Ergebnis 1 bis 8 von 8
  1. #1
    McMeyer McMeyer ist offline
    Avatar von McMeyer

    Gängelung durch Gemeindevertreter ?

    Hiho Leute,

    habe folgendes "Problemchen" was mir nun schon länger auf dem Magen liegt :

    Ich habe am 30 Oktober 2012 einen Vorentwurf für ein Einfamilienhaus (vom Architekten) bei meiner Gemeinde (1700 Einwohner) eingereicht. Ende November wurde mir mündlich mitgeteilt ich würde zu weit von der Straße entfernt bauen wollen, das Dach würde nicht den Vorgaben entsprechen und es sei allgemein zu Hoch (auch Optisch). Na gut, kann ja sein dachte Ich.

    Während den nächsten 4 Wochen fragte ich mehrmals auf der Gemeinde nach um ein Treffen zu vereinbaren und die angesprochenen Probleme zu klären. Die letzte Antwort die ich bekam war : "Auch du musst auf die schriftliche Antwort warten. Und überhaupt, was willst du da klären ?" Angefressen ging es nach Hause.

    Am Samstag, 22 Dezember lag das Schreiben im Briefkasten. Darin stand (frei übersetzt) : "Ihr Haus ist zu weit von der Straße entfernt (ca.15m) und es sieht so aus als ob die Traufhöhe die vorgeschriebene Maximalhöhe übersteigt. Liefern Sie uns bitte die kompletten Pläne mit sämtlichen Maaßen." Am Montag, 24 Dezember bin ich gleich zur Gemeinde gedüst um Klarheit zu schaffen, da die Ausarbeitung der definitiven Pläne auch Geld kosten würden und keinen Sinn macht wenn diese sowieso in der Luft zerrissen werden. Antwort Bürgermeister : "liefere die Pläne." Angefressen und immer noch ohne Zusage für ein Treffen ging es nach Hause.

    Nach den Feiertagen kontektierte ich den Architekten und teilte ihm mit dass er die Pläne fertigstellen könne. Ende Februar 2013 wurden die fertigen Pläne eingereicht. Kostenpunkt 5.200 euro. Am 07 März hatte der Gemeindetechniker diese in Händen... ist Belegbar da er mir fälchlicherweise eine E-mail zukommen lies wo drin stand (steht, habe die immer noch) : "Der Blöde hat seinen Bauantrag eingereicht mit den Plänen. Dies per Einschreiben" <- sehr Nett. Am 16 Mai kam dann die vernichtende Antwort der Gemeinde in welcher diese auf einmal 6 Punkte fand welche das Projekt in dieser Form unmöglich machte. Die da wären : Ausrichtung der Konstruktion, zu große Baggerarbeiten, Traufhöhe, Distanz zur Straße und noch 2 Punkte die damit einhergehen würden. Angefressen übersetzte ich dem Architekten den Brief immer noch wartend auf ein Treffen mit der Gemeinde.

    Mir erschien es nun als ob man mit aller Gewalt verhindern wolle dass ich das Projekt umsetzen kann, die für mich immer weiter steigenden Kosten schienen niemanden zu kratzen. Und das in einer Gemeinde wo man jeden kennt und seit jeher gut zusammengearbeitet hat. Ich fing an mir Gedanken über rechtliche Schritte zu machen...

    Am 4 Juni bekam ich dann schlussendlich (nach 7 Monaten) ein Gespräch mit den Verantwortlichen zur Klärung der Unstimmigkeiten. Gleich zu begin stellten diese die Frage warum Sie denn hier seien und was das alles solle... Angefressen began ich Ihnen zu erklären dass wir nun Punkt für Punkt durchgehen würden da ich nicht bereit sei die Pläne wieder, wieder und immerwieder zu ändern. Sie mussten binnen den nächsten 3 Stunden schliesslich einsehen dass Sie bis auf den Punkt mit der Ausrichtung der Konstruktion komplett falsch lagen und keinerlei Argumente hatten. (dafür braucht man dann insgesamt 8 Monaten?)

    Die PLäne wurden komplett überarbeitet (Kosten 6.500 euro) und eingereicht. Jedenfalls wurde die Genehmigung erteilt und der Bau hat im November begonnen. Bislang war keiner von der Gemeinde vor Ort um die Abstände, Baugrubentiefe etc. zu kontrollieren. Ist jetzt allerdings auch egal da nächste Woche das letzte Stockerk in angriff genommen wird.

