichtungen bräuchte, um dem Druck standzuhalten, zweitens war sie entgegen der Beschreibung nicht spielbereit, da nicht mit Membranen versehen.

    Mittlerweile weiß ich auch, wie man eine Folie einspannt, obwohl ich das laut Beschreibung nicht bräuchte, und wie man Töne erzeugt. Nun stellt sich heraus, daß das Gerät natürlich kein richtiges Hümmelchen ist, sondern allenfalls ein Anfänger-Übungsgerät ohne musikalischen Wert. Dies ist durch die Beschreibung "für Einsteiger geeignet" nicht erfasst. Die Bauart läßt die Griffe für Halbtöne, wie sie für Sackpfeifen deutscher Griffweise üblich ist, nicht zu, wodurch das Gerät für einen fortgeschrittenen Spieler unbrauchbar ist.

    Daß es kein richtiges Hümmelchen ist, wurde mir von Herrn Riedel bestätigt. Er verkauft es auch nicht als vollwertiges Instrument, sondern als billiges Übungsgerät für blutige Anfänger - natürlich verkauft er es dann für viel weniger Geld, nämlich derzeit für 85 Euro. Daß nun die Gebote - nicht nur meine - diesen realistischen Neupreis deutlich überstiegen, zeigt, daß die Artikelbeschreibung irreführend ist, indem sie das Gerät als "Hümmelchen, Mittelalter-Dudelsack" und nicht etwa als Practice Chanter oder dergleichen ausweist.

    Weiteres aus der Beschreibung:
    "Griffweise wie bei einer deutschen Blockflöte" Falsch! Keine Halbtongriffe möglich!

    "Das Hümmelchen ist spielfertig eingerichtet (nur noch das Bordun-Oberteil aufstecken)" Mehrfach falsch (s.o.).

    "Wurde von Drehleier- Bau Kal M. Riedel gebaut" Es wurde in Wirklichkeit höchstens von ihm "vertrieben", nicht "gebaut"! Es als von Riedel, einem renommierten Bauer historischer Instrumente, gebaut zu bezeichnen und somit einen guten Kauf zu suggerieren, geht in die Richtung einer arglistigen Täuschung (§ 123 BGB) und wird von mir daraufhin geprüft. Hier wäre natürlich die Rechnung, die Sie mir angeboten haben, interessant. Ich werde unter Vorlage der Rechnung Herrn Riedel fragen, ob er jemals ein solches Gerät als von sich selbst gebaut angeboten hat, was ich äußerst bezweifle. Derselbe § 123 ist auch angesichts des Verschweigens des reinen Übungsinstrumentes interessant, weil gewissermaßen ein Lernspielzeug mit stark eingeschränkter Funktionalität als vollwertiges Gerät angeboten wurde - und dies geht eindeutig aus dem Inserat hervor. Sie können sich hier nicht auf die nötigen Kenntnisse des Käufers oder den Augenschein berufen, weil Sackpfeifen keine Massenware sind und sehr individuell aussehen können. Sie hätten die besonderen, von der Beschreibung abweichenden Eigenschaften angeben müssen! Oder Sie hätten die Rechnung zitieren können, mit der man dann den Erstverkäufer hätte befragen können. Auch eine Angabe des Neupreises wäre hilfreich gewesen und hätte geklärt. Daß auch dieser nicht genannt wurde ist ein weiterer Hinweis auf eine bewußte Täuschung.

    Herr Riedel hat sich telefonisch übrigens bereits alles andere als erfreut über die Art des Inserates und den dadurch erzugten unrealistischen Kaufpreis gezeigt. Sie können sich also vorstellen, daß auch er erkennt, daß es nicht in seinem Sinne ist, wenn seine Werkstatt wie in Ihrem Inserat dargestellt wird.

