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Thema: 3DS mit 17^^
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09.04.2011, 18:34 #1Broken_MK_Suchti^^
3DS mit 17^^
hab mal ne sher dumme Frage kenne mich auf dem Gebiet allerdings nischt aus.
Mein Bruder ist 17 und will sich nen 3DS für (220) bei Mediamarkt kaufen.
DArf er das ? Es gibt doch sone Taschengeldregelung oder so?
Grüße
Broken^^
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09.04.2011, 18:43 #2ahafreak
AW: 3DS mit 17^^
Erstmal sieht es folgendermaßen aus. Er ist 17 d.h noch beschränkt Geschäftsfähig. Kaufen kann er es natürlich allerdings ist das Geschäft bis dahin schwebend unwirksam bis die Eltern diesen Geschäft zustimmen. Der Taschengeld Paragraph regelt nur dass Geschäfte von beschränkt Geschäftsfähigen von Anfang an wirksam sind wenn er es von Geld bezahlt hat dass von seinen/deinen Eltern zur freien Verfügung gegeben wurden ist. Also in 99.9 % aller Fälle stellt das alles kein Problem dar, es sei denn deine Eltern leben bspw am Existenz Minimum dein Bruder hat das Geld von deinen Eltern geklaut und für sie wäre 222 Euro extrem viel Geld könnten sie das Geschäft als unwirksam erklären theoretisch
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09.04.2011, 18:44 #3IllyrianWarrior
AW: 3DS mit 17^^
Wie ob der darf? O.o Hä. Verstehe deine Frage nicht.
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09.04.2011, 18:47 #4NeoPhoenix
AW: 3DS mit 17^^
Der Vertragsabschluss durch einen Minderjährigen ist bis zur Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter (meistens Eltern) unwirksam (§ 108 Abs. 1 BGB)
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10.04.2011, 05:03 #5DonMelone
AW: 3DS mit 17^^
seit wann hast du ein bruder? gib doch tzu das du dir den kaufen willst
also entweder versteckts du diene halbe familie imme rin der 40cm2 bude wenn ich zu besuch da bin, du hats zu denen nur oberflächlichen kontakt, oder du willst nur nich zugeben das du übelst chillig vom bett 3ds zocke3n willst^^ zu mal du nur 2 betten in deinem zimmer hats, eins deiner 15 jährigen scwhester und eins für dich. oder wohnt de rgar nich bei ecuh`???? habt doch kaum platz da^^
hab den 3ds auch voll geil, warte nur noch auf das passende yugioh 3ds game stell dir das ma vor wenn du die karte beschwört VOLL 3D alles wie im RL man hoffentlich announcen die det ma^^ naja egal sry für off topic, du bist doch 19, why fragste ob du mit 17 was kaufen darfst?
naja egal rechtlich gesehen darf er kaufen was er will, da eine quittierung keinen vertragsabschluss darstellt. sollte der fall von ahafreak eintreten ist de rladne theorethisch nich verpflichtet die ware zu reklamieren, aber meistens sind sie da recht kulanzt (hatte damals zb mir ne dueal disk gekauft obwohl ich geld geklaut hatte und wir nur noch 30E für die letzte woche hatten ohne wa sim kühlschrank is naja... meine mutter ging dann zum toysrus und konnte es nit reklamieren weil kein geld zurück gibt, sondern man sich nur im wert vond er duel disk sich höchstens was anderes aussuchen darf und da sgegen die disk taushct. naja sind dann nahc bochum zum tosrus und die haben sumgetauscht (disk war auch noch nich mehr evrpackt. sind in bochum sehr kulant die betreiber vom tousyrus.)
mfg Dei
Und komm ma msn wieder on, warst die ganze woche nimme rim clan???
ps. sry für schreibfehler aber mein browser hatprobleme momentan mit apps und ich bin körperlich aufgrund eiens zerebralen insultes (schlaganfall) eingecshränkt
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10.04.2011, 11:00 #6Broken_MK_Suchti^^
AW: 3DS mit 17^^
@Dei2
Nee 3DS wäre nix für mich, 3D vertrag ich nich wirklich gut meine Augen und die Lunch Games sind alle nich ansprechend. Vielleicht hol ich mir ma einen wenn er billiger is mit Mario Kart 3DS werde dann aber sowieso im 2D Modus zocken, Oldschool halt. Und falls dus vergessen hast meine Eltern leben getrennt mein Bruder lebt bei unserem Vater, und ich bei meiner Mutter.
@Topic
Danke für die konstruktiven Antworten, er hat ihn ohne Probleme bekommen.
Grüße
Broken
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10.04.2011, 18:53 #7Spidercide
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08.05.2011, 17:58 #8Samüüüs
AW: 3DS mit 17^^
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08.05.2011, 18:13 #9padlord
AW: 3DS mit 17^^
Als der Nintendo 64, 1997 in die Läden kam, war ich ähhhm 13 Jahre. Habe ihn ohne wenn und aber bekommen. Geh einfach hin und Kauf dir das Teil. Da es keine Altersbeschränkung in Deutschland hat, wird man ihn dir verkaufen. Ich hatte mir sogar Goldeneye 64 kaufen können zum Release. Da dort von der USK kein Zeichen drauf war und der Verkäufer nicht drauf achtete, dass an der Oberseite der Packung "nicht für den deutschen Markt geeignet" stand.
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08.05.2011, 18:39 #10mogry
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08.05.2011, 18:47 #11Samüüüs
AW: 3DS mit 17^^
Alles klar, dann würde ich euch bescheid sagen, wenn ich da ankomme und mir das Teil schnappe
Wenn das natürlich bis dahin nicht geklärt ist.
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08.05.2011, 18:48 #12Mr.S
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08.05.2011, 18:51 #13Samüüüs
AW: 3DS mit 17^^
Kann nur noch mal ahafreak zitieren. [/QUOTE]
So sah ich das auch, dass ich einen schwebend unwirksamen Kaufvertrag hätte. Bestätige dies übrigens auch an meinen Aufzichnungen letzten Jahres im Politik unterricht.
Jedoch würde ich es dennoch versuchen, mal meinen Vater draußen stehen lassen ;D Und sollte dann etwas passieren, ihn reinrufen
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08.05.2011, 19:25 #14ahafreak
AW: 3DS mit 17^^
Ach da passiert gar nix ... es gibt in Deutschland vielleicht zwei Menschen die bei sowas auf § 108 BGB zurückgreifen:
(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.
(2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.
(3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.
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08.05.2011, 19:28 #15Samüüüs
AW: 3DS mit 17^^
Vielen Dank für die Infos.
Jetzt bin ich schon ein bisschen schlauer geworden
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08.05.2011, 20:21 #16Dragon569
AW: 3DS mit 17^^
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08.05.2011, 21:04 #17ahafreak
Ich glaub, ich hab meinen Soulmate gefunden :o Und in einem späteren Match hab ich endlich mein erstes Unentschieden erspielen können!...
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