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  1. #1
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

    Abzüge bei Mutterschaft

    Hi,

    meine Frau und ich werden im Juli Eltern. Ich wollte mich vorab im netz mal informieren wie es aussieht was uns dann so zusteht an Hilfen bzw was es evtl. für Abzüge im Gehalt für Sie dann gibt. Ich blick da aber nicht so richtig durch.

    Kann mir da jemand das evtl. mal erklären so das ich es verstehe?

    Wir werden zusätzlich natürlich noch zu einer Beratungsstelle gehen wie AWO oder Pro Familia, wollte mich nur vorab schon mal informieren.

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    Abzüge bei Mutterschaft

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #2
    Xastor Xastor ist offline
    Avatar von Xastor

    AW: Abzüge bei Mutterschaft

    Erstmal Glûckwunsch dass ihr Eltern werdet. Da ich nur bedingt Erfahrung habe, werde ich trotzdem versuchen zu helfen (bin selber nurn Onkel).

    Während der Schwangerschaft sollte deine Frau einen Schwangerschaftkurs besuchen, um zu wissen wie man damit umgeht und evtl Schaden fûr das Baby zu vermeiden. Dazu muss man sich erkundigen welcher Kurs besser ist. Ich weiss jetzt leider nicht ob Caritas so einen Kurs bieten kann.


    Es gibt auch Bûcher die den Eltern beibringen, wie u.a. man mit den Windeln umgeht. Diese gibt in den meisten Bûchergeschäften.


    Wichtig ist halt nur das deine Frau weder Rauchen darf noch jede Art von Alkohol konsumieren darf. Denn das kann das Kind schädigen. Das Selbe gilt auch fûr den Sport. Ab einem bestimmten Monat darf sie keins mehr betreiben. Fûr den Namen ûberlegen hat man genûgend (i.d.R. 9 Monate) Zeit. Allerdings sollte beide einverstanden sein.

  4. #3
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

    AW: Abzüge bei Mutterschaft

    Zitat Xastor Beitrag anzeigen
    Erstmal Glûckwunsch dass ihr Eltern werdet. Da ich nur bedingt Erfahrung habe, werde ich trotzdem versuchen zu helfen (bin selber nurn Onkel).

    Während der Schwangerschaft sollte deine Frau einen Schwangerschaftkurs besuchen, um zu wissen wie man damit umgeht und evtl Schaden fûr das Baby zu vermeiden. Dazu muss man sich erkundigen welcher Kurs besser ist. Ich weiss jetzt leider nicht ob Caritas so einen Kurs bieten kann.


    Es gibt auch Bûcher die den Eltern beibringen, wie u.a. man mit den Windeln umgeht. Diese gibt in den meisten Bûchergeschäften.


    Wichtig ist halt nur das deine Frau weder Rauchen darf noch jede Art von Alkohol konsumieren darf. Denn das kann das Kind schädigen. Das Selbe gilt auch fûr den Sport. Ab einem bestimmten Monat darf sie keins mehr betreiben. Fûr den Namen ûberlegen hat man genûgend (i.d.R. 9 Monate) Zeit. Allerdings sollte beide einverstanden sein.
    Erstmal danke für deine Antwort.
    Sie besucht bereits die Schwangerschaftsgymnastik und Bücher was so passiert und worauf man achten muss haben wir auch schon länger. Der Kern meines Anliegens bezieht sich allerdings auf die finanziellen Aspekte.

  5. #4
    Ezio Ezio ist offline
    Avatar von Ezio

    AW: Abzüge bei Mutterschaft

    Glückwunsch, Zyklop.

    Habt ihr schon mal bei diesen Hilfsorganisationen nachgefragt? Pro Familia fällt mir da grade ein.

  6. #5
    KUV1977 KUV1977 ist offline
    Avatar von KUV1977

    AW: Abzüge bei Mutterschaft

    Es gibt 2 Möglichkeiten. Ich bin nicht ganz sicher welche wann angewendet wird (Beschäftigungsverbot vor der Entbindung und das Fernbleiben nach der Entbindung). In beiden Fällen verliert deine Frau kein Geld. In einem Fall zahlt der Arbeitgeber normal weiter und stellt einen Ersatzanspruch an die Krankenkasse und bekommt das Geld wieder, im anderen Fall zahlt der Arbeitgeber nichts und ihr bekommt das gleiche Geld direkt von der Krankenkasse. Möglich ist, dass Boni wie Fahrgeld oder Fehlgeldentschädigung wegfallen, aber der Basis-Bruttolohn wird, nach meinem Kenntnisstand normal ausgezahlt. Angaben ohne Gewähr .

    Vielleicht kann man sich hier zu mehr Infos klicken: BMFSFJ - Gesetze

    Herzlichen Glückwunsch!

  7. #6
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

    AW: Abzüge bei Mutterschaft

    Zitat Ezio Beitrag anzeigen
    Glückwunsch, Zyklop.