    Nach all diesem Ärger stellt sich mir nur noch die Frage... Kann ich sie belangen und für die Kosten der zweiten Pläne zur Kasse bitten ? Wie würdet Ihr reagieren ?

    Sorry für diese Wall of Text, das Thema wühlt mich immer noch auf.
    mfg
    McMeyer

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    Gängelung durch Gemeindevertreter ?

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  3. #2
    daywalker2609 daywalker2609 ist offline
    Avatar von daywalker2609

    AW: Gängelung durch Gemeindevertreter ?

    Also wenn dann würde es sich um eine Schadensersatzklage handeln, so wie ich das verstehe. Nun ich weiß es ehrlich gesagt nicht ob das so klug ist, denn am Ende steht dann wieder Aussage gegen Aussage, und so ein Prozess kann sich dann auch hinziehen, mit den Gutachter, den Zeugen etc und selbst wenn du Erfolg haben solltest, meinst du ist das klug ? Grade bei so einer kleinen Gemeinde wo jeder jeden kennt? Da kann man dann auch schnell ausgegrenzt werden.

    Doch wenn du dein Geld zurückhaben willst, würde ich einfach mal mit den Unterlagen zu einem Rechtsanwalt gehen und mich beraten lassen.

  4. #3
    Knollo Knollo ist offline
    Avatar von Knollo

    AW: Gängelung durch Gemeindevertreter ?

    Solche Machenschaften bekomme ich leider auch oft mit, das geht im Gewerbelichen Bereich noch viel widerlichere Wege.
    Wenn ich aber richtig liege, dann wohnst du doch in Lichtenstein oder?
    Da haben wir sicherlich andere Gesetze als hier in Deutschland.

    Bei der Summe würde ich aber wirklich überlegen zu klagen, wobei ich glaube das du da kaum Chancen hast. Andererseits hilft dir natürlich die "fälschlich" gesendete E-Mail sicherlich weiter. Mal mit deinem Anwalt gesprochen?

    Ansonsten kann dir vielleicht @clawwulf was dazu sagen, der kennt sich da eigentlich mit aus.

  5. #4
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Gängelung durch Gemeindevertreter ?

    versteh aber nicht, wieso die ganzen dinge für dich "aufeinamal" aufgetreten sind. es gibt doch, zumindest in D, immer bebauungspläne in denen konkret festgehalten ist, wie zu bauen ist.

  6. #5
    Knollo Knollo ist offline
    Avatar von Knollo

    AW: Gängelung durch Gemeindevertreter ?

    Zitat Gilligan Beitrag anzeigen
    versteh aber nicht, wieso die ganzen dinge für dich "aufeinamal" aufgetreten sind. es gibt doch, zumindest in D, immer bebauungspläne in denen konkret festgehalten ist, wie zu bauen ist.
    Mit leider oft sehr schwammigen Festlegungen die nicht selten Auslegungssache sind bzw. ganz anders zu verstehen sind als diese Niedergeschrieben wurden... so zu mindestens haben wir aktuell gerade ein Fall.

  7. #6
    McMeyer McMeyer ist offline
    Avatar von McMeyer

    AW: Gängelung durch Gemeindevertreter ?

    Zitat Bieberpelz Beitrag anzeigen
    Wenn ich aber richtig liege, dann wohnst du doch in Lichtenstein oder?
    Da haben wir sicherlich andere Gesetze als hier in Deutschland.
    Luxemburg - Ja, die Gesetze werden wohl abweichen.

    Zitat daywalker2609 Beitrag anzeigen
    Nun ich weiß es ehrlich gesagt nicht ob das so klug ist, denn am Ende steht dann wieder Aussage gegen Aussage
    Ich habe ja sämtliche Schriftstücke (wie erläutert).

    Zitat Gilligan Beitrag anzeigen
    versteh aber nicht, wieso die ganzen dinge für dich "aufeinamal" aufgetreten sind. es gibt doch, zumindest in D, immer bebauungspläne in denen konkret festgehalten ist, wie zu bauen ist.
    PAG - Plan d'aménagement général. Kenne den mittlerweile auswendig. Ich habe mich dem auch nicht verschlossen und war Änderungen gegenüber auch nicht verschlossen. Im Endeffekt hätte ich mir allerdings den zweiten Satz Pläne ersparen können, wenn Sie mir denn eine "Audienz" gewährt hätten.