    Trotz Ihrer Antwort kann ich daher nicht von meiner vorherigen Position abrücken und biete erneut die Rücksendung an. Ich "drohe" nicht, sondern gebe Ihnen zu verstehen, daß ich eine Kooperationsverweigerung Ihrerseits, wie sie Ihnen jetzt leicht erscheinen mag, nicht einfach hinnehmen werde, eben weil ich mich bewußt getäuscht fühle. Sollten Sie mir zu verstehen geben, daß die irreführende Darstellung ein Versehen war, können wir den Kauf einfach rückgängig machen. Einmal Porto übernehme ich.

    Hochachtungsvoll,

  7. #6
    NeoPhoenix NeoPhoenix ist offline
    Avatar von NeoPhoenix

    AW: Hilfe ...werde Bedroht durch Ebaykäufer

    Kurze Meinung meinerseits:

    Ich habe absolut keine Ahnung von Hümmelchen, aber DER Typ scheint was davon zu verstehen und es sieht mir auch so danach aus, als hättest du einiges in die Artikelbeschreibung geschrieben, was nicht der Wahrheit entspricht. Demnach fällt das nun mal wirklich unter arglistige Täuschung. Er übernimmt das Porto für die Rücksendung - nimm es an. Dann versuch dich mit ihm darauf zu einigen, dass er dich doch bitte neutral oder gar nicht bewerten soll (negative Bewertungen machen sich nun mal einfach nicht gut in der Historie). Und diesmal versuchste es halt mit einer etwas besseren Artikelbeschreibung bei ebay.

  8. #7
    Aid187 Aid187 ist offline
    Avatar von Aid187

    AW: Hilfe ...werde Bedroht durch Ebaykäufer

    Jetzt wo ich seine Antwort sehe, muss ich @NeoPhoenix Recht geben. Hast vielleicht doch nicht alles so angegeben, wie du es hättest tun sollen bzw. müssen. Klar, das er sich jetzt getäuscht fühlt. Lass dir das Teil zurück schicken und überweis ihm sein Geld zurück. Danach kannst du es ja erneut in ebay setzen, diesmal aber mit einer korrekten Beschreibung, damit es dann nicht wieder zu so einem Missverständnis wie hier kommt.

  9. #8
    Wayfarer Wayfarer ist offline

    AW: Hilfe ...werde Bedroht durch Ebaykäufer

    Artikelbeschreibung ist definitiv irreführend und da diese nicht der Ware entsprechend ist, musst du den Artikel zurücknehmen.

  10. #9
    daywalker2609 daywalker2609 ist offline
    Avatar von daywalker2609

    AW: Hilfe ...werde Bedroht durch Ebaykäufer

    Das es irreführend ist, würde ich eben die RECHNUNG faxen/mailen, aber das würde wohl nichts ändern.Mach dich darauf gefasst, das Geld zurükzahlen zu müssen.

  11. #10
    keldana keldana ist offline
    Avatar von keldana

    AW: Hilfe ...werde Bedroht durch Ebaykäufer

    Nur weil sich die Person damit ein bißchen auszukennen scheint, würde ich trotzdem nicht unbedingt etwas darauf geben. Hast Du Dich denn mit dem "Händler" schon einmal in Verbindung gesetzt, um zu klären, ob dieser Typ sich überhaupt dort gemeldet hat ??? Der dürfte Dir auch raten können, ob Du das Angebot lieber annehmen solltest oder nicht.

    Dass Du in einer Mail schreibst "von ihm gebaut" und er ist vielleicht nur Händler ... damit wird er kaum durchkommen.

  12. #11
    iSimulacron3

    AW: Hilfe ...werde Bedroht durch Ebaykäufer

    Nun, der Käufer ist wirklich etwas schroff finde ich. Das kann man auch erst mal freundlicher versuchen anstatt gleich mit allen rechtlichen Instanzen zu drohen.
    Na ja... Zeichen unserer Zeit. Liebe Deinen nächsten rult nicht mehr in 2012.

    Nichtsdestotrotz hört sich sich tatsächlich danach an, als hätte er wohl Recht.

