Seite 3 von 7 ErsteErste ... 234 ... LetzteLetzte
Ergebnis 41 bis 60 von 135
  1. #41
    Aid187 Aid187 ist offline
    Avatar von Aid187

    AW: Einbrecher: Wie verhalten?

    Wieder was gelernt . Dachte wirklich, das würde dann auch unter Notwehr fallen.

  2. Anzeige

    AW: Einbrecher: Wie verhalten?

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #42
    JokerofDarkness

    AW: Einbrecher: Wie verhalten?

    Zitat Kaeptn Hook Beitrag anzeigen
    Zitat Aid187 Beitrag anzeigen
    Ist das wirklich so? Ist ne ernstgemeinte Frage. Ich mein, wenn jemand bei mir einbricht und ich ihn erwische und er auf mich mit nem Messer los will, dann wäre das keine Notwehr, wenn mein Hund mich schützt?
    Selbstverständlich fällt das unter Schutz, der §833 BGB kommt hier nicht zum Tragen.

  4. #43
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop
    Zitat JokerofDarkness Beitrag anzeigen
    Schon mal etwas von Schutzhundeausbildung gehört? Wenn ich zudem meinen Hund als Schutz gegen Einbrecher einsetze, dann habe ich mit keinerlei Strafmaß zu rechen, denn ich schütze Leib und Leben.
    Hast du den auch den entsprechenden Schein dazu wenn es sowas überhaupt gibt, also einen Schein mein ich.
    Glaub mir....ein guter Anwalt kann dann dafür sorgen das dein Hundchen n bissl länger schläft oder du zumindest einen ***** voll Geld zahlst. Ich sag nur "Täterschutz"


    Nicht umsonst sagt man Rechtsverdreher.

  5. #44
    iHook

    AW: Einbrecher: Wie verhalten?

    Zitat JokerofDarkness Beitrag anzeigen
    Schon mal etwas von Schutzhundeausbildung gehört? Wenn ich zudem meinen Hund als Schutz gegen Einbrecher einsetze, dann habe ich mit keinerlei Strafmaß zu rechen, denn ich schütze Leib und Leben.
    So einfach ist das nicht, da haben sich auch schon Juristen drüber gestritten die wohl wissen dürften wovon sie reden. Du haftest sogar für einen angebundenen Hund. Erläuterungen findest du hier: juris - § 833 BGB[$]§ 833 BGB Haftung des Tierhalters , genauer Unterpunkt 161. Oder: http://www.juraforum.de/forum/strafr...brecher-254396

    Zitat JokerofDarkness Beitrag anzeigen
    Selbstverständlich fällt das unter Schutz, der §833 BGB kommt hier nicht zum Tragen.
    Da wirf mal google an und durchstöber die gängigen Juristenforen. Die werden wohl, ohne dir jetzt vor den Koffer hauen zu wollen, mehr Ahnung davon haben als du.

  6. #45
    Aid187 Aid187 ist offline
    Avatar von Aid187

    AW: Einbrecher: Wie verhalten?

    Ich habe gerade folgendes gefunden:

    § 859 BGB, Selbsthilfe des Besitzers
    (1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.
    (2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.

    Jemand schrieb dazu, wenn man Notwehr nachweisen kann, kann einem selbst oder seinem Hund absolut nichts passieren. Also hat Joker wohl doch Recht.

  7. #46
    JokerofDarkness

    Einbrecher: Wie verhalten?

    Was hier einige ins Blaue raten, ist schon nicht mehr amüsant. Die Argumentation ist von Grund auf schon verkehrt, denn wenn eine Sache strafbar sein soll, dann kann ich nicht mit einem Haftungsparagraphen aus dem BGB argumentieren. Straftaten regelt das StGB.

    Jeder hat in diesem Land das Recht, sein Hab und Gut zu schützen. Darunter fällt selbstverständlich auch der Einsatz eines Hundes bei einem Einbruch.

    Zitat Aid187 Beitrag anzeigen
    Jemand schrieb dazu, wenn man Notwehr nachweisen kann, kann einem selbst oder seinem Hund absolut nichts passieren. Also hat Joker wohl doch Recht.
    Das ist tatsächlich so, denn der §833 BGB kommt im Zivilrecht zum Einsatz. Z.B. sagen wir mal der Hund haut ab und rennt vor ein Auto. Ergebnis: Hund tot und 4000€ Schaden am Auto - dann haftet der Besitzer.

  8. #47
    iHook

    AW: Einbrecher: Wie verhalten?

    Zitat Aid187 Beitrag anzeigen
    (2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.
    Das ist doch in unserem Fall gar nicht gegeben, Einbrecher E kommt zu A ins Haus, A will E stellen (dafür muss der erstmal noch "bewegliche Sachen" von A "weggenommen" haben, was zusätzlich nicht gegeben ist), dafür darf er ihm aber nicht ins Knie schießen oder den Hund von der Leine lassen.

    Zitat JokerofDarkness Beitrag anzeigen
    Was hier einige ins Blaue raten, ist schon nicht mehr amüsant. Die Argumentation ist von Grund auf schon verkehrt, denn wenn eine Sache strafbar sein soll, dann kann ich nicht mit einem Haftungsparagraphen aus dem BGB argumentieren. Straftaten regelt das StGB.

    Jeder hat in diesem Land das Recht, sein Hab und Gut zu schützen. Darunter fällt selbstverständlich auch der Einsatz eines Hundes bei einem Einbruch.
    Das ist echt lustig wie Manche (Du) hier ins Blaue raten. Auf Wunsch kann ich dir gerne weitere Nachweise von Juristen in Weblink- und Textform liefern
    Den Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht kenne ich übrigens auch, ist nun wirklich kein Geheimnis, zusätzlich machst du dich nämlich der von mir genannten Körperverletzung schuldig die sich im Strafgesetz bewegt.