    Habt ihr schon mal bei diesen Hilfsorganisationen nachgefragt? Pro Familia fällt mir da grade ein.
    Da wollen wir zusätzlich noch hin.
    Zitat KUV1977 Beitrag anzeigen
    Es gibt 2 Möglichkeiten. Ich bin nicht ganz sicher welche wann angewendet wird (Beschäftigungsverbot vor der Entbindung und das Fernbleiben nach der Entbindung). In beiden Fällen verliert deine Frau kein Geld. In einem Fall zahlt der Arbeitgeber normal weiter und stellt einen Ersatzanspruch an die Krankenkasse und bekommt das Geld wieder, im anderen Fall zahlt der Arbeitgeber nichts und ihr bekommt das gleiche Geld direkt von der Krankenkasse. Möglich ist, dass Boni wie Fahrgeld oder Fehlgeldentschädigung wegfallen, aber der Basis-Bruttolohn wird, nach meinem Kenntnisstand normal ausgezahlt. Angaben ohne Gewähr .

    Vielleicht kann man sich hier zu mehr Infos klicken: BMFSFJ - Gesetze

    Herzlichen Glückwunsch!
    Das ist das Beschäftigunsgverbot vor Entbindung was du meinst. Soweit bin ich schon mal gekommen^^

    Den Link schau ich mir dann mal an.

  8. #7
    KUV1977 KUV1977 ist offline
    Avatar von KUV1977

    AW: Abzüge bei Mutterschaft

    Schau mal hier. Da gibt es nen Rechner für sowas: BMFSFJ - Elterngeldrechner Ist dann doch bisschen weniger.

  9. #8
    FelixB FelixB ist offline
    Avatar von FelixB

    AW: Abzüge bei Mutterschaft

    @vieraeugigerZyklop erstmal ganz herzlichen Glückwunsch So, jetzt nochmal ne kompetente Antwort (habe selbst zwei Kinder):

    Deine Frau hat 6 Wochen vor (errechnetem) Entbindungstermin sowie 8 Wochen danach Mutterschutz. In der Zeit bekommt sie ihr volles Gehalt (ich glaube, das teilen sich Arbeitgeber und Krankenkasse, da müsst ihr euch aber nicht drum kümmern).

    Wenn das Kind da ist, müsst ihr Kindergeld beantragen. Das sind 186€/Monat.


    Dann gibt es noch Elternzeit und Elterngeld, das wird häufig zusammengeschmissen, sind aber streng genommen unterschiedliche Konzepte.

    Elternzeit: Jedes Elterntzeil darf nach der Geburt bis zu drei Jahre unbezahlten(!) Urlaub nehmen.
    Elterngeld: In den ersten Vierzehn Monaten gibt es Elterngeld, wenn ein Elternteil Elternzeit nimmt. Das Elterngeld beträgt 66% des durchschnitlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate, bei geringem Einkommen ist der Prozentsatz höher.

    Es gibt noch ein paar weitere Bestimmungen bzgl. Elterngeld. Insgesamt gibt es 14 Monate, die die Partner auf sich verteilen können (gleichzeitig geht auch). Man muss mindestens zwei Monate nehmen und maximal zwölf. Bei der Frau gehört der Mutterschutz zur Elternzeit, dafür gibt es aber verständlicherweise kein Elterngeld.


    Evtl. gibt es bei euch auch irgendwelche anderen Vergünstigungen. Meine Frau hat z.B. für das erste Jahr eine Jahreskarte für den Zoo für 8€ bekommen.

  10. #9
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop
    Vielen Dank für die Tips.
    Mittwoch gehen meine Frau und ich auch zur AWO.

  11. #10
    Raul Endymion Raul Endymion ist offline

    AW: Abzüge bei Mutterschaft

    Herzlichen Glückwunsch.


    Noch eine kleine Anmerkung zu dem schon sehr ausführlichen Beitrag von FelixB:
    Zitat FelixB Beitrag anzeigen
    Elternzeit: Jedes Elterntzeil darf nach der Geburt bis zu drei Jahre unbezahlten(!) Urlaub nehmen.
    Elterngeld: In den ersten Vierzehn Monaten gibt es Elterngeld, wenn ein Elternteil Elternzeit nimmt. Das Elterngeld beträgt 66% des durchschnitlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate, bei geringem Einkommen ist der Prozentsatz höher.

    Es gibt noch ein paar weitere Bestimmungen bzgl. Elterngeld. Insgesamt gibt es 14 Monate, die die Partner auf sich verteilen können (gleichzeitig geht auch). Man muss mindestens zwei Monate nehmen und maximal zwölf. Bei der Frau gehört der Mutterschutz zur Elternzeit, dafür gibt es aber verständlicherweise kein Elterngeld.
    Solltest du selbst auch Elternzeit in Anspruch nehmen, so bitte daran denken dies deinem Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vorher mitzuteilen.
    Mach dich dann auch gleich schon mal mit den Formularen zur Beantragung vertraut. Ist ein ziemlicher Papierkram.

  12. #11
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop
    Ja das habe ich schon gemerkt. Waren wie gesagt bei der AWO. Das wird eine Rennerei ^^

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