    Er übernimmt fairerweise das Porto - hm... gestehe Dir den unsachgemäßen Verkauf ein und nimm das "Hümmelchen" wieder zurück.

  13. #12
    darkblade darkblade ist offline
    Avatar von darkblade

    AW: Hilfe ...werde Bedroht durch Ebaykäufer

    Kann zu und ich habe mich nun mit Ihm geeinigt das ich das Hümmelchen zurücknehme ..und es hat ihm nur nicht gefallen -.-

    Dazu kann ich echt nur sagen FU ...Aber Hauptsache keinen Stress

  14. #13
    Wayfarer Wayfarer ist offline

    AW: Hilfe ...werde Bedroht durch Ebaykäufer

    Zitat darkblade Beitrag anzeigen
    und es hat ihm nur nicht gefallen
    Er hat doch sein Standpunkt ausreichend begründet. Wenn du völlig im Recht wärst, dann nehme es halt nicht zurück und begründe es.
    Das schlimmste was dir dann passieren kann, vorausgesetzt du bist im Recht, ist das du dich in einem Ebay Ticket rechtfertigen musst. Mehr nicht.

  15. #14
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Hilfe ...werde Bedroht durch Ebaykäufer

    also wer nun recht hat oder nicht, lässt sich natürlich hier nicht herausfinden. generell würde ich sagen, wenn du weißt, dass du im recht bist, nehm es nicht zurück, denn dann kann dir ja auch nichts passieren. dann kann man es auch drauf anlegen. aber wenn man weiß das nicht alles, oder bedenken hat, ob wirklich alles an der beschreibung und dem artikel in ordnung ist, dann würde ich das geschäft platzen lassen. das kann dann nämlich teurer werden als es durch eine rücknahme und einigung wird.

    ich bin auch schon mal auf die nase gefallen, weil ich einfach keine richtige ahnung von der materie hatte. ne abmahnung habe ich auch schon hinter mir (wegen urheberrechtsverletzung). ist aber schon ein paar jahre her. dinge bei denen man eigentlich weiß, dass was nicht hundert prozent korrekt ist, macht man vielleicht dennoch. kann ja sein, dass es keiner merkt. aber mittlerweile muss man im netz wirklich extrem aufpassen. gerade auch bei ebay. da wird ja nur so darauf gelauert, dass irgendwo irgendwer einen fehler macht oder etwas, wenn auch unwissendlich, falsch macht.

    aus diesem grunde verkaufe ich nur noch waren, bei denen man nichts falsch machen kann. wobei das auch schwierig ist. wenn man alleine schon einen markennamen in der auktion nennt. zum beispiel Sony, weil man ne PS3 verkauft, kann man u.U. bereits einen dran bekommen.

    das ist eigentlich der hauptgrund, wieso ich ebay mittlerweile so gut wie komplett, zum verkauf zumindest, den rücken gekehrt habe. der stress sind mir die paar hundert euro verkaufserlös im jahr nicht wert. zudem ist ebay schweine teuer.

    aber nun weiß ich wenigstens was ein Hümmelchen ist. musste das erst mal googeln.

  16. #15
    iFreak iFreak ist offline
    Avatar von iFreak

    AW: Hilfe ...werde Bedroht durch Ebaykäufer

    Sorry Leute, Ihr argumentiert hier teilweise sowas von kindlich naiv, dass ich mich echt frage, warum Ihr jemandem Rat geben wollt, wenn Ihr offensichtlich keine Ahnung habt.

    Ich werde hier keine Rechtsberatung tätigen, würde aber dringend zur Rücknahme des Dudelsacks raten, da die Begründung des Käufers absolut plausibel erscheint und er - sofern er nicht selber Anwalt ist (was ich jedoch vermute) - mit Sicherheit klagen und vermutlich Recht bekommen würde. Dann wirds erst richtig teuer. Eins steht fest, ein "Opfer" ist der Mann sicher nicht bzw. lässt sich auch zu keinem machen. Sofern er im Recht ist (wie es mir erscheint), ist das auch gut so.