    Es kann natürlich sein dass ich die ganze Sache Falsch sehe und ich gehe auch durch diese Ausgabe nicht zugrunde, doch ich fühle mich irgendwo ein bisschen für dumm verkauft. -.-

  8. #7
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Gängelung durch Gemeindevertreter ?

    Zitat Bieberpelz Beitrag anzeigen
    Mit leider oft sehr schwammigen Festlegungen die nicht selten Auslegungssache sind bzw. ganz anders zu verstehen sind als diese Niedergeschrieben wurden... so zu mindestens haben wir aktuell gerade ein Fall.
    also in unserem bebauungsplan ist unmißverständlich klar geregelt wie die maße der bebaubaren fläche sind, wo sie anfangen, wo sie enden, wie die abstände zu benachbarten gebäuden sein darf, wo die garage gebaut werden darf, welche zäune in welcher höhe gezogen werden dürfen, wie hoch die traufe und der first sein dürfen, wie die maße von dachgauben zu sein haben, sogar welche pflanzen gesetzt werden dürfen und welche fassaden- und dachfarben erlaubt sind und welche materialien, z.b. kein holz. natürlich sind auch die stockwerke in ihrer anzahl genau geregelt und wie tief ein gebäude abgesenkt werden darf. ich mein ich kenne jetzt nur drei konkrete bebauungspläne aus drei verschiedenen gemeinden, aber in allen sind solche hier angesprochenen dinge unmißverständlich geregelt. mich würde es ehrlich gesagt wundern, wenn diese dinge nicht klar geregelt sind in deutschland

    Zitat McMeyer Beitrag anzeigen

    PAG - Plan d'aménagement général. Kenne den mittlerweile auswendig. Ich habe mich dem auch nicht verschlossen und war Änderungen gegenüber auch nicht verschlossen. Im Endeffekt hätte ich mir allerdings den zweiten Satz Pläne ersparen können, wenn Sie mir denn eine "Audienz" gewährt hätten.

    Es kann natürlich sein dass ich die ganze Sache Falsch sehe und ich gehe auch durch diese Ausgabe nicht zugrunde, doch ich fühle mich irgendwo ein bisschen für dumm verkauft. -.-
    und mich wundert, wieso dein architekt sich die richtlinien nicht anständig angeschaut hat. der hätte doch drauf hinweisen müssen und sehen müssen, dass es mit der planung im vergleich zu den vorgaben probleme geben könnte. also wir haben das mit unserem architekten alles besprochen, architekt machte uns dann auf probleme aufmerksam und wir gingen dann konkret mit den eventuellen problemen zum bauamt und klärten das. terminliche probleme gabs dabei aber nicht, die haben öffnungszeiten zu denen man einfach hingeht bzw. vorab telefonisch nen termin vereinbart.

    aber all das bringt dir ja nun auch nichts mehr. zudem kann das ja alles in luxemburg anders aussehen.

  9. #8
    McMeyer McMeyer ist offline
    Avatar von McMeyer

    AW: Gängelung durch Gemeindevertreter ?

    Zitat Gilligan Beitrag anzeigen
    und mich wundert, wieso dein architekt sich die richtlinien nicht anständig angeschaut hat.
    Architekt - Deutsch; Bautenreglement - Französich.

    Davon abgesehen hatte die Gemeinde ja den ersten Vorentwurf, im entsprechenden Maßstab welcher sich nicht von den folgenden Plänen unterschied. Denke doch da ist es nicht zuviel verlangt sich konkret zu äussern.

    Zitat Gilligan Beitrag anzeigen
    und wir gingen dann konkret mit den eventuellen problemen zum bauamt und klärten das. terminliche probleme gabs dabei aber nicht, die haben öffnungszeiten zu denen man einfach hingeht bzw. vorab telefonisch nen termin vereinbart.
    Ja, ist bei uns anders. Hier muss man diese Dinge komplett mit der Gemeinde klären und ist dadurch darauf angewiesen einen Termin zu bekommen. Eigentlich sehr Schade, da so ein Bauamt wesentlich mehr Fachwissen besitzt und wohl auch neutraler zu den "Kunden" steht.

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