  9. #48
    JokerofDarkness

    AW: Einbrecher: Wie verhalten?

    Bei soviel Inkompetenz gebe ich auf - sorry, aber diesen Mist ertrage ich einfach nicht länger.

  10. #49
    MG_RONIN MG_RONIN ist offline

    AW: Einbrecher: Wie verhalten?

    Habe noch einen interressanten Artikel gefunden! Wenn das so ist ist mal aufrüsten angesagt!
    Strafrechtler zum Fall vom Zürichberg: Darf man auf Einbrecher schiessen? – Zürich – Blick

  11. #50
    Shorty Shorty ist offline
    Avatar von Shorty

    AW: Einbrecher: Wie verhalten?

    Zur Abschreckung stehen bei mir vor der Tür meine Schuhe
    Wenn sich ein Einbrecher doch noch in meine Wohnung traut, gibt es einen auf die Nase oder
    auf die Knie. Ziehen lassen werde ich den bestimmt nicht. Da ist es mir egal, was das Gesetz dazu sagt.
    Die Glaubwürdigkeit eines Einbrechers tendiert doch eh gegen Null.

  12. #51
    JokerofDarkness

    AW: Einbrecher: Wie verhalten?

    Zitat LordShorty Beitrag anzeigen
    Zur Abschreckung stehen bei mir vor der Tür meine Schuhe
    Wenn ich da mal nicht Körperverletzung rieche!

  13. #52
    Shorty Shorty ist offline
    Avatar von Shorty

    AW: Einbrecher: Wie verhalten?

    Nee, nee. Da sind Stink Away-Pads drin

    Geht eher um die Größe

  14. #53
    ssub-zzero ssub-zzero ist offline
    Avatar von ssub-zzero

    AW: Einbrecher: Wie verhalten?

    @LordShorty würd mich ma interessieren was du für kanadische flächenbrand austreter hast ... ich hab ja noch ne humane größe von 47....

  15. #54
    Shorty Shorty ist offline
    Avatar von Shorty

    AW: Einbrecher: Wie verhalten?

    Pack noch 5 Größen drauf und dann hast du es

  16. #55
    JokerofDarkness

    AW: Einbrecher: Wie verhalten?

    Schuhgrösse 52 - welche Gabe hast Du als Mutant denn noch?

  17. #56
    Shorty Shorty ist offline
    Avatar von Shorty

    AW: Einbrecher: Wie verhalten?

    Ich rieche überall Zwerge und werde nie doof angemacht

  18. #57
    ssub-zzero ssub-zzero ist offline
    Avatar von ssub-zzero

    AW: Einbrecher: Wie verhalten?

    dir gehts wie mir, nur wenns besoffen sind trauen sie sich doch noch ...

    holly 52.... wuha..... gibts die freiverkäuflich ????

  19. #58
    Gungrave Gungrave ist offline
    Avatar von Gungrave

    AW: Einbrecher: Wie verhalten?

    @LordShorty Ich fühle mit dir. Hab Schuhgröße 50 und dafür schon geeignete Schuhe zu finden die einem auch noch gefallen ist echt eine Qual!

    Finds aber lustig dass dein Username Lord "Shorty" heißt

  20. #59
    JokerofDarkness

    AW: Einbrecher: Wie verhalten?

    Zitat Gungrave Beitrag anzeigen
    Finds aber lustig dass dein Username Lord "Shorty" heißt
    Er gehört zur Gattung der TT - Tarner & Täuscher.

  21. #60
    ssub-zzero ssub-zzero ist offline
    Avatar von ssub-zzero

    AW: Einbrecher: Wie verhalten?

    dass wust ich damals schon dass das ein riesenkerl ist.... gungrave wie groß bist du.. der shorty mein ich ist 2.irgendwas ich kratze an die 2 meter nur beim gewicht lag ich vorne, wie siehts bei dir aus?

Seite 3 von 7 ErsteErste ... 234 ... LetzteLetzte

Ähnliche Themen


  1. Wie schützt ihr euer Haus/Wohnung vor Einbrecher?: Dieser Thread ist sowohl ein ernsthaftes, aber zugleich ein spaßiges Thema. Lasst eure Fantasie freien lauf und schlagt eure Ideen vor. Es dürfen...

  2. Seltsames Verhalten der USB-Schnittstellen: Hallo zusammen, Habe Vista SP2, PC CELSIUS (FUJITSU SIEMENS CELSIUS W370), Intel Core 2 Quad Q9400 Seit einiger Zeit (ein paar Monate) bemerke...

  3. Ausbildung - Probezeit, Wie verhalten?: Hallo, Ich fange am 1. meine Ausbildung als mechatroniker an und hab am meisten angst vor der probezeit :\ Mein Freund ist auch in diesem Betrieb...

  4. Eigenartiges verhalten von CS S: HI ich hab 2 komische probleme die ich mir so einfach nicht erklären kann 1. mein CS S löscht gelegendlich meine Config datei und ersetzt diese...

  5. Verhalten im Forum: Hallo auf die Gefahr hin, das die Gemeinde mich jetzt steinigt. Es nervt mich schon länger das in (diesem) Thread zwar diskutiert wird, aber kaum...

Besucher kamen mit folgenden Begriffen auf die Seite

einbrecher schreckschusspistole

schreckschusswaffe einbrecher