  17. #16
    iFreak iFreak ist offline
    Avatar von iFreak

    AW: Hilfe ...werde Bedroht durch Ebaykäufer

    Dabei ist der von ihm gewählte Ton übrigens nicht rüde sondern für mich eher professionell. Darüber ist er als Käufer kein Bittsteller sondern Geschäftspartner auf Augenhöhe mit berechtigten Ansprüchen. Sein Angebot den Kauf auf eigene Kosten rückabzuwickeln ist somit letztlich fair.

  18. #17
    keldana keldana ist offline
    Avatar von keldana

    AW: Hilfe ...werde Bedroht durch Ebaykäufer

    Zitat Gilligan Beitrag anzeigen
    wenn man alleine schon einen markennamen in der auktion nennt. zum beispiel Sony, weil man ne PS3 verkauft, kann man u.U. bereits einen dran bekommen.
    Schwachsinn hoch 3 !!!

    Zitat iFreak Beitrag anzeigen
    Sorry Leute, Ihr argumentiert hier teilweise sowas von kindlich naiv, dass ich mich echt frage, warum Ihr jemandem Rat geben wollt, wenn Ihr offensichtlich keine Ahnung habt.
    Du solltest Dir mal selbst an die Nase fassen. Denn Du hast die gleichen "wenigen" Infos wie alle anderen und bist nur deswegen der Meinung, der Käufer wäre im Recht, weil seine Antworten professionell "klingen". Au weia ... und wer schon in der ersten Antwort droht, macht das normalerweise, weil er keine Argumente hat.

  19. #18
    Aid187 Aid187 ist offline
    Avatar von Aid187

    AW: Hilfe ...werde Bedroht durch Ebaykäufer

    [QUOTE=iFreak;4082701]Sorry Leute, Ihr argumentiert hier teilweise sowas von kindlich naiv, dass ich mich echt frage, warum Ihr jemandem Rat geben wollt, wenn Ihr offensichtlich keine Ahnung habt. QUOTE]

    So kann man sich auch ein Eigentor schießen.

    Erst andere kindlich und naiv nennen, aber nur aufgrund einer einzigen Antwort (nur weil die nicht assi klingt sondern halt "normal") schon vermuten, dieser Kerl wäre ein Anwalt.

    Echt genial, hauptsache mal mit dem ersten Post hier und im ersten Satz gleich mal alle anderen hier dumm von der Seite angemacht.

  20. #19
    iFreak iFreak ist offline
    Avatar von iFreak

    AW: Hilfe ...werde Bedroht durch Ebaykäufer

    Leute, ich wollte niemandem "anmachen" - wenn ich ehrlich bin, hab ich meine Kritik vor allem auf den "Opfer"-Spruch bei einem der ersten Beiträge bezogen. Das hätte ich deutlicher schreiben sollen. Ohnehin gehen ja die meisten Schreiber hier mit meiner Meinung konform. Ich möchte das jetzt auch nicht weiter vertiefen, aber nach den hier (nicht nur in einem Satz) vorliegenden Informationen, ist die Berufung auf "arglistige Täuschung" durchaus stichhaltig, auch wenn ich weiss, dass der Verkäufer scheinbar ohne Vorsatz gehandelt hat.

    Nochmal sorry, falls sich jemand zu Unrecht angegriffen gefühlt hat. Abschließend kann ich Euch versichern, dass meine Einschätzung auf den bekannten Fakten und nicht auf der vermeintlichen Professionalität des Antwortschreibens des Käufers beruht.

  21. #20
    Aid187 Aid187 ist offline
    Avatar von Aid187

    AW: Hilfe ...werde Bedroht durch Ebaykäufer

    Was hat dir denn an meinem Satz Ich hatte auch schon so Opfer, die mit dem Anwalt gedroht hatten nicht gepasst? Da gibt es nichts zu bemängeln ,das war ein Fakt aus einer persönlichen Erfahrung. An diesem Satz ist auch definitv nichts kindlich oder naiv